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   VGH Bayern, 26.10.2004 - 11 CS 04.2562   

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VGH Bayern, 26.10.2004 - 11 CS 04.2562 (https://dejure.org/2004,68315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2004 - 11 CS 04.2562 (https://dejure.org/2004,68315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 11 CS 04.2562 (https://dejure.org/2004,68315)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinn des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. Beschlüsse vom 21.03.2005 Az. 11 CS 04.2334; vom 01.03.2005 Az. 11 CS 05.182; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2814; vom 26.10.2004 Az. 11 CS 04.2562).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2814

    Erforderlichkeit einer regelmäßigen Abstinenzdauer von einem Jahr nach

    "... Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen - wie hier Kokain - im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 12.8.2002 Az. 11 CS 02.1816; vom 11.12.2002 Az. 11 CS 02.2941 und - zuletzt - vom 26.10.2004 Az. 11 CS 04.2562 m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht besteht (vgl. BayVGH vom 8.4.2003 Az. 11 CS 02.2775; vom 10.4.2003 Az. 11 CS 03.426; vom 26.10.2004 Az. 11 CS 04.2562).

  • VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen

    Der Antragsteller hat mit seiner Unterschrift unter das Protokoll und den Antrag über die Feststellung von Drogen im Blut bestätigt, über seine Rechte als Beschuldigter nach §§ 163a Abs. 4 und 136 Abs. 1 Sätze 2 - 4 der Strafprozessordnung - StPO - belehrt worden zu sein und kann sich nunmehr nicht, auch nicht im vorliegenden summarischen Verfahren, mit Erfolg darauf berufen, dass eine solche Belehrung unterblieben oder nur in unzureichender Weise erfolgt sei (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 11 CS 04.2562 -, juris).

    Die Frage, ob die laut Protokoll von ihm gemachten Angaben bei unterbliebener Belehrung im Rahmen des behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens unverwertbar wären, braucht deshalb nicht erörtert zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 11 CS 04.2562 -, juris).

  • VG München, 29.09.2008 - M 6b S 08.4410

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum sog. harter Drogen (Amphetamin); Beweiskraft

    Der Antragsteller kann sich deshalb auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass eine solche Belehrung unterblieben sei (vgl. BayVGH vom 26.10.2004 11 CS 04.2562).
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