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   VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009   

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https://dejure.org/2006,46824
VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009 (https://dejure.org/2006,46824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2006 - 11 CS 05.2009 (https://dejure.org/2006,46824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2006 - 11 CS 05.2009 (https://dejure.org/2006,46824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml und Führen eines Kraftfahrzeugs

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 21.02.2005 - 11 CS 04.3526
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe jedoch bereits durch Beschluss vom 21. Februar 2005 (Az. 11 CS 04.3526) entschieden, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml liegenden THC-Konzentration im Blut eine Tatsache darstelle, die auf ein mangelndes Trennvermögen hinweise und jedenfalls die Anforderung eines medizinischpsychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV rechtfertige.

    Das Verwaltungsgericht kann sich für seinen gegenläufigen Rechtsstandpunkt nicht auf die Entscheidung des Senats vom 21. Februar 2005 (a.a.O.) berufen.

    Für die Beantwortung der Frage, welche Eingriffsmöglichkeiten der Staatsgewalt in Fallgestaltungen der hier inmitten stehenden Art eröffnet sind, lässt sich aus dem Beschluss vom 21. Februar 2005 (a.a.O.) lediglich herleiten, dass in derartigen Konstellationen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erst recht Beachtung finden muss.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Denn eine medizinisch-psychologische Untersuchung greift in gewichtiger Weise in den von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Bereich ein, da der Betroffene hierbei Einzelheiten in einer verhörähnlichen Situation offen legen muss und die über seinen Charakter ermittelten Befunde seine Selbstachtung ebenso wie sein gesellschaftliches Ansehen berühren (BVerfG vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69/83 f. [BVerfG 24.06.1993 - 1 BvR 689/92] ).

    Nicht jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, bildet deshalb einen hinreichenden Grund für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (BVerfG vom 24.6.1993, a.a.O., S. 85 f.).

    Vielmehr müssen der Entscheidung über die Anforderung eines solchen Gutachtens tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (BVerfG vom 24.6.1993, a.a.O., S. 86; ebenso BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 410).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Denn wenn ein Kraftfahrer zwischen dem Konsum von Cannabis und der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr z.B. mehrere Wochen hat verstreichen lassen, lässt sich nicht behaupten, seine Fahreignung begegne deshalb Zweifeln, weil er bereit sei, "das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise den jeweiligen eigenen Interessen unterzuordnen und hieraus resultierende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Verkehrs in Kauf zu nehmen" (BVerfG vom 20.6.2002 DAR 2002, 405/409 [BVerfG 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96] ).

    Vielmehr müssen der Entscheidung über die Anforderung eines solchen Gutachtens tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (BVerfG vom 24.6.1993, a.a.O., S. 86; ebenso BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 410).

    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob der Cannabiskonsum bei einer Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Restkonzentration von THC im Blut, die unterhalb der Relevanzschwelle liegt, überhaupt den erforderlichen "Bezug zum Straßenverkehr" aufweist, wie er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts (BVerwG vom 5.7.2001 NJW 2002, 78/80; BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 410) notwendige Voraussetzung dafür ist, um den hinreichenden Verdacht eines Fahreignungszweifels zu begründen.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Hatte sich die Nummer 3 des Ausgangsbescheids aber bereits vor der am 18. Oktober 2004 erfolgten Einlegung des Widerspruchs erledigt, so hätte die Regierung im Rahmen des Vorverfahrens hierüber nicht mehr sachlich befinden dürfen; das Widerspruchsverfahren wäre vielmehr einzustellen gewesen (BVerwG vom 20.1.1989 BVerwGE 81, 226/229 [BVerwG 20.01.1989 - 8 C 30/87] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 15. November 2004 ( ZfSch 2005, 155) in einer Fallgestaltung der vorliegenden Art sogar einen Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorhergehende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung als rechtens angesehen.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Wurde vorliegend mithin das Ordnungsziel erreicht, das die öffentliche Gewalt mit der Zwangsmittelandrohung verfolgte, so hat sich die Androhung erledigt (vgl. BVerwG vom 9.2.1967 BVerwGE 26, 161/163 [BVerwG 09.02.1967 - BVerwG I C 49.64] ; Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 88 zu § 113).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob der Cannabiskonsum bei einer Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Restkonzentration von THC im Blut, die unterhalb der Relevanzschwelle liegt, überhaupt den erforderlichen "Bezug zum Straßenverkehr" aufweist, wie er nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts (BVerwG vom 5.7.2001 NJW 2002, 78/80; BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 410) notwendige Voraussetzung dafür ist, um den hinreichenden Verdacht eines Fahreignungszweifels zu begründen.
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Bereits im Beschluss vom 25. Januar 2006 ( DAR 2006, 407/411) hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb ausgesprochen, dass die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr mit einem THC-Spiegel im Blut, der unter 1, 0 ng/ml liegt, regelmäßig nicht geeignet ist, Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen zu begründen.
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Denn aufgrund des technischen Fortschritts hat sich die Nachweisdauer von THC im Blut wesentlich erhöht (BVerfG vom 21.12.2004 NJW 2005, 349/351 [BVerfG 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03] ).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
    Diese Schlussfolgerung darf nur gezogen werden, wenn das Verlangen, ein solches Gutachten beizubringen, rechtmäßig war (vgl. zuletzt BVerwG vom 9.6.2005 BayVBl 2006, 121).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn ein Cannabiskonsument unter dem Einfluss einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 11 CS 05.1711 , ZfS 2006, 236 ff.; vom 21.4.2006 11 CS 05.1475, vom 9.8.2006 11 CS 05.2009; vom 7.12.2006 11 CS 06.1367 m.w.Nachw.; anders VGH Baden-Württemberg vom 27.3.2006 NJW 2006, 2135 ff., der das fehlende Trennvermögen bereits bei einer festgestellten THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml für gegeben erachtet).

    Dies entspricht der dargestellten Auffassung des Senats, dass der Schwellenwert, ab dem die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers infolge vorangegangenen Cannabiskonsums beeinträchtigt sein kann, in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 ( NJW 2005, 349 ff. [BVerfG 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03] ) derzeit bei einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen ist (vgl. BayVGH vom 9.8.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.01.2007 - 11 CS 06.1268

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn ein Cannabiskonsument unter dem Einfluss einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen hat; eine einmalige Fahrt ist ausreichend (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236 ff.; vom 21.4.2006 11 CS 05.1475; vom 9.8.2006 11 CS 05.2009; vom 7.12.2006 11 CS 06.1367 m.w.Nachw.; anders VGH Baden-Württemberg vom 27.3.2006 NJW 2006, 2135 ff., der das fehlende Trennvermögen bereits bei einer festgestellten THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml für gegeben erachtet).
  • VG Regensburg, 21.03.2016 - RO 8 S 16.321

    Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.09.2008 - 11 CS 08.1622

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; festgestellter THC-COOH-Wert von 134,2 ng/ml; kein

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Fall, wenn ein Cannabiskonsument unter dem Einfluss einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen hat; eine einmalige Fahrt ist ausreichend (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 11 CS 05.1711, ZfS 2006, 236 ff.; vom 21.4.2006 11 CS 05.1475; vom 9.8.2006 11 CS 05.2009; vom 7.12.2006 11 CS 06.1367 m.w.Nachw.; anders VGH Baden-Württemberg vom 27.3.2006 NJW 2006, 2135 ff., der das fehlende Trennvermögen bereits bei einer festgestellten THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml für gegeben erachtet).
  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1708

    Entziehung von Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157).
  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847

    Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das Trennungsgebot

    Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (vgl. auch Beschluss vom 9.8.2006 11 CS 05.2009).
  • VG Cottbus, 17.04.2012 - 1 L 99/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Demgegenüber hatte sich die Androhung von Verwaltungszwang bereits am 23. März 2011 erledigt, nachdem der Antragsteller seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben hatte (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 09. August 2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 30 u. v. 07. Dezember 2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 45; in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner: VwGO, Juli 2005, § 113 Rn. 88 m. w. N.; Urt. der Kammer v. 02. Februar 2011 - VG 1 K 821/10).
  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.809

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 2,4 ng/ml

    Jedenfalls ist der Schwellenwert, ab dem die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers infolge vorangegangenen Cannabiskonsums beeinträchtigt sein kann, derzeit bei einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen (vgl. BVerfG vom 21.12.2004, Az 1 BvR 2652/03; BayVGH vom 9.8.2006, Az 11 CS 05.2009; vom 18.12.2006, Az. 11 ZB 05.1069).
  • VG Augsburg, 04.01.2010 - Au 7 S 09.1863

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Fehlendes Trennvermögen bei 2,4 ng/ml

    Jedenfalls ist der Schwellenwert, ab dem die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers infolge vorangegangenen Cannabiskonsums beeinträchtigt sein kann, derzeit bei einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004, a.a.O.; BayVGH vom 9.8.2006, Az. 11 CS 05.2009; vom 18.12.2006, Az. 11 ZB 05.1069).
  • VG Augsburg, 16.09.2008 - Au 3 S 08.1146

    Entzug der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage; Facharztgutachtens; Cannabiskonsum;

  • VG Regensburg, 01.12.2010 - RN 8 K 10.1032

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum

  • VG München, 23.03.2010 - M 1 K 09.5978

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das

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