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   VGH Bayern, 01.04.2020 - 11 CE 20.397   

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https://dejure.org/2020,11925
VGH Bayern, 01.04.2020 - 11 CE 20.397 (https://dejure.org/2020,11925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2020 - 11 CE 20.397 (https://dejure.org/2020,11925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2020 - 11 CE 20.397 (https://dejure.org/2020,11925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 5; § 146 Abs. 1, Abs. 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis - vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis - vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 27.04.2022 - M 19 K 19.2196

    Erforderlichkeit einer Fahrprüfung für Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei sehr

    Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 9 ff.), der zufolge der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vorbeugend konzipiert ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 18.15 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 5; B.v. 24.1.2017 - 4 CE 15.273 - juris Rn. 16).

    Die von der Fahrerlaubnisbehörde veranschlagten Kosten in Höhe von 117, 98 EUR für die Verbescheidung eines Antrags auf Neuerteilung sind dem Betroffenen jedoch zumutbar und in keiner Weise unverhältnismäßig (vgl. zu Begutachtungskosten BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 11).

  • VG Köln, 29.01.2021 - 6 L 2375/20
    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. April 2020 - 11 CE 20.397 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 7 B 2914/10 -, juris, Rn. 2.

    vgl. Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. April 2020 - 11 CE 20.397 -, juris, Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 31. Januar 2020 - AN 10 E 20.00157 -, juris, Rn. 14 f.; VG Oldenburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 7 B 2914/10 -, juris, Rn. 3.

  • VG München, 09.02.2021 - M 21a E 20.5716

    Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, (vorläufiger) vorbeugender

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz kommt daher nur in Betracht, wenn ein besonders schützenswertes Interesse (sog. qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis) gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Betroffenen unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, d.h. ihm ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht mehr gewährt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 10; B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 16.7.2020 - 6 B 318/19 - juris Rn. 11 f.).
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