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VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 20.07.2006 - RN 5 S 06.1242
- VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959
Danach kann aus der Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, hergeleitet werden, dass der Betroffene einen Eignungsmangel verbergen will (BVerwG vom 2.12.1960 BVerwGE 11, 274/275 f.; BVerwG vom 30.11.1976 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 45). - VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959
Da die Klasse CE eine deutlich umfangreichere Berechtigung als eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E vermittelt, sie andererseits aber spürbar hinter dem Umfang der unbeschränkten Klasse CE zurückbleibt, nimmt der Verwaltungsgerichtshof für die Klasse CE einen Streitwert in Höhe des arithmetischen Mittels zwischen den Klassen C1E und CE an (vgl. z.B. BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.2585; BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur
Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.] ). - OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11
Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen …
Die Ersetzung der vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form der E-mail setzt nach § 3 a Abs. 2 Satz 2 VwVfG indessen voraus, dass das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (…Posser/Wolff, VwGO, Kommentar, § 70 Rn. 11; Bay. VGH, Urt. v. 16.6.2007 - 11 CS 06.1959 -), woran es hier fehlt. - VGH Bayern, 20.05.2008 - 11 M 08.1310
Unzulässige Einlegung einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz durch …
Auf die Beschwerde des Antragstellers hin stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 18. Juni 2007 (Az. 11 CS 06.1959) unter Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers teilweise wieder her; im Übrigen wurde die Beschwerde unter Überbürdung der Verfahrenskosten zu einem Drittel auf den Antragsteller und zu zwei Dritteln auf den Antragsgegner zurückgewiesen.Durch Kostenrechnung vom 30. August 2007 setzte die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofs gegenüber dem Antragsteller die von ihm für das Verfahren Az. 11 CS 06.1959 zu entrichtenden Gerichtskosten auf 90, 67 EUR fest.
Am 13. Mai 2008 übersandte der Antragsteller der Poststelle des Verwaltungsgerichtshofs ein elektronisches Dokument ("E-Mail"), in dem er sich u. a. auf das Verfahren 11 CS 06.1959 bezog.
Der Antragsteller vertritt die Auffassung, nicht die Staatskasse habe von ihm Geld zu fordern, sondern er und die in der Sache 11 CS 06.1959 für ihn tätig gewordene Rechtsanwältin besäßen Zahlungsansprüche gegen den Antragsgegner.
Die E-Mail vom 13. Mai 2008 ist als Erinnerung gegen die Erhebung von Gerichtskosten für das Verfahren 11 CS 06.1959 zu verstehen, da der Antragsteller die Berechtigung der in der Kostenrechnung vom 30. August 2007 ihm gegenüber festgesetzten Gerichtskostenforderung in Abrede stellt.
- VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.303
Unzulässigkeit der Klage wegen Einlegung des Widerspruchs per E-Mail
Zur Begründung wurde vorgetragen, die Widerspruchseinlegung per E-Mail sei im vorliegenden Fall wirksam gewesen, weil die Bundesfinanzdirektion ... - Service Center ... - zweifelsfrei, wie sich aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2007 (Az. 11 CS 06.1959) ergebe - einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet habe und es entgegen ihrer diesbezüglichen Obliegenheit versäumt habe, in ihren schriftlichen Mitteilungen darauf hinzuweisen, dass für Mitteilungen, welche der Schriftform bedürften, derzeit gleichwohl noch kein Zugang eröffnet sei; derartige Hinweise seien bei Behörden und Gerichten zur Vermeidung von Missverständnissen inzwischen verbreitet.Zwar ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass er, indem die Bundesfinanzdirektion ... - Service Center ... einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet hat, die Voraussetzung des § 3a Abs. 1 VwVfG erfüllt (BayVGH vom 18.06.2007 - 11 CS 06.1959 - juris).
- VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17 Das von der Antragstellerin übermittelte elektronische Dokument war aber nicht gemäß § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, juris Rn. 31).
- VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1537/07 Eine Behörde hat den Zugang jedenfalls dann eröffnet, wenn sie auf ihren Briefen eine Internetadresse angibt, bei deren Aufruf einem Interessenten u.a. der Organisationsplan der Behörde zugänglich gemacht wird, dem ihrerseits die E-Mail-Adresse der allgemeinen Einlaufstelle der Behörde sowie die dienstlichen E-Mail-Adressen leitender Amtsangehöriger beigefügt sind ( Bay. VGH, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, juris).
- VGH Bayern, 14.01.2008 - 11 CS 07.2731
Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbefolgung einer Gutachtensanordnung; …
Da die Klasse CE 79 eine deutlich umfangreichere Berechtigung als eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E vermittelt, sie andererseits aber spürbar hinter dem Umfang der unbeschränkten Klasse CE zurückbleibt, nimmt der Verwaltungsgerichtshof für die Klasse CE 79 einen Streitwert in Höhe des arithmetischen Mittels zwischen den Klassen C1E und CE an (vgl. BayVGH vom 18.6.2007 Az. 11 CS 06.1959 m.w.N.). - VG Bayreuth, 19.05.2015 - B 4 K 13.333
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Aufhebung einer Wohngeldbewilligung bei …
Deshalb dient die E-Mail-Adresse ausdrücklich nicht dem Zweck, elektronische Widersprüche entgegenzunehmen (vgl. BayVGH, B. v. 18.06.2007 - 11 CS 06.1959 - juris Rn. 32). - VG Würzburg, 05.11.2014 - W 6 K 14.560
Verspätet eingegangene Anfechtungsklage
Im Übrigen zeigt die Fahrerlaubnisverordnung gerade mit der Anlage 4, dass bei der Eignung zwischen Fahrzeugen der Gruppe 1 und der Gruppe 2 unterschieden wird, so dass etwa eine bedingte Eignung für die Fahrerlaubnis der Gruppe 1 gegeben sein kann, während sie für die den strengen Anforderungen unterliegenden Erlaubnisse der Gruppe 2 fehlen kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.6.2007 - 11 CS 06.1959 - juris; VG Braunschweig, U.v. 11.7.2001 - 6 A 551/00 - juris). - VG Schleswig, 10.01.2019 - 4 B 88/18
Vorläufiger Rechtsschutz bei der Heranziehung zur Entrichtung von …
Die Ersetzung der durch § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO angeordneten Schriftform durch die elektronische Form setzt nach § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG indes voraus, dass das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (…Posser/Wolff, VwGO, Kommentar, § 70 Rn. 11; Bay. VGH, Urt. v. 16.06.2007 - 11 CS 06.1959, juris), woran es hier unstreitig fehlt. - VG Bayreuth, 30.04.2020 - B 1 S 20.348
Anordnung einer Fahrprobe
- VG Schleswig, 27.05.2021 - 11 B 22/21
Ausländerrecht
- VG München, 21.05.2008 - M 1 S 08.1666
Entziehung der Fahrerlaubnis; Fragestellung bei der Anordnung zur Beibringung …
- VG München, 26.02.2008 - M 6a S 07.5384
Entziehung der Fahrerlaubnis