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VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662 |
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- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Darüber hinaus soll die Begründungspflicht der Behörde den Ausnahmecharakter von Entscheidungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vor Augen führen und sie veranlassen, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse im Raum steht, das es rechtfertigt, das Prinzip der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen (§ 80 Abs. 1 VwGO), bei dem es sich um einen fundamentalen Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses (BVerfG vom 19.6.1973 BVerfGE 35, 263/272) und um eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie handelt (Schoch in Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 zu § 80), zu durchbrechen (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 84 zu § 80). - VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Da es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung (d.h. hier: des nach Aktenlage noch ausstehenden Widerspruchsbescheids) ankommt (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250), der Betroffene deshalb (auch) in diesem Zeitpunkt fahrungeeignet sein muss (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526), darf bei einer etwaigen erneuten Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht außer Acht gelassen werden, dass der Antragsteller behauptet, er enthalte sich seit dem Vorfall am 1. Juli 2004 des Konsums von Betäubungsmitteln. - VGH Bayern, 13.01.2005 - 11 CS 04.2968
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Denn insoweit liegt es auf der Hand, dass die Teilnahme eines als ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt und ein solcher Kraftfahrer deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.2004 Az. 11 CS 04.819; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968).
- VGH Bayern, 04.01.2005 - 11 CS 04.2838
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Denn insoweit liegt es auf der Hand, dass die Teilnahme eines als ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt und ein solcher Kraftfahrer deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.2004 Az. 11 CS 04.819; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968). - BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Da es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung (d.h. hier: des nach Aktenlage noch ausstehenden Widerspruchsbescheids) ankommt (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250), der Betroffene deshalb (auch) in diesem Zeitpunkt fahrungeeignet sein muss (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526), darf bei einer etwaigen erneuten Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht außer Acht gelassen werden, dass der Antragsteller behauptet, er enthalte sich seit dem Vorfall am 1. Juli 2004 des Konsums von Betäubungsmitteln. - VGH Bayern, 18.05.2004 - 11 CS 04.819
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Denn insoweit liegt es auf der Hand, dass die Teilnahme eines als ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt und ein solcher Kraftfahrer deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.2004 Az. 11 CS 04.819; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968). - VGH Bayern, 12.03.1996 - 14 CS 95.3873
Die formell rechtswidrige Anordnung der sofortigen Vollziehung in der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 11 CS 05.662
Obwohl der Antragsteller damit eine etwas weniger günstige Rechtsstellung erreicht, als er sie errungen hätte, hätte der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs aufgrund einer eigenen Interessenabwägung wiederhergestellt oder angeordnet, liegt in einem Ausspruch der hier vorgenommenen Art kein teilweises Unterliegen, das es erfordern würde, die Beschwerde "im Übrigen" zurückzuweisen und dem Antragsteller (sofern nicht ohnehin nach § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO vorzugehen wäre) einen Teil der Verfahrenskosten zu überbürden (vgl. ausführlich zur fehlenden Beschwer des Antragstellers bei einer Aufhebung der Anordnung des Sofortvollzugs und zur Fehlerhaftigkeit einer Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO "im Übrigen" in einer derartigen prozessualen Konstellation BayVGH vom 12.3.1996 BayVBl 1996, 633).
- VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878 Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtspre chung des Senats darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interes senlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967, vom 10.10.2005 Az. 11 CS 05.1648; vom 17.8.2005 Az. 11 CS 05.662).
- VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer …
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453
Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH vom 18.5.2004 Az. 11 CS 04.819; vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; vom 13.1.2005 Az. 11 CS 04.2968; vom 17.8.2005 Az. 11 CS 05.662; vom 10.10.2005 Az. 11 CS 05.1648).
- VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 15.06.2016 - 11 CS 16.879
Fehlende Fahreignung nach Amphetaminfund
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 CS 16.689
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VGH Bayern, 23.05.2013 - 11 CS 13.785
Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums vom Amphetamin
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648). - VG München, 27.07.2016 - M 26 S 16.2187
Keine deutsche Fahrberechtigung nach tschechischer EU-Fahrerlaubnis ohne …
Denn es liegt in der Regel auf der Hand, dass die Teilnahme eines - hier wegen fehlender Fahrberechtigung - für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer führt, und dass ein solcher Kraftfahrer zur Vermeidung der von ihm ausgehenden akuten Gefahr durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheids schnellstmöglich von der weiteren Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2004 - 11 CS 04.819, v. 4.1.2005 - 11 CS 04.2838, v. 13.1.2005 - 11 CS 04.2968, v. 17.8.2005 - 11 CS 05.662, v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1648).