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   VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962   

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VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 (https://dejure.org/2014,40131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 (https://dejure.org/2014,40131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2014 - 11 CE 14.1962 (https://dejure.org/2014,40131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anordnung einer MPU im Neuerteilungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisentzug wegen Alkoholfahrt i.R.d. einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung der Fahrerlaubnis nach Fahrerlaubnisentzug wegen Alkoholfahrt i.R.d. einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis: Anordnung einer MPU im Neuerteilungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2014 - 16 A 2960/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kfz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Das Schreiben der Vorsitzenden Richterin des Strafverfahrens vom 1. Juli 2014 ist nicht Inhalt des Urteils (vgl. VGH BW, B.v. 1.8.2014 - 16 A 2960/11 - juris Rn. 4); ein solcher Inhalt des Urteils kann auch nicht aus der Strafzumessung oder der angeordneten Dauer der Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis geschlossen werden, da auch diese nicht begründet wurden.
  • AG Hoyerswerda, 06.11.2012 - 1 C 146/12

    Fehlende Berührung der Unfallfahrzeuge und die Haftung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt demgegenüber die Auffassung, dass eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auslöst, und zwar im Sinne einer Tatbestandswirkung, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - ZfSch 2014, 235 mit ablehnender Anmerkung Haus - ZfSch 2014, 479; U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - SVR 2013, 230).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr dann mit erheblichen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter Dritter - namentlich für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen - einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist, bedarf dieser Grundsatz im Lichte der Schutzpflicht, die der öffentlichen Gewalt für diese Rechtsgüter obliegt (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320), im Fahrerlaubnisrecht einer Einschränkung dahingehend, dass zumindest eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des Anspruchs auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sprechen muss.
  • BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Diesbezüglich ist zwar inzwischen geklärt, dass auch die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB unter § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV fällt (BVerwG, B.v. 24.6.2013 - 3 B 71/12 - NJW 2013, 3670).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt demgegenüber die Auffassung, dass eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auslöst, und zwar im Sinne einer Tatbestandswirkung, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - ZfSch 2014, 235 mit ablehnender Anmerkung Haus - ZfSch 2014, 479; U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - SVR 2013, 230).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt demgegenüber die Auffassung, dass eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auslöst, und zwar im Sinne einer Tatbestandswirkung, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - ZfSch 2014, 235 mit ablehnender Anmerkung Haus - ZfSch 2014, 479; U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - SVR 2013, 230).
  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 20. März 2009 (11 CE 08.3028 - SVR 2009, 113) und vom 9. Februar 2009 (11 CE 08.3308 - Blutalkohol 46, 299) dargelegt, dass es der Systematik des § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV entspricht, in den Fällen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1, 6 Promille BAK oder 0, 8 mg/l AAK auch die Voraussetzungen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV nicht als erfüllt anzusehen, denn die Fahrerlaubnis konnte in diesen Fällen mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c FeV auch nicht aus diesen Gründen entzogen werden.
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 11 CE 08.3308

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 20. März 2009 (11 CE 08.3028 - SVR 2009, 113) und vom 9. Februar 2009 (11 CE 08.3308 - Blutalkohol 46, 299) dargelegt, dass es der Systematik des § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV entspricht, in den Fällen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1, 6 Promille BAK oder 0, 8 mg/l AAK auch die Voraussetzungen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV nicht als erfüllt anzusehen, denn die Fahrerlaubnis konnte in diesen Fällen mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c FeV auch nicht aus diesen Gründen entzogen werden.
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat der Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die ein Anspruch temporär zuerkannt werden soll, gleichwohl dann mit Rücksicht auf den gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit Dritter zu unterbleiben, wenn überwiegende, besonders gewichtige Gründe einer solchen Interimsregelung entgegenstehen (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 11 C 14.218

    Untätigkeitsklage; zureichender Grund; strafrechtliches Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962
    Dieser für die Entziehung der Fahrerlaubnis geltende Rechtsgedanke ist zwar auch auf das Verfahren zur Neuerteilung übertragbar (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2014 - 11 C 14.218 - juris Rn. 15; BayObLG, U. v. 27.5.1977 - 155 XI 76 - VRS 53, 477).
  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 11 CE 14.1776

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU;

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531

    Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis -

    Sie hat dessen ungeachtet mit Rücksicht auf den gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit Dritter zu unterbleiben, wenn überwiegende, besonders gewichtige Gründe einer solchen Interimsregelung entgegenstehen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 3 K 380/15

    Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille) - Nichtbeibringung des Gutachtens -

    Diese strafgerichtlichen Feststellungen entfalten im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 13 S. 1 Nr. 2 lit. d) i.V.m. lit. a) FeV Tatbestandswirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 -, juris, Rn. 34; Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 -, juris, Rn. 10; OVG Mecklenb.-Vorp., Beschl. v. 22.05.2013 - 1 M 123/12 -, ZfSch 2013, 595 = juris, Rn. 14ff.; VG Berlin, Beschl. v. 22.12.2014 - 4 L 298.14 -, juris, Rn. 10ff.; VG München, Beschl. v. 19.08.2014 - M 6b E 14.2930 -, DAR 2014, 712 = juris, Rn. 27ff.; offen gelassen von OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 21.01.2015 - 16 B 1374/14 -, juris, Rn. 10ff.; BayVGH, Beschl. v. 08.10.2014 - 11 CE 14.1776 -, DAR 2015, 35 = juris, Rn. 19; Beschl. v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 -, juris, Rn. 17f., a.A. VG München, Urt. v. 09.12.2014 - M 1 K 14.2841 -, DAR 2015, 154; VG Würzburg, Beschl. v. 21.07.2014 - W 6 E 14.606 - DAR 2014, 541; VG Regensburg, Beschl. v. 12.11.2014 - RO 8 K 14.1624 -, juris, Rn. 25 sowie stellvertretend für weitere Stimmen in der Literatur Mahlberg, DAR 2014, 419 und Zwerger, jurisPR-VerkR 5/2015 Anm. 1).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • OVG Saarland, 08.11.2021 - 1 B 180/21

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Antragstellerin nicht in einem die Vorwegnahme der Hauptsache tragenden Maß [vgl. hierzu im Einzelnen etwa VGH München, Beschluss vom 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 -, juris Rn. 11] glaubhaft gemacht hat, die für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (§ 20 Abs. 1 FeV i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 StVG und § 11 Abs. 1 FeV) zu besitzen.
  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 11 CE 18.1170

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Wiedererteilung einer

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CE 18.1268

    Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 15.01.2021 - 2 EO 147/20

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Trunkenheitsfahrt

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. November 2014 - 11 CE 14.1962 - Juris, Rn. 11; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 20 FeV Rn. 6; BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 55. Edition, Stand 1. Juli 2020, § 123 Rn. 101 i).
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 24 CE 21.795

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Erteilung einer

  • VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 7 E 18.1433

    Europarechtliche Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 11 AE 18.1741

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Fahrerlaubnisrecht

  • VG Bayreuth, 11.06.2021 - B 1 E 21.550

    Wirksame Widerspruchseinlegung, Fristwahrung, formgerechter Widerspruch,

  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 16.1079

    Medizinisch-psychologisches Gutachten im Wiedererteilungsverfahren nach

  • VG Bayreuth, 25.01.2022 - B 1 E 22.29

    Zusätzliche Tatsachen für die Annahme eines künftigen Alkoholmissbrauchs

  • VG München, 19.03.2015 - M 7 S 15.229

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerruf der Waffenbesitzkarten;

  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 1 E 21.705

    Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen, Anforderung an

  • VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18

    MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems

  • VG Bayreuth, 28.10.2020 - B 1 E 20.991

    Zu den Voraussetzungen des Alkoholmissbrauchs bei einmaliger Trunkenheitsfahrt

  • VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566

    Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

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