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   VGH Bayern, 13.10.2014 - 11 CE 14.1987   

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https://dejure.org/2014,32661
VGH Bayern, 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 (https://dejure.org/2014,32661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 (https://dejure.org/2014,32661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 11 CE 14.1987 (https://dejure.org/2014,32661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit; Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2014 - 11 CE 14.1987
    Als überwunden kann eine Abhängigkeit vielmehr erst dann gelten, wenn die körperlichen und seelischen Mechanismen, die den Betroffenen haben "süchtig" werden lassen, in einem Ausmaß eliminiert oder korrigiert werden konnten, dass die Prognose begründet ist, der Betroffene werde sich in seinem Handeln auf Dauer nicht mehr von diesen somatischen bzw. psychischen Gegebenheiten determinieren lassen (BayVGH, B.v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1139 - juris Rn. 43).
  • VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    ein gegen Ende des nachgewiesenen einjährigen Abstinenzzeitraums durchgeführtes medizinisch-psychologisches Gutachten ergeben hat, dass es bei ihm zu einem stabilen, tiefgreifenden Einstellungswandel gekommen ist (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - juris, Rn. 29 ff.; ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1204 - juris; B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; B.v. 26.11.2014 - 11 CS 14.1895 - juris; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 7.10.2014 - 11 C 14.1809 - juris).

    Der Nachweis der Alkoholabstinenz sowie die Beibringung des Gutachtens sind zwingende Voraussetzungen (BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1142; B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris; B.v. 10.3.2015 - 11 CS 15.290 - juris; VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - juris).

    Als überwunden kann eine Abhängigkeit vielmehr erst dann gelten, wenn die körperlichen und seelischen Mechanismen, die den Betroffenen haben "süchtig" werden lassen, in einem Ausmaß eliminiert oder korrigiert werden können, dass die Prognose begründet ist, der Betroffene werde sich in seinem Handeln auf Dauer nicht mehr von diesem somatischen bzw. psychischen Gegebenheiten terminieren lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2014 - 11 CE 14.1987 - juris).

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