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   VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358   

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https://dejure.org/2014,42534
VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 (https://dejure.org/2014,42534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 (https://dejure.org/2014,42534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 11 CE 14.2358 (https://dejure.org/2014,42534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Keine Umschreibung einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt ohne MPU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologische Untersuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis; Keine Anerkennungspflicht bei fehlender Eignungsüberprüfung; Vorheriger Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt; Eintragung im Fahrerlaubnisregister; Kein Umtausch in eine deutsche ...

  • rechtsportal.de

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologische Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 O 147/20 - Blutalkohol 58, 111 = juris Rn. 14; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 18.2100

    Wohnsitzgebot bei tschechischer Fahrerlaubnis

    Die Zusicherung, einen feststellenden Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 FeV nicht zu erlassen, scheidet ohnehin aus, da sich die fehlende Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 27; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 56).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 11 CE 17.1437

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 11 AE 18.1741

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Fahrerlaubnisrecht

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).

    Zum einen scheidet eine Zusicherung nach Art. 38 BayVwVfG, einen feststellenden Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 FeV nicht zu erlassen, ohnehin aus (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 11 CE 18.1170

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Wiedererteilung einer

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 11 ZB 15.220

    Liegt der Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus einem ausländischen Register

    In solchen Fällen besteht daher keine Anerkennungspflicht (EuGH, U.v. 19.2.2009 - Schwarz, C-321/07 - Slg 2009, I-1113 Rn. 91 ff.; BVerwG, B.v. 8.9.2011 - 3 B 19.11 - juris Rn. 4; U.v. 13.2.2014 - 3 C 1.13 - NJW 2014, 2214 Rn. 38; BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 21; B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - juris Rn. 33; U.v. 22.11.2010 - 11 BV 10.711; VGH BW, B.v. 11.9.2014 - 10 S 817.14 - juris Rn. 6; NK-GVR/Koehl, § 28 FeV Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CE 18.1268

    Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.262

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.03.2020 - 11 ZB 20.189

    Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Die Zusicherung, einen feststellenden Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 FeV nicht zu erlassen, scheidet ohnehin aus, da sich die fehlende Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - ZfSch 2020, 54 = juris Rn. 34; U.v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 35; BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 18.2100 - juris Rn. 34; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 27; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 56; Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 16, 45).
  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.375

    Vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 20 FeV Rn. 6).
  • VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis -

  • VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 7 E 18.1433

    Europarechtliche Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 11 CE 21.2489

    Einstweiliger Rechtsschutz: Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 25.02.2022 - 11 CE 21.2868

    Wiedererlangung des Rechts, von einer in Österreich erteilten Fahrerlaubnis in

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 11 CS 15.1963

    Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Fahrerlaubnis; Erteilung der Fahrerlaubnis

  • VG Trier, 21.02.2017 - 1 L 1165/17

    Fahrerlaubnis; hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • VG Mainz, 18.05.2015 - 3 L 502/15

    Fahrerlaubnis; EU-Mitgliedsstaat; Umtausch; Wohnsitzerfordernis;

  • VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
  • VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566

    Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

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