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   VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210   

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VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210 (https://dejure.org/2006,11240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2006 - 11 CS 05.1210 (https://dejure.org/2006,11240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1210 (https://dejure.org/2006,11240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens; Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis; Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde zur ...

  • archive.org
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; FeV § 46 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt bei Entziehung der Fahrerlaubnis - Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrige Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum, Aufrechterhaltung der Entziehung bei Möglichkeit einer inhaltsgleichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG
    Verfahrensvorschrift § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG - Cannabiskonsum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210
    Mit Schriftsatz vom 15. Juni 2005 wies der Antragstellerbevollmächtigte zusätzlich auf die Entscheidung des Senats vom 9. Mai 2005 (Az. 11 CS 04.2526) hin.

    So ist nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526, VRS 109, 64ff) bereits im Rahmen des Entziehungsverfahrens zu berücksichtigen, ob etwa nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV wegen einjähriger Abstinenz bereits eine Wiedererteilung in Betracht käme.

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526, VRS 109, 64ff) bereits im Rahmen des Entziehungsverfahrens zu berücksichtigen, ob etwa nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV wegen einjähriger Abstinenz bereits eine Wiedererteilung in Betracht käme.

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210
    Für den Verlust der Fahreignung wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot ist entscheidend, ob ein gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter dem Einfluss einer THC-Konzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf den Betroffenen signifikant erhöht (BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1711).

    Jedenfalls bei einer THC-Konzentration, wie sie bei dem Antragsteller gemessen wurde, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, dass ein solches signifikantes Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch drogentypische Ausfallerscheinungen besteht und deshalb von mangelnder Fahreignung ausgegangen werden muss (vgl. zuletzt Beschluss vom 25.1.2006, a.a.O.) Darauf, ob sich im konkreten Fall nachweislich solche Ausfallerscheinungen gezeigt haben, kommt es im Rahmen von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ebenso wenig entscheidend an wie auf die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen von seiner eigenen Leistungsfähigkeit bzw. Fahrtüchtigkeit.

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210
    Ob aber ein solcher Anspruch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (stRspr des BVerwG; vgl. Urteil vom 31.3.2004, BVerwGE 120, 246 ff m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210
    Dem Urteil des BVerwG vom 27. September 1995 (BVerwGE 99, 249 ff), das auch vom Verwaltungsgericht Augsburg in dem angegriffenen Beschluss zitiert wird, schließt sich der erkennende Senat an.
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

    Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, nach Abschluss des Strafverfahrens die Fahrerlaubnis (erneut) zu entziehen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.08.2010, 3 M 359/10, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 14.02.2006, 11 CS 05.1210, juris, Rn. 33).

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.08.2010, 3 M 359/10, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 14.02.2006, 11 CS 05.1210, juris, Rn. 30).

    3 Satz 1 StVG ebenso ergangen (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.02.2006, 11 CS 05.1210, juris, Rn. 33).

  • VG Würzburg, 15.07.2015 - W 6 S 15.600

    Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens - Gelegentlicher

    Denn von der Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 und 4 StVG erfasst wird nicht nur die Tat im Sinne des sachlichen Strafrechts, sondern der gesamte Vorgang, auf den sich die Untersuchung erstreckt (so ausdrücklich BVerwG,. U.v. 28.6.2012 - 3 C 30/11 - NJW 2012, 3669; BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 3 StVG Rn. 49; ähnlich Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 3 StVG Rn. 10: das Strafverfahren erstreckt sich auf den gesamten geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO, der im Strafverfahren untersucht werden soll, nicht etwa nur auf einzelne gesetzliche Tatbestände).

    Eine "Heilung" dieses Verfahrensmangels gemäß Art. 46 BayVwVfG, wie es in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - juris; VGH Mannheim, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; a.A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 10.5.2006 - 10 B 10371/06 - juris, wonach auch der spätere rechtskräftige Abschluss des Strafverfahrens einer "zur Unzeit" ergangenen Entscheidung nicht zur Rechtsmäßigkeit verhilft), kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.; BayVGH, Beschl. vom 14.02.2006 - 11 CS 05.1210 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 MB 30/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Berücksichtigung eines Sachverhalts, der Gegenstand des

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung ist grundsätzlich - anders als vom Verwaltungsgericht angenommen - die Bekanntgabe der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris, Rn 2; VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1210 -, juris, Rn. 20ff.).

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich um eine Verfahrensvorschrift, die mit ihrem Sinn und Zweck dazu dient, widersprüchliche Entscheidungen zur Durchsetzung des materiellen Rechts zu verhindern, die selbst aber keine materiell-rechtliche Vorschrift darstellt (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1210 -, juris, Rn. 30; im Ergebnis auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 12 ME 360/07 -, juris, Rn. 10; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06 -, juris, Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Verstöße gegen verfahrensrechtliche Bestimmungen sind aber gemäß § 46 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG) unbeachtlich, wenn sie ohne Einfluss auf die Entscheidung in der Sache gewesen sind (Bay.VGH, Beschluss vom 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 -, juris).
  • VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Unabhängig davon wäre ein Verstoß gegen die verfahrensrechtliche Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG hier gemäß Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da die Fahrerlaubnisbehörde beim Fehlen der Fahreignung die Fahrerlaubnis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV zwingend zu entziehen hat (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 - SVR 2011, 389 - juris Rn. 52 - und B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - 3 M 359/10 - NJW 2010, 3465; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114).
  • VG Würzburg, 24.02.2021 - W 6 K 20.1735

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Widerspruchsbescheid, Maßgeblicher Zeitpunkt,

    Die sicherheitsrechtliche Fahrerlaubnisentziehung durch die Verwaltungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV ist dagegen eine eigenen Voraussetzungen unterworfene präventive Maßnahme zum künftigen Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs und hat, wenn sie im Einzelfall auch einschneidende Folgen für die Lebensführung des Betroffenen haben mag, keinen strafenden Charakter im rechtlichen Sinne (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - juris).
  • VG Würzburg, 20.11.2013 - W 6 K 13.399

    Differenzen zwischen polizeilichem und ärztlichem Bericht zu festgestellten

    Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 StVG entfalten Bußgeldentscheidungen hinsichtlich der Eignung keine Bindungswirkung (OVG LSA, B.v. 13.4.2012 - 3 M 47/12 - Blutalkohol 49, 327; BayVGH, B.v. 24.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; BVerwG, B.v. 21.1.1994 - 11 B 116/93 - NJW 1994, 1672).
  • VG Würzburg, 14.08.2015 - W 6 S 15.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Schlüssigkeit eines toxikologischen Gutachtens

    Entsprechend entfalten Bußgeldentscheidungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 StVG für das behördliche Entziehungsverfahren auch nur insoweit Bindungswirkung, als diese sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen, nicht hingegen hinsichtlich der Eignungsfrage (OVG LSA, B.v. 13.4.2012 - 3 M 47/12 - Blutalkohol 49, 327; BayVGH, B.v. 24.6.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; BVerwG, B.v. 21.1.1994 - 11 B 116/93 - NJW 1994, 1672).
  • VG Würzburg, 20.11.2013 - W 6 K 13.553

    Fehlen des polizeilichen Erhebungsbogens ("Torkelbogen") und des ärztlichen

    Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 StVG entfalten Bußgeldentscheidungen hinsichtlich der Eignung keine Bindungswirkung (OVG LSA, B.v. 13.4.2012 - 3 M 47/12 - Blutalkohol 49, 327; BayVGH, B.v. 24.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; BVerwG, B.v. 21.1.1994 - 11 B 116/93 - NJW 1994, 1672).
  • VG Würzburg, 13.05.2015 - W 6 S 15.389

    Sofortverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen, 13.03.2019 - 3 A 1389/18

    Blutprobe; Fehler; Begründung; Strafverfahren; rechtliches Gehör;

  • VG Augsburg, 07.12.2010 - Au 7 S 10.1640

    Bindungswirkung des Strafverfahrens gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde

  • VG Bayreuth, 14.08.2015 - B 1 K 13.708

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 08.04.2016 - B 1 K 13.580

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung und

  • VG Würzburg, 11.05.2022 - W 6 K 21.1371

    Entzug der Fahrerlaubnis, psychische Störungen (Manie), Verwertbarkeit eines

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