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VGH Bayern, 12.09.2002 - 11 CS 02.1131 |
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- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Haaranalyse
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07
Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von …
vgl. insoweit etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2002 - 11 CS 02.1131 -, juris, Rn. 19, wonach Cannabiskonsum durch die Haaranalyse (nur) dann festzustellen ist, wenn er mindestens einmal wöchentlich erfolgt, wobei nach den (näher zitierten) Feststellungen des Rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität selbst der wöchentlich einmalige Konsum durch die Haaranalyse häufig nicht erkannt wird; VG München, Beschluss vom 12. Juli 2007 - M 6b S 07.2461 -, juris, Rn. 28: Während sich der Konsum von Kokain in den Haaren schon bei einer einmaligen Einnahme einer sehr geringen Menge nachweisen lässt, bedarf es einer mehrmaligen Einnahme von Haschisch, Marihuana bzw. Amphetamin über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen, um einen positiven Nachweis an den Kopfhaaren zu führen; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. April 2008 - 11 CS 07.2671 -, juris, Rn. 15: Amphetamin kann für zurückliegende Zeiträume bereits (aber auch erst) bei gelegentlichem Konsum (Wochenend-User) in der Regel im Haar nachgewiesen werden; vgl. ferner die im Internet verfügbaren Ausführungen des "Forensisch Toxikologischen Centrums GmbH München" zu Haartests zum Nachweis eines Betäubungsmittelkonsums (www.haartest.info/download/FAQ.pdf, Stand: 20. Juli 2009), nach welchen ein sogenannter experimenteller, einmaliger Konsum von Cannabis bei der Haaranalyse zu einem negativen Ergebnis führt; ein gelegentlicher Konsum könne, aber müsse nicht zu einem positiven Resultat führen; Amphetamin könne in der Regel auch nur nach intensiverem Konsum nachgewiesen werden, während beim Ecstasy der sogenannte "Wochenend-User" positive Ergebnisse zeige. - VG München, 17.03.2005 - M 6b S 05.433
Zusammenfassung der Ableitung der Konsumform aus der THC-COOH-Konzentration im …
Der Aussagewert der dem Antragsteller am 17. November 2004 entnommenen Haarprobe ist nämlich begrenzt, da sich ein Cannabiskonsum auf diese Weise nur dann feststellen lässt, wenn er mindestens einmal wöchentlich erfolgt, wobei selbst der wöchentlich einmalige Konsum durch eine Haaranalyse oft nicht erkannt wird (vgl. BayVGH vom 12.9.2002 11 CS 02.1131). - VG Augsburg, 03.05.2005 - Au 3 S 05.334
Straßenverkehrsrecht: Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin
Die Bejahung der Fahreignung bedarf folglich einer positiven prognostischen Beurteilung in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (VG Augsburg vom 3.2.2004, Au 3 S 04.139; BayVGH vom 12.9.2002, 11 CS 02.1131).