Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5 S. 3, § 123 Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 1, S. 6; FeV § 7 Abs. 1 S. 2 - 4, § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2, § 47 Abs. 2; RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 e, Art. 12; VwZVG Art. 21a
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund eines Fahrerlaubnisentzuges; Berücksichtigung einer Sperrfrist von 12 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- rewis.io
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund eines Fahrerlaubnisentzuges; Berücksichtigung einer Sperrfrist von 12 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de
EU-Fahrerlaubnis (Polen); Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland; Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat; Hinweis auf Verletzung des Wohnsitzerfordernisses; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserteilung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 10.03.2017 - W 6 E 17.228
- VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 11 CS 09.1934
Tschechischer Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Tschechien; Ausstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Ebenfalls zu Recht hat es den zu Gunsten des Antragstellers so ausgelegten Antrag hinsichtlich der gemäß Art. 21a VwZVG sofort vollziehbaren Zwangsgeldandrohung angesichts des bereits angebrachten Sperrvermerks als unzulässig angesehen, weil sich dieser behördliche Ausspruch schon vor Klageerhebung durch die Vorlage des Führerscheins erledigt hatte und der Antragsteller deshalb insoweit von Anfang an kein Rechtsschutzbedürfnis besaß (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2010 - 11 CS 09.1934 - juris Rn. 21-23).Zwar setzt nach der Rechtsprechung des Senats die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht zwangsläufig voraus, dass die 185-Tage-Frist bereits verstrichen ist (…BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 11 CS 13.407 - juris Rn. 41; B.v. 22.2.2010 - 11 CS 09.1934 - juris Rn. 29-36;… offen BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23).
Ansonsten bildet jedoch der Umstand, dass der Betreffende erst kurz vor der Ausstellung des Führerscheins unter der angegebenen Adresse Wohnung im Ausstellungsmitgliedstaat genommen hat, ein sehr gewichtiges Indiz dafür, dass er sich nur zum Zweck des Erwerbs einer Fahrerlaubnis dort angemeldet hat, ohne einen ordentlichen Wohnsitz zu begründen (BayVGH, B.v. 22.2.2010 a.a.O. Rn. 29).
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Vielmehr dürfen Angaben im Führerschein selbst und andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen als Erkenntnisquellen gleichrangig herangezogen werden (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51).Solche Informationen können insbesondere Angaben einer Einwohnermeldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats sein (EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 61).
Zwar beweist die Erklärung einer Behörde des Ausstellungsmitgliedstaats, die Wohnsitzvoraussetzung nicht geprüft zu haben, für sich betrachtet nicht unbedingt, dass der Inhaber seinen Wohnsitz nicht gleichwohl im Ausstellungsmitgliedstaat hatte (EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 55).
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Zwar setzt nach der Rechtsprechung des Senats die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht zwangsläufig voraus, dass die 185-Tage-Frist bereits verstrichen ist (…BayVGH, B.v. 19.3.2013 - 11 CS 13.407 - juris Rn. 41;… B.v. 22.2.2010 - 11 CS 09.1934 - juris Rn. 29-36; offen BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23).In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (…vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 CS 16.2562
Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland - Wirkung der unbestreitbaren Informationen
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Wenn in einer Meldebestätigung des Ausstellungsmitgliedstaats zwar ein nach eigenen Angaben des Antragstellers längerer Aufenthalt von mehr als 185 Tagen im Ausstellungsmitgliedstaat, aber zugleich ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bescheinigt und der Aufenthalt in Polen demgegenüber als vorübergehend bezeichnet wird, ergeben sich daraus erhebliche Zweifel daran, dass der Wohnsitz im Ausstellungsmitgliedstaat die Voraussetzungen des Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 14, B.v. 7.2.2017 - 11 CS 16.2562 - juris Rn. 15;… OVG RhPf, B.v. 15.1.2016 - 10 B 11099/15 - NJW 2016, 2052 Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 29.3.2016 - 12 ME 32/16 - NJW 2016, 2132 Rn. 9).bb) Soweit unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vorliegen, aus denen sich die Möglichkeit ergibt oder die darauf hinweisen, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht gegeben war, sind zur endgültigen Beurteilung dieser Frage die Umstände des gesamten Falles heranzuziehen, also ergänzend auch die "inländischen Umstände" (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 7.2.2017 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
c) Die Prüfung, ob Informationen über den Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers zum Zeitpunkt der Erteilung als vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührend und unbestreitbar eingestuft werden können, obliegt den Behörden und Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 73 und 74).Vielmehr reicht es aus, wenn diese Informationen darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 a.a.O. Rn. 75).
- OVG Niedersachsen, 29.03.2016 - 12 ME 32/16
Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Empfangsbekenntnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Wenn in einer Meldebestätigung des Ausstellungsmitgliedstaats zwar ein nach eigenen Angaben des Antragstellers längerer Aufenthalt von mehr als 185 Tagen im Ausstellungsmitgliedstaat, aber zugleich ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bescheinigt und der Aufenthalt in Polen demgegenüber als vorübergehend bezeichnet wird, ergeben sich daraus erhebliche Zweifel daran, dass der Wohnsitz im Ausstellungsmitgliedstaat die Voraussetzungen des Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG erfüllt (…vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 14, B.v. 7.2.2017 - 11 CS 16.2562 - juris Rn. 15;… OVG RhPf, B.v. 15.1.2016 - 10 B 11099/15 - NJW 2016, 2052 Rn. 6; NdsOVG, B.v. 29.3.2016 - 12 ME 32/16 - NJW 2016, 2132 Rn. 9). - BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14
Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14
Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (…vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (…vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30;… BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 22.08.2016 - 11 CS 16.1230
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Bundesgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Fahrerlaubnisinhaber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat im Zusammenhang mit der Fahrerlaubniserteilung sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen, die im maßgeblichen Zeitraum zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden, machen muss, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (…vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - DAR 2015, 30 Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.2015 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 19.03.2013 - 11 CS 13.407
Eintragung eines in Tschechien liegenden Ortes in den zugehörigen Führerschein; …
- VGH Bayern, 09.03.2017 - 11 CS 17.315
Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger …
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
EU-Fahrerlaubnis
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2016 - 10 B 11099/15
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Nichterfüllung des …
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
Vielmehr dürfen Angaben im Führerschein selbst und andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen als Erkenntnisquellen gleichrangig herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16;… U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259 = juris Rn. 22).Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn der Betreffende über keine weitere Wohnung verfügt oder wenn die Art und die Einrichtung dieser Wohnung bzw. die Art und Intensität der bestehenden persönlichen oder beruflichen Bindung eine Beendigung des Aufenthalts bereits vor dem Ablauf eines halben Jahres als praktisch ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 17 m.w.N.;… offen BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23).
Ansonsten bildet jedoch der Umstand, dass der Betreffende erst kurz vor der Ausstellung des Führerscheins unter der angegebenen Adresse Wohnung im Ausstellungsmitgliedstaat genommen hat, ein sehr gewichtiges Indiz dafür, dass er sich nur zum Zweck des Erwerbs einer Fahrerlaubnis dort angemeldet bzw. aufgehalten hat, ohne einen ordentlichen Wohnsitz zu begründen (BayVGH, B.v. 22.5.2017 a.a.O.;… BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 27).
Auch lässt die Beantwortung von (einzelnen) Fragen zu den näheren persönlichen Umständen des Führerscheininhabers im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung durch die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats mit "unknown" nicht zwangsläufig auf einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis schließen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 18;… vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 26).
dd) Aufgrund dieser gravierenden Zweifel an der Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzung bei Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis hätte es dem Antragsteller oblegen, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts in Polen sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen, die im maßgeblichen Zeitpunkt zu dem im Führerschein angegebenen Wohnort bestanden (…vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 28;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Zwar setzt nach der Rechtsprechung des Senats das Wohnsitzerfordernis nicht zwangsläufig voraus, dass die 185-Tage-Frist im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. der Ausstellung des Führerscheins bereits verstrichen ist (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 17;… B.v. 19.3.2013 - 11 CS 13.407 - juris Rn. 41;… B.v. 22.2.2010 - 11 CS 09.1934 - juris Rn. 29-36;… offen gelassen in BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23).Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Entscheidung des Senats vom 22. Mai 2017 (11 CE 17.718 - juris) auch nicht zu entnehmen, dass ein Hinweis auf einen Wohnsitzverstoß nur bei Bestätigung der Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland durch die Meldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats angenommen werden könnte.
Hierbei handelte es sich in der genannten Entscheidung nur um einen weiteren, nicht aber um einen notwendigen Hinweis auf einen Wohnsitzverstoß (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 a.a.O. Rn. 18).
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (…vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).
- VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer …
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (…vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).Insoweit trifft ihn bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, jedoch eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6;… B.v. 22.10.2014, a.a.O. Rn. 3;… U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 30; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20;… B.v. 22.8.2016 - 11 CS 16.1230 - juris Rn. 20;… B.v. 20.5.201 - 11 CS 15.685 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 18.2100
Wohnsitzgebot bei tschechischer Fahrerlaubnis
Zwar setzt nach der Rechtsprechung des Senats das Wohnsitzerfordernis nicht zwangsläufig voraus, dass die 185-Tage-Frist im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. der Ausstellung des Führerscheins bereits verstrichen ist (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 17;… B.v. 19.3.2013 - 11 CS 13.407 - juris Rn. 41;… B.v. 22.2.2010 - 11 CS 09.1934 - juris Rn. 29-36;… offen gelassen in BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 23). - VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
Wenn wie hier aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen darauf hinweisen, dass die im Führerschein eingetragene Angabe zum Wohnsitz unzutreffend ist, obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen, wenn er daran festhält, dass er das Wohnsitzerfordernis erfüllt (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris Rn. 8 ff., B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Auch wenn nur sonstige aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die im Führerschein eingetragene Angabe zum Wohnsitz unzutreffend ist, obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48/14 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.). - VG München, 20.04.2021 - M 19 K 21.653
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
Insbesondere lässt sich aus der Beantwortung einzelner Fragen zu den näheren persönlichen Umständen des Führerscheininhabers im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung durch die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats mit "unknown" nicht zwangsläufig auf einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis schließen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 18;… vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - juris Rn. 26).Der Umstand, dass ein Betroffener erst kurz vor der Ausstellung des Führerscheins unter einer ausländischen Adresse Wohnung genommen hat, ist dabei ein sehr gewichtiges Indiz dafür, dass er sich nur zum Zweck des Erwerbs einer Fahrerlaubnis dort angemeldet hat (BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 10.02.2022 - 11 CE 21.2489
Einstweiliger Rechtsschutz: Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
Vielmehr dürfen Angaben im Führerschein selbst und andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen als Erkenntnisquellen gleichrangig herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16).Auch lässt die Beantwortung von (einzelnen) Fragen zu den näheren persönlichen Umständen des Führerscheininhabers im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung durch die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats mit "unknown" nicht zwangsläufig auf einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis schließen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 18;… vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 = juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Gebrauchmachung eines polnischen Führerscheins im Bundesgebiet
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (…vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).Wenn wie hier aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen darauf hinweisen, dass die im Führerschein eingetragene Angabe zum Wohnsitz unzutreffend ist, obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen, wenn er daran festhält, dass er das Wohnsitzerfordernis erfüllt (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris Rn. 8 ff., B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 11 CS 18.66
Anforderungen an den Wohnsitznachweis zur Anerkennung einer polnischen …
- VG Minden, 09.03.2022 - 9 K 2233/20
- VG Würzburg, 26.01.2022 - W 6 K 21.618
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß …
- VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 21.2756
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 16.05.2018 - M 6 S 18.226
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 19.486
"Umschreibung" einer ausländischen Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, …
- VGH Bayern, 27.08.2018 - 11 AE 18.1741
Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Fahrerlaubnisrecht
- VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1017
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Würzburg, 18.08.2017 - W 6 S 17.771
Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis
- VG München, 27.09.2021 - M 19 K 21.653
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 18.05.2022 - 11 ZB 22.473
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis
- VG München, 06.03.2018 - M 26 S 18.382
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1126
Erfolglose Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG München, 07.12.2021 - M 6 S 21.3852
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VG München, 02.09.2021 - M 19 E 21.3221
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis - einstweiliger Rechtsschutz
- VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie; …
- VG München, 21.03.2018 - M 26 K 18.381
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis der …
- VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis