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   VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77   

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VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77 (https://dejure.org/2005,31590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2005 - 11 CS 05.77 (https://dejure.org/2005,31590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 11 CS 05.77 (https://dejure.org/2005,31590)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02

    Alter; Anordnung; Beibringung; Cannabis; Cannabiskonsum; Drogen; Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe am 15. November 2002 (DAR 2003, 45) ebenfalls ausgesprochen, dass das jugendliche Alter von Cannabiskonsumenten eine "weitere Tatsache" im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV darstelle, die bei gelegentlicher Einnahme dieses Betäubungsmittels die Anforderung eines Eignungsgutachtens rechtfertige.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dem vom Antragsgegner angezogenen Beschluss vom 15. November 2002 (a.a.O.) die nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV erforderlichen "weiteren Tatsachen" im Übrigen ebenfalls nicht ausschließlich im jugendlichen Alter des Betroffenen gesehen, sondern ausdrücklich festgehalten, eine Verminderung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit könne bei ihm deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil er bereits seit dem sechzehnten Lebensjahr Cannabis konsumiert habe.

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
    Diese Auffassung komme auch im Beschluss des gleichen Gerichts vom 29. Juni 2004 (DVBl 2004, 1108) zum Ausdruck.

    Nicht mehr ohne weiteres auf der Hand liegt demgegenüber bereits der fahrerlaubnisrechtliche Bezug, wenn das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 29. Juni 2004 (a.a.O., S. 1110) die vom Cannabisgebrauch auf Jugendliche ausgehende Gefährdung dahingehend umschreibt, dass es u.U. zu einer "Störung der Persönlichkeitsentwicklung" komme bzw. die "Festigung der Persönlichkeit von Jugendlichen oder Heranwachsenden" behindert werden könne.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
    Denn in der Entscheidung vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, 667/668) habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, bei besonders gefährdeten Personengruppen - etwa bei Jugendlichen in der Entwicklungsphase - würden chronische Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit als möglich angesehen.

    Für die Annahme, ein Cannabiskonsum in jugendlichem Alter könne Auswirkungen auf die Fahreignung des Betroffenen zeitigen, lässt sich ins Feld führen, dass der Genuss dieses Betäubungsmittels nach der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (a.a.O.) zitierten Äußerung in dem Werk von Geschwinde (Rauschdrogen, 4. Aufl. 1998, RdNrn. 199 ff.) bei besonders gefährdeten Personengruppen, zu denen u.a. Jugendliche "in der Entwicklungsphase" gehören, möglicherweise chronische Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit nach sich zieht; es erscheint vorstellbar, dass diese Leistungsbeeinträchtigungen (z.B. in Gestalt von Aufmerksamkeitsdefiziten oder kognitiven Mängeln) die Fahreignung nachteilig beeinflussen können.

  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
    Der Verwaltungsgerichtshof ging bisher, gestützt auf ein von ihm eingeholtes Gutachten von Kannheiser (in überarbeiteter Fassung veröffentlicht in NZV 2000, 57) davon aus, dass mit solchen Folgen nur bei einem regelmäßigen - d.h. täglichem oder nahezu täglichem - Konsum zu rechnen ist (BayVGH vom 3.9.2002 ZfS 2003, 429/431).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
    Da ein Nachschieben von Gründen durch die Verwaltung nicht dazu führen darf, dass hierdurch die Rechtsverteidigung des Betroffenen unzumutbar beeinträchtigt wird (BVerwG vom 15.6.1971 BVerwGE 38, 191/195), darf die erstmalige Beibringung tragfähiger Gesichtspunkte erst recht nicht zur Folge haben, dass dadurch nachträglich zu Lasten des Adressaten der Aufforderung nach § 11 Abs. 6 FeV eine Rechtsfolge (hier: die Vermutungsregelung des § 11 Abs. 8 FeV) ausgelöst wird, die die ursprüngliche, rechtswidrige Maßnahme nicht nach sich zu ziehen vermochte.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2013 - 12 LA 287/12

    Aufforderung von Jugendlichen zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bei

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben hat, in denen er bei (gelegentlichem) Cannabiskonsum und der "Zusatztatsache" des jugendlichen Alters des Drogenkonsumenten eine Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für gerechtfertigt gehalten hat (Beschl. v. 30.3.2004 - 12 ME 90/04 -, Blutalkohol 41, 563, juris, u. v. 15.11.2002 - 12 ME 700/02 -, Blutalkohol 40, 171, juris; vgl. dazu andererseits auch Bay. VGH, Beschl. v. 13.5.2005 - 11 CS 05.77 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 5.8.2008 - 7 B 2074/08 -, ZfSch 2008, 597, juris; s. auch VG Augsburg, Urt. v. 6.10.2005 - Au 3 S 05.949 -, juris; Zwerger, DAR 2005, 431, 436; Berr/Krause/Sachs, Drogen im Straßenverkehr, 2007, Rdn. 1105; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 FeV Rdn. 18).

    Unter welchen Voraussetzungen derartige Beeinträchtigungen zu besorgen sind (dazu etwa Bay. VGH, Beschl. v. 13.5.2005 - 11 CS 05.77 -, juris Rdn. 25), ist - soweit im vorliegenden Berufungszulassungsverfahren erkennbar, in dem, wie bereits ausgeführt, eine Zulassung rechtfertigende Darlegungen dieser Art nicht gemacht worden sind - nach dem Stand vorliegender Erkenntnisse nicht geklärt.

  • VG Gera, 20.07.2016 - 3 E 499/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Das Gericht kann jedoch nur auf die von dem Antragsgegner gewählte Begründung abstellen, denn dem Gericht selbst ist es verwehrt, eine Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens im Hinblick auf dort nicht angegebene tatsächliche Umstände, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen, als rechtmäßig anzusehen (vgl. VGH Bad-Württ, Urt. v. 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 - ThürOVG, Beschl. v. 22. August 2001 - 2 ZKO 169/08 - n.v.; BayVGH, Beschl. v. 13. Mai 2005 - 11 CS 05.77 - jeweils zit. nach Juris).
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