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   VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329   

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VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 (https://dejure.org/2005,47878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 (https://dejure.org/2005,47878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 (https://dejure.org/2005,47878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO; "schmale" Fahrbahn und zur Pflicht zur Benutzung von nach § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO gekennzeichneten Parkflächen sowie zur Zumutbarkeit mehrmaligen Rangierens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.1994 - Ss (Z) 227/93

    Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO dient dem Ziel, die bestimmungsgemäße Nutzung von Grundstücksein- und -ausfahrten zu gewährleisten und die Berechtigten vor Beeinträchtigungen dieser Benutzung zu schützen, die von gegenüber parkenden Fahrzeugen ausgehen können (OLG Frankfurt a. Main vom 18.2.1980 VRS Bd. 58, 368/370; OLG Saarbrücken vom 25.2.1994 NZV 1994, 328 f.).

    Der Rechtsmeinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 7.12.1977 VRS Bd. 55, 249/251), § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verfolge den Zweck, das Ein- und Ausfahren aus Grundstücken generell nicht zu behindern, so dass es möglich sein müsse, die Fahrbahn in einem Zug ohne Rangiermanöver zu erreichen oder zu verlassen, kann in dieser Allgemeinheit nicht beigepflichtet werden (so auch OLG Saarbrücken vom 25.2.1994, a.a.O., S. 329).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken in schmaler Straße gegenüber Grundstücksausfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Was unter "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO zu verstehen ist, muss anhand des Zwecks dieser Vorschrift sowie unter Berücksichtigung ihres systematischen Zusammenhangs mit anderen Regelungen der Straßenverkehrsordnung bestimmt werden (OVG Koblenz vom 11.5.1999 NJW 1999, 3573).

    Nicht gefolgt werden kann ferner der Auffassung, eine Straße sei stets dann "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, wenn ein angrenzendes Grundstück nur unter mehrmaligem Rangieren mit einem Kraftfahrzeug ("mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen") erreicht oder verlassen werden kann (so aber OVG Koblenz vom 11.5.1999, a.a.O., S. 3574; für regelmäßige Unzumutbarkeit bereits eines mehr als einmaligen Rangierens OLG Frankfurt a. Main vom 18.2.1980, a.a.O., S. 372).

  • OLG Hamburg, 31.05.1985 - 1 Ss 91/85 OWi 204/85
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Denn dieser darf unter Durchbrechung des sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ergebenden Grundsatzes dann überfahren werden, wenn ein Grundstück nur auf diese Weise mit Fahrzeugen erreichbar ist (BGH vom 27.6.1985 BGHSt 33, 278/281; OLG Hamburg vom 31.5.1985 DAR 1985, 292).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Die Frist des Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist gewahrt, da sie erst zu laufen beginnt, wenn den zur Entscheidung berufenen Amtsträgern nicht nur die Tatsachen vollständig bekannt sind, aus denen sich die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts ergibt, sondern sie auch seine Rechtswidrigkeit als solche erkannt haben (BVerwG - Großer Senat - vom 19.12.1984 BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass eine Behinderung der Leichtigkeit des Verkehrs nur dann vorliegt, wenn ein Straßenanlieger durch das Parken von Fahrzeugen auf der gegenüber liegenden Straßenseite entweder "gehindert" oder "in erheblichem Maße behindert" wird, seine Garage zu benutzen (BVerwG vom 22.1.1971 BVerwGE 37, 112/115 f.; BVerwG vom 21.7.1997 Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).
  • BayObLG, 16.01.1978 - 2 ObOWi 434/77
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Die rechtmäßige Anbringung dieses Verkehrszeichens setzt damit voraus, dass jedenfalls für einen Teil der von ihm erfassten Fläche bereits aus anderem Rechtsgrund (d.h. entweder unmittelbar kraft Rechtsnorm oder kraft behördlicher Anordnung) ein Halt- oder Parkverbot besteht (so auch BayObLG vom 16.1.1978 NJW 1978, 1277).
  • VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01

    Parkbucht - Entfernung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Unter Hinzunahme des vor dem Grundstück des Antragstellers verlaufenden, nach Aktenlage 1, 06 m breiten Gehweges ergibt sich somit ein nutzbarer Verkehrsraum von im ungünstigsten Fall 4, 61 m. Vor diesem Hintergrund kann derzeit kaum ein Zweifel daran bestehen, dass vorliegend nicht von einer schmalen Fahrbahn im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO auszugehen ist, zumal in der Rechtsprechung bereits bei einer verfügbaren Tiefe von ca. 3,74 m ein problemloses Ein- und Ausfahren mit einem Personenkraftwagen für möglich erachtet wurde (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße vom 21.1.2002 NVwZ-RR 2003, 67/68).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen nach § 80 Abs. 5, § 80 a und § 123 VwGO Antragsänderungen nur innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nach § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zulässig sind (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 Az. 11 CS 05.478), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Denn dieser darf unter Durchbrechung des sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ergebenden Grundsatzes dann überfahren werden, wenn ein Grundstück nur auf diese Weise mit Fahrzeugen erreichbar ist (BGH vom 27.6.1985 BGHSt 33, 278/281; OLG Hamburg vom 31.5.1985 DAR 1985, 292).
  • VGH Bayern, 12.01.1998 - 11 B 96.2895

    Zum Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für parkende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329
    Diese starre Grenzziehung verkennt, dass angesichts der Realitäten des heutigen Straßenverkehrs - z.B. beim Ein- und Ausfahren aus einer Parklücke - u. U. selbst dreimalige Rangiervorgänge als verkehrsadäquat angesehen werden müssen (vgl. dazu unter Hinweis auf die in Innenstädten allgemein vorzufindende Verkehrs- und Parkraumsituation BayVGH vom 12.1.1998 BayVBl 1998, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    In einer älteren Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.2895 -, VRS 98, 157; vgl. zur neueren, nunmehr auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls abstellende Rechtsprechung dieses Gerichtshofs Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - und vom 2. August 2012 - 11 ZB 12.199 -, beide juris) ging er davon aus, dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO nicht vorlagen, weil eine Fahrprobe ergeben habe, dass bei der vorgefundenen Parksituation das Einfahren in eine Garage mit zweimaligem Rangieren und das Ausfahren aus der Garage mit dreimaligem Rangieren möglich gewesen sei.

    Darüber hinaus erscheint dem Senat die Auslegung anhand des Merkmals der erforderlichen Rangiervorgänge oder aber anhand einer sämtliche Umstände des Einzelfalls würdigenden Betrachtungsweise (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - und vom 2. August 2012 - 11 ZB 12.199 -, beide juris) ohnehin ungeeignet.

    Denn die Benutzung des Gehwegs, der keine Fahrbahn ist, die an sich Fahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO zu nutzen haben, durch den fließenden Verkehr ist nur - aber immerhin - aus verkehrsbedingten Gründen, wie zum Ein- und Ausfahren an Grundstücken - unter Anwendung besonderer Vorsicht -, zulässig (vgl. Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 2, Rn. 21, m. w. N.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, Rn. 46, juris, m. w. N.).

  • VG Würzburg, 19.01.2011 - W 6 K 10.1068

    Parkverbot vor und gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten; Anbringung eines

    Bei näherer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals "schmal" ist nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf die Verkehrsbestimmung der jeweiligen Straße sowie auf die Eigenheiten des ein- und ausfahrenden Verkehrs abzustellen (BayVGH, B.v. 21.12.2005, Az: 11 CS 05.1329; B.v. 12.01.1998, Az: 11 B 96.2895).
  • VG Gelsenkirchen, 06.04.2023 - 14 K 1133/22

    Garage, Zufahrt, Parkverbot, schmale Straße, verkehrslenkende Maßnahme, Rangieren

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, juris, VG Würzburg, Urteil vom 20. August 2014 - W 6 K 13.854 -, juris unter Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 11 ZB 12.199 -, juris; Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 - , juris; Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - juris; Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.2895 -, BayVBl. 1998, 341; siehe auch VG Saarland, Urteil vom 25. April 2013 - 10 K 777/12 - juris und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, juris.
  • VG Aachen, 08.02.2011 - 2 K 1680/09

    Zum Anspruch auf Parkverbot gegenüber einer Grundstückseinfahrt

    Die widerstreitenden Interessen sind dadurch auszugleichen, dass einerseits eine Grundstücksein- bzw. -ausfahrt nicht schlechthin unmöglich gemacht werden darf andererseits dem jeweiligen Benutzer zuzumuten ist, dass er rangieren muss, um in die bzw. aus der Grundstückseinfahrt zu gelangen, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, DAR 1999, 421; Bay.VGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, juris, m.w.Nw.

    Teilweise wird dies angesichts des heutigen Straßenverkehrs und des herrschenden Parkdrucks - z.B. Ein- und Ausfahren aus einer Parklücke - als zu starr betrachtet und je nach den örtlichen Verkehrsverhältnissen auch ein dreimaliges Rangieren noch als verkehrsadäquat angesehen, vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96/2895 -, BayVBl 1998, 341.

    Vielmehr sind dann nach Auffassung der Kammer für einen durchschnittlich geschickten Fahrzeugführer, vgl. dazu: Bay.VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, a.a.O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 768, erhebliche Rangiermanöver erforderlich, um ein- oder auszufahren.

    In einer derartigen Konstellation verbleibt neben der gegenüberliegenden Toreinfahrt unter Einbeziehung der Breite des Gehwegs vor dem Grundstück des Klägers von 1, 28 m u.U. nur noch ein gesamter Verkehrsraum, vgl. zur Berücksichtigung des gesamten zur Verfügung stehenden Verkehrsraums etwa: Bay.VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, a.a.O. und Molketin, Parkverbot vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten, NZV 2000, 147 (148), von etwa 3, 68 m - 3, 70 m für das Rangiermanöver.

  • VG Würzburg, 17.04.2019 - W 6 K 18.810

    Voraussetzungen für ein Parkverbot gegenüber einer Einfahrt

    Vorschriftenzeichen nach § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Anlage 2, die Ge- und Verbote enthalten, sind Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen nach Art. 35 Satz 2 BayVwVfG, auch soweit hiermit ein evtl. bereits aus anderem Rechtsgrund unmittelbar geltendes Ge- oder Verbot (z. B. § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten) für den konkreten Einzelfall konkretisiert (festgestellt) wird (BayVGH, B.v. 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris Rn. 33).

    (BayVGH, B.v.21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris).

    Auszugehen ist hierbei von einem durchschnittlich geübten und erfahrenen Fahrzeugführer (BayVGH, B.v. 21.12.2005, a.a.O., Rn 45).

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 11 A 884.06

    Umsetzung bei Parken auf weißen Parkflächenumrandungen rechtmäßig

    Markierungen sind nach allgemeiner Auffassung als äußerste Begrenzung zu verstehen (vgl. BGH, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 21.12.2005 -11 CS 05.1329-, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, DAR 1994, 370).
  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 6 K 13.854

    Verkehrsrechtliche Anordnung; begehrtes Haltverbot gegenüber Grundstücksein- und

    2012, Nr. 246, S. 750 - juris; B.v. 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris; U.v. 12.1.1998 - 11 B 96.2895 - BayVBl. 1998, 341; siehe auch VG Saarland, U.v. 25.4.2013 - 10 K 777/12 - juris; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 12 StVO Rn. 47).

    Erschwernisse bei der Benutzung, die nicht die für ein Eingreifen des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO erforderliche Intensität erreichen, kann er dann nicht auf die Allgemeinheit abwälzen (vgl. VG Ansbach, U.v. 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200 - juris; BayVGH, B.v. 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris; U.v. 12.1.1998 - 11 B 96.2895 - BayVBl. 1998, 341; B.v. 6.4.1994 - 11 B 93.3927 - BayVBl. 1995, 85; OVG Bremen, U.v. 16.1.1979 - I BA 61/77 - DÖV 1979, 723; BVerwG, U.v. 22.1.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112).

  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

    Soweit jedoch ein bestehendes Halt- oder Parkverbot verlängert oder verkürzt wird - wie etwa in der Erläuterung zu Zeichen 299 (Ziffer 73 der Anlage 2 zu §§ 40-43 StVO) vorgesehen -, kann das Zeichen 299 auch konstitutive Bedeutung haben, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 8 A 865/11 - BayVGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - und vom 25. Juli 2011 - 11 B 11.921 -, jeweils juris; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Aufl. 2010, § 20 Rz. 632 m.w.Nw. in Fn. 216; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 12 Rz. 56 a.
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618

    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt - Berufungszulassung

    Abgesehen davon wäre an der streitgegenständlichen Örtlichkeit, einer Straße mit geringem Verkehrsaufkommen und guten Sichtverhältnissen, auf der wegen zahlreicher Grundstücksein- und -ausfahrten und wegen parkender Fahrzeuge nur langsam gefahren werden kann, und im Hinblick auf die großzügigen befahrbaren Flächen auf dem Grundstück der Kläger auch ein dreimaliges Rangieren nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris Rn. 41 ff.).
  • VG Würzburg, 07.11.2012 - W 6 E 12.884

    Kein Anspruch auf Einschreiten gegen Parkverstöße

    Denn nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein zwei- bis dreimaliges Rangieren bzw. ein mehrmaliges Vor- und Zurückfahren bei der Benutzung einer Garagenein- und -ausfahrt zumutbar und führt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2005, Az.: 11 CS 05.1329; B.v. 12.01.1998, Az.: 11 B 96.2895, DAR 1998, 207).
  • VG Hamburg, 17.06.2015 - 5 K 1454/12

    Beschränkung der Benutzung einer Straße durch eine Grenzmarkierung;

  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 51/17

    Zumutbarkeit der Erschwernisse beim Grundstücksein- oder -ausfahren

  • VG Saarlouis, 25.04.2013 - 10 K 777/12

    Bescheidungsverpflichtung bzgl. verkehrsrechtlicher Anordnung zur Sicherung der

  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15

    Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das

  • VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 228/11

    Straßenrecht: Anspruch auf Neugestaltung einer Grundstückszufahrt

  • VG München, 13.12.2023 - M 23 K 23.601

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Zeichen 290

  • VGH Bayern, 02.08.2012 - 11 ZB 12.199

    Fehlender Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots gegenüber

  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305

    Anspruch auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots gegenüber einer

  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200

    Anspruch auf Anordnung eines Haltverbotes gegenüber Garagenzufahrt; Zumutbarkeit

  • VGH Bayern, 19.12.2022 - 11 B 20.1762

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Anliegers auf Anbringung eines Parkverbots

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 11 ZB 13.867

    Fehlender Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots zum Schutz

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