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   VGH Bayern, 23.11.2005 - 11 CS 05.1279   

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VGH Bayern, 23.11.2005 - 11 CS 05.1279 (https://dejure.org/2005,28046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2005 - 11 CS 05.1279 (https://dejure.org/2005,28046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2005 - 11 CS 05.1279 (https://dejure.org/2005,28046)
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 10 S 95/08

    Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach StVG § 65 Abs 9 S 1 Halbs 2

    Bei der Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG sind danach sowohl § 29 Abs. 5 StVG (Anlaufhemmung) als auch § 29 Abs. 6 StVG (Ablaufhemmung) zu berücksichtigen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 23.11.2005 - 11 Cs 05.1279 -, juris).
  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 2/06

    Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis

    zu alledem statt vieler OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.11.2005, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, zfs 2006, 54 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.9.2005 - 10 S 1194/05 -, Juris, Bay.VGH, Beschluss vom 23.11.2005 - 11 CS 05.1279 -, Juris, sowie Ludovisy, DAR 2006, 9 ff. m.w.N.
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 11 ZB 11.2020

    1997 und 1999 rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten

    Dass die Vorschrift des § 29 Abs. 6 StVG bei der Ermittlung der Länge der in § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG normierten Frist berücksichtigt werden muss, entspricht deshalb nicht nur der gefestigten Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 23.11.2005 Az. 11 CS 05.1279 RdNr. 20; vom 13.10.2011 Az. 11 CS 11.1924 RdNr. 35; vom 4.5.2012 Az. 11 ZB 12.277 RdNr. 9), sondern wird - soweit ersichtlich ohne Gegenstimmen - auch sonst in der Rechtsprechung so gesehen (VGH BW vom 20.3.2009 ZfS 2009, 474/476; vom 18.11.2010 Az. 10 S 1837/10 RdNr. 8; OVG SH vom 14.4.2011 Az. 2 LB 27/10 RdNr. 36; VG München vom 16.2.2012 Az. M 6a S 11.5065 RdNr. 30).
  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

    Die Ablaufhemmung des § 29 Abs. 6 Satz 1 StVG gilt auch für vor dem 1. Januar 1999 in das Verkehrszentralregister einzutragende Entscheidungen; die Vorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG, wonach Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 in das Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht, verwertet werden dürfen, steht dem nicht entgegen (BayVGH vom 23.11.2005 Az. 11 CS 05.1279, Juris).
  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Die Ablaufhemmung des § 29 Abs. 6 Satz 1 StVG gilt auch für vor dem 1. Januar 1999 in das Verkehrszentralregister einzutragende Entscheidungen; die Vorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG, wonach Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 in das Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht, verwertet werden dürfen, steht dem nicht entgegen (BayVGH vom 23.11.2005 Az. 11 CS 05.1279, Juris).
  • VG Augsburg, 28.02.2008 - Au 3 S 08.114

    Die Forderung nach Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist

    Die Verurteilung vom 8. Juli 1994 ist nicht mehr verwertbar, da die 10-jährige Tilgungsfrist, die mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis am 8. Juni 1995 begann (§ 65 Abs. 9 Satz 1 StVG - vgl. hierzu BVerwG vom 9.6.2005, NJW 2005, 3440; BayVGH vom 23.11.2005, 11 CS 05.1279) bei Erlass des streitgegenständlichen Entzugsbescheids abgelaufen war und unterliegt damit dem Verwertungsverbot des § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG.
  • VGH Bayern, 18.01.2012 - 11 ZB 11.2741

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich in den Fällen, in denen der zu Fahreignungszweifeln Anlass gebende Umstand weder in das Verkehrs- noch in das Bundeszentralregister eingetragen wurde, bereits aus der Tatsache, dass es unter dieser Voraussetzung an einer normativen Aussage darüber fehlt, wie lange ein solcher Sachverhalt berücksichtigungsfähig ist (BayVGH vom 23.11.2005 Az. 11 CS 05.1279).
  • VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Anders verhält es sich nur, wenn das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedstaaten zu einer wiederholten Überprüfung der gesundheitlichen Eignung auch der Inhaber bereits erteilter Fahrerlaubnisse ermächtigt oder verpflichtet, wie das nach der Anlage III zur Richtlinie 91/439/EWG bei allen Inhabern von Fahrerlaubnissen der Gruppe 2 sowie u. a. bei fortschreitenden Augenkrankheiten, bei progredienten Bewegungseinschränkungen, bei Trägern von Herzschrittmachern, nach erlittenem Herzinfarkt, bei Diabetikern, bei fortschreitenden Gleichgewichts- oder Koordinierungsstörungen, Anfallsleiden, bestimmten geistigseelischen Störungen, ehemals alkoholabhängigen Personen, Nierenerkrankungen oder den Empfängern von Organspenden der Fall ist: Sofern die Aufforderung einer Behörde des aufnehmenden EU-Mitgliedstaates an den Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, sich erneut einer Überprüfung seiner gesundheitlichen Eignung zu unterziehen, in Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG steht (seit der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis insbesondere eine Zeitspanne verstrichen ist, die eine erneute gesundheitliche Eignungsüberprüfung angemessen erscheinen lässt), kann in derartigen Konstellationen bereits in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Aussage möglich sein, dass sich die streitgegenständliche Maßnahme voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird (vgl. zu einer solchen Sachverhaltsgestaltung BayVGH vom 23.11.2005 Az. 11 CS 05.1279).
  • VG München, 20.02.2009 - M 6a K 08.2422

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs; Fahrrad; Nichtbeibringung

    Für die mit Strafbefehl vom ... Oktober 1997 geahndete Trunkenheitsfahrt folgt dies aus der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG i.v.m. § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (vgl. zur Übergangsregelung des § 65 Abs. 9 Satz 1 HS 2 StVG bzgl. der weiteren Anwendung der alten Tilgungsfrist und der alten Verwertungsvorschrift des § 52 Abs. 2 BZRG maximal befristet auf zehn Jahre für bis Ende 1998 im Verkehrszentralregister eingetragene Straftaten: BVerwG vom 9.6.2005 3 C 21/04; vgl. hinsichtlich der Anwendbarkeit der Anlaufhemmung BayVGH vom 6. August 2007, 11 ZB 06.1818; sowie BayVGH vom 23. November 2005, 11 CS 05.1279).
  • VG München, 22.09.2008 - M 6b K 08.2108

    Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines

    Sie war nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagtes noch verwertbar, weil seit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis am ... Oktober 1999 noch keine 10 Jahre verstrichen waren (vgl. zur Übergangsregelung des § 65 Abs. 9 Satz 1 HS 2 StVG bzgl. der weiteren Anwendung der alten Tilgungsfrist und der alten Verwertungsvorschrift des § 52 Abs. 2 BZRG maximal befristet auf zehn Jahre für bis Ende 1998 im Verkehrszentralregister eingetragene Straftaten: BVerwG vom 9.6.2005 3 C 21/04; vgl. hinsichtlich der Anwendbarkeit der Anlaufhemmung: BayVGH vom 6. August 2007, 11 ZB 06.1818; sowie BayVGH vom 23. November 2005, 11 CS 05.1279).
  • VG München, 21.07.2008 - M 6b S 08.2676

    Unbegründeter Antrag; wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss;

  • VG Ansbach, 17.07.2006 - AN 10 S 06.02158

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 C 10.2466

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; übereinstimmende

  • VG Augsburg, 09.07.2008 - Au 3 S 08.843

    Die Formulierung der Fragestellung stellt das wesentliche Element der

  • VG München, 13.09.2010 - M 1 S 10.2132

    Berechtigung zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter

  • VG München, 18.05.2010 - M 6b S 10.2127

    Unbegründeter Antrag; wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss;

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