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   VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974   

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VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974 (https://dejure.org/2006,29251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2006 - 11 CE 06.974 (https://dejure.org/2006,29251)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 11 CE 06.974 (https://dejure.org/2006,29251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Regensburg - RN 5 E 06.545
  • VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    Zwar ist der bloße Besitz kleiner Mengen von Cannabis fahrerlaubnisrechtlich dann irrelevant, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betroffene entweder unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt oder er über einen längeren Zeitraum hinweg erheblichen Haschischmissbrauch geübt hat oder er einer besonders gefährdeten Personengruppe angehört (BVerfG vom 20.6.2002 BayVBl 2002, 667/669).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    Da sich die aus § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG ergebende Pflicht der Fahrerlaubnisbehörden, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht auf die in § 2 Abs. 7 Satz 2 und 3 StVG aufgeführten Maßnahmen beschränkt (BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18/21; VGH BW vom 14.9.2004 VRS 108, 71/78; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, RdNr. 19 zu § 2 StVG), war die Antragsgegnerin zumindest berechtigt, beim Landratsamt Passau, in dessen Sprengel der Antragsteller früher wohnte, nachzufragen, ob dort ihn betreffende Fahrerlaubnisakten vorhanden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    Da sich die aus § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG ergebende Pflicht der Fahrerlaubnisbehörden, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht auf die in § 2 Abs. 7 Satz 2 und 3 StVG aufgeführten Maßnahmen beschränkt (BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18/21; VGH BW vom 14.9.2004 VRS 108, 71/78; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, RdNr. 19 zu § 2 StVG), war die Antragsgegnerin zumindest berechtigt, beim Landratsamt Passau, in dessen Sprengel der Antragsteller früher wohnte, nachzufragen, ob dort ihn betreffende Fahrerlaubnisakten vorhanden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    Werden BAK-Werte von über 1, 6 ? nachgewiesen, so belegt das ein abnormes Trinkverhalten, bei dem sich der übermäßige Genuss von Alkohol über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt haben muss und bei dem die physiologische Barriere - kein Abbruch des Konsums infolge Übelkeit oder Erbrechens - überschritten wurde (VGH BW vom 19.9.2005 DAR 2006, 32/36).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    In der Entscheidung vom 15. Juli 1988 (BVerwGE 80, 43/45) hat das Bundesverwaltungsgericht unter Rückgriff auf die Ergebnisse kurz zuvor veröffentlichter verkehrsmedizinischer Untersuchungen ausgeführt, dass ein "Geselligkeitstrinker" alkoholische Getränke allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1 ? oder maximal 1, 3 ? zu sich nehmen kann, während Personen, die Blutalkoholwerte über ca. 1,6 ? erreichen, regelmäßig bereits an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden.
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 C 05.2849
    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    Vielmehr trägt bereits dieser erste Teil des Antrags dem besonderen Ablauf des auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahrens in der gebotenen Weise Rechnung (vgl. BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    BAK-Werte von über 1, 3 ? sind mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten deshalb keinesfalls mehr zu vereinbaren; sie setzen eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene, gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraus (NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54/55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
    Zur Rückfallgefahr von Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1, 6 ? als Kraftfahrer in Erscheinung getreten sind, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein im Urteil vom 11. März 1992 (NZV 1992, 379/380) unter Auswertung eines in jenem Verfahren am 20. Januar 1992 durch Prof. Dr. Stephan erstatteten Gutachtens ausgeführt: "Jedenfalls der Kraftfahrer, der mit einem derartigen Blutalkoholgehalt oder gar mit Werten, die über 2 ? liegen, überhaupt noch in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr zu bewegen, muss als jemand angesehen werden, der über Jahre hinweg chronischen Alkoholmissbrauch getrieben hat.
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur

    Schließlich steht auch § 44a VwGO der Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage nicht entgegen (im Ergebnis ebenso BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 11 C 08.3165 - juris; B.v. 17.10.2006 - 11 CE 06.974 - juris).
  • VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne weitere Fahrbefähigungsprüfung; Fahrpraxis

    Erweist sich sein Begehren auf Erteilung der Fahrerlaubnis ohne aktuellen Nachweis der Fahrbefähigung als rechtmäßig, ist der von § 44a VwGO bezweckten Verfahrenskonzentration genüge getan, weil dann feststeht, dass die weitergehende Anordnung rechtswidrig war (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.2006 - 11 CE 06.974 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 C 08.889

    Fassung des Klageantrags bei auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichtetem

    In einem auf Erteilung der Fahrerlaubnis gerichteten Rechtsstreit besteht, wenn der Betroffene eine Prüfung im Sinne der §§ 15 bis 18 FeV ablegen muss, deshalb regelmäßig nur ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag, mit dem der Träger öffentlicher Gewalt, gegen den der Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis geltend gemacht wird, verpflichtet werden soll, die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung des Rechtsschutzsuchenden zu beauftragen (vgl. z.B. BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, Seite 3 des Beschlussumdrucks; BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849, Seite 6 des Beschlussumdrucks; BayVGH vom 17.10.2006 Az. 11 CE 06.974, Seite 7 des Beschlussumdrucks).
  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089

    Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen

    Die Befugnis der öffentlichen Gewalt, die am 5. Februar 1996 strafgerichtlich verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis gleichwohl noch zu Lasten des Antragstellers zu berücksichtigen, folgt aus der in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG vorgenommenen "Entkoppelung" von Tilgung und Verwertbarkeit (vgl. BayVGH vom 17.10.2006 Az. 11 CE 06.974).
  • VG München, 07.05.2008 - M 6b K 07.3631

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Alkoholproblematik; Verwertbarkeit;

    Bezüglich der Versagungsbescheide vom 28. Oktober 1994 und 29. Juli 1998 folgt dies aus § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG i.V.m. § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (vgl. § 29 Abs. 5 StVG: "Bei der Versagung ... der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69 a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs ...beginntdie [zehnjährige- vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG] Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedochfünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung..."; vgl. dazu auch ausführlich BayVGH vom 17.10.2006 11 CE 06.974).
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