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   VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1504   

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VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1504 (https://dejure.org/2006,31694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2006 - 11 CS 05.1504 (https://dejure.org/2006,31694)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 (https://dejure.org/2006,31694)
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Wird zitiert von ... (28)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 1 S 69.16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beibringung eines

    Dem musste der Antragsgegner durch die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachgehen (vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 11 CS 08.2319 - juris Rn. 20, und vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 - juris Rn. 30 ff.; sowie VG Augsburg, Beschluss vom 7. Mai 2004 - Au 3 S 04.702 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass in Fällen, in denen besonders schwerwiegende Zweifel an der Fahreignung des betroffenen Fahranfängers bestehen, im Interesse der Verkehrssicherheit und des Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer eine Fahrerlaubnisentziehung oder Überprüfung der Fahreignung auch unabhängig vom Durchlaufen des Katalogs von § 2a Abs. 2 StVG möglich bleibt (BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1504 - juris).
  • VG Freiburg, 29.07.2013 - 4 K 1179/13

    Gutachtenanforderung bei Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Die oben wiedergegebene Regelung in § 2a Abs. 4 Satz 1, 2. Halbs. StVG stellt für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe - anders als der Antragsteller mehrfach gegenüber dem Landratsamt zum Ausdruck gebracht hat - gegenüber den allgemeinen Regelungen in den §§ 3 StVG sowie 11 ff. und 46 FeV eine eigenständige und speziellere Regelung dar; letztere Vorschriften bleiben, wie der ausdrücklich Hinweis in § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG auf § 3 StVG zeigt, allerdings ergänzend anwendbar ( vgl. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 02.02.2009 - 11 CS 08.2319 -, juris RdNrn. 20 f., und vom 14.02.2006 - 11 CS 05.1504 -, juris RdNr. 30; VG München, Beschlüsse vom 11.08.2009 - M 1 K 09.1830 -, juris RdNrn. 15 f., und vom 28.05.2009 - M 1 S 09.1832 -, juris RdNrn. 18 ff.; siehe auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, 1-StVG, § 2a RdNr. 18 ).
  • VG Koblenz, 07.04.2022 - 4 K 119/22

    Analoge Anwendung des StVG § 2a Abs. 5 S. 5 bei vorherigem Verzicht auf die

    Denn über § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG i.V.m. § 3 StVG, § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV steht der Behörde auch der Weg offen, außerhalb des Regelungsregimes des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG über die allgemeinen Vorschriften eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen, wenn sie der Auffassung ist, dass die Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 StVG nicht zielführend sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. April 2010 - 1 B 23/10 -, juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - OVG 1 S 69/16 - juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 -, juris, Rn. 35; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2a StVG Rn. 47; a.A. Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage 2022, § 2a StVG Rn. 285, wonach die Behörde auf die Ergreifung der Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG mangels Ermessenspielraum nicht verzichten könne).

    Notwendig hierfür sind jedoch besonders schwerwiegende Zweifel an der Fahreignung des Fahranfängers (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 11 CS 05.1504 -, juris, Rn. 30; Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage 2022, § 2a StVG Rn. 283 m.w.N. aus der Rspr.).

  • VG Koblenz, 27.03.2020 - 4 L 234/20

    Rechtswidrig Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    23 Die Antragsgegnerin konnte die MPU-Anordnung auch nicht alternativ auf § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG stützen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., juris, Rn. 16 f.; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 -, juris, Rn. 30 ff.).
  • VG München, 06.11.2006 - M 6b S 06.3086

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Feststellung von Morphin

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).

    Soll das gesetzliche Begründungserfordernis nicht jede Bedeutung verlieren, ist daran festzuhalten, dass sich die Verwaltung in jedem einzelnen Fall darüber Rechenschaft geben muss, ob und warum eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO veranlasst ist oder ob nicht Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen festzuhalten (BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504).

  • VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576

    Interessenabwägung bei der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).

    Soll das gesetzliche Begründungserfordernis nicht jede Bedeutung verlieren, ist daran festzuhalten, dass sich die Verwaltung in jedem einzelnen Fall darüber Rechenschaft geben muss, ob und warum eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO veranlasst ist oder ob nicht Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen festzuhalten (BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504).

  • VG München, 06.11.2006 - M 6a S 06.3333

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).

    Soll das gesetzliche Begründungserfordernis nicht jede Bedeutung verlieren, ist daran festzuhalten, dass sich die Verwaltung in jedem einzelnen Fall darüber Rechenschaft geben muss, ob und warum eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO veranlasst ist oder ob nicht Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen festzuhalten (BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504).

  • VG München, 13.05.2008 - M 6b S 08.1293

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).

    Soll das gesetzliche Begründungserfordernis nicht jede Bedeutung verlieren, ist daran festzuhalten, dass sich die Verwaltung in jedem einzelnen Fall darüber Rechenschaft geben muss, ob und warum eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO veranlasst ist oder ob nicht Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen festzuhalten (BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 16 B 1583/21

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur

    eine solche annehmend: Bay. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 - juris, Rn. 38; VG München, Beschluss vom 18. Mai 2005- M 6b S 05.1402 -, juris, Rn. 35, und Urteil vom 11. August 2009 - M 1 K 09.1830 -, juris, Rn. 15; VG Freiburg, Urteil vom 29. Juli 2013 - 4 K 1179/13 -, juris, Rn. 5; Rebler, DAR 2009, 666 (669).
  • VG München, 13.05.2008 - M 6b S 08.1552

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 22.02.2006 - M 6b S 06.502

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Kokainkonsum

  • VG München, 01.02.2010 - M 6a S 10.156

    Unzureichende Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs; fehlerhafte

  • VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21

    Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht;

  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

  • VG München, 16.10.2008 - M 6a S 08.4420

    Begründeter Antrag; unzureichende Begründung des Sofortvollzugs; Bindungswirkung

  • VG Oldenburg, 02.09.2008 - 7 B 2323/08

    Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Oldenburg, 12.04.2018 - 7 B 1567/18

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

  • VG Oldenburg, 11.03.2022 - 7 B 692/22

    Amphetamin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Nachweisdauer

  • VG Oldenburg, 17.06.2016 - 7 B 2377/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; L Polamidon; Levomethadon;

  • VG Oldenburg, 08.06.2015 - 7 B 2129/15

    Akteneinsicht; Dokumentationspflicht; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Firma;

  • VG Oldenburg, 06.11.2013 - 7 B 6460/13

    Eintragung; Fahrzeugpapiere; Halter; Haltereigenschaft; Zulassung;

  • VG Oldenburg, 20.05.2011 - 7 B 1107/11

    Rechtmäßigkeit eines Vermarktungsverbots nach Art. 8 Abs. 5 VO 543/2008/EG von

  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13

    Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319

    Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und

  • VG Oldenburg, 12.04.2012 - 7 B 3093/12

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Geschäftsfahrzeugen

  • VG Wiesbaden, 06.06.2011 - 1 L 79/11

    Erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzgl. einer

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