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VGH Bayern, 10.10.2005 - 11 CS 05.1648 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878 Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtspre chung des Senats darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interes senlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967, vom 10.10.2005 Az. 11 CS 05.1648; vom 17.8.2005 Az. 11 CS 05.662).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen
- 10 S 323/03 -, Blutalkohol 40 (2003) = juris, Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 172/03 -, Blutalkohol 40 (2003), 465 = juris, Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 11 CS 05.1648 -, juris, Rn. 17; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 21. April 2005 - B 1 K 04.1416 -, juris, Rn. 29; VG Braunschweig, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 6 B 66/05 -, NJW 2005, 1816 = juris, Rn. 22; so schon im Ergebnis OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 16 B 1623/08 - und vom 5. Dezember 2008 - 16 A 1168/08 - OVG M.-V., Beschluss vom 19. März 2004 - 1 M 2/04 -, VRS 107 (2004), 229 = juris, Rn. 17; Thür. - VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer …
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.2004 Az. 11 CS 04.819; vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968; vom 17.8.2005 Az. 11 CS 05.662; vom 10.10.2005 Az. 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545
Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das …
Der vom Antragsteller behauptete Wertungswiderspruch der Fahrerlaubnisentziehung zu § 24 a, § 25 StVG besteht ebenfalls nicht (vgl. z.B. BayVGH vom 10.10.2006 Az. 11 CS 05.1648; vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406; vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968; vom 10.7.2006 Az. 11 CS 05.2062). - VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Fehlende Fahreignung nach Amphetaminfund
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 CS 16.689
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 23.05.2013 - 11 CS 13.785
Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums vom Amphetamin
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VG Bayreuth, 29.09.2009 - B 1 K 09.418
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration …
- VG München, 27.07.2016 - M 26 S 16.2187
Keine deutsche Fahrberechtigung nach tschechischer EU-Fahrerlaubnis ohne …
- VGH Bayern, 25.11.2009 - 11 AS 09.1777
Eintragung eines im Bundesgebiet liegenden Ortes in einen ausländischen …
- VGH Bayern, 10.07.2006 - 11 CS 05.2062
Cannabiskonsum