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   VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023   

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https://dejure.org/2007,36469
VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023 (https://dejure.org/2007,36469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2007 - 11 CS 06.3023 (https://dejure.org/2007,36469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.3023 (https://dejure.org/2007,36469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • mpu-intensiv.de

    MPU-Gutachten nach einmaliger Alkoholfahrt - Eine nur einmalige Alkoholfahrt mit einer BAK von 0,5 %o rechtfertigt nicht die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Der Begriff "Alkoholmissbrauch" ist im Rahmen von § 13 Nr. 2 FeV fahrerlaubnisrechtlich unter Zuhilfenahme von Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu definieren (zum Zusammenhang zwischen Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV und § 13 Nr. 2 FeV vgl. BayVGH vom 4.4.2006 DAR 2006, 413 f.; BayVGH vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; BayVGH vom 25.8.2005 Az. 11 CS 05.1139).

    Indes kann ein solcher Schluss vorliegend nicht gezogen werden, weil nicht festgestellt oder nachgewiesen ist, dass die Antragstellerin während der Woche täglich oder fast täglich am Abend Alkohol in Mengen trinkt, bei denen sie noch am Morgen, wenn sie die Kinder zur Schule fährt, zwangsläufig 0, 5 â?° oder mehr im Blut hat und somit in einem Dauerkonflikt zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr steht (vgl. BayVGH vom 4.1.2006 a.a.O.m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Der Begriff "Alkoholmissbrauch" ist im Rahmen von § 13 Nr. 2 FeV fahrerlaubnisrechtlich unter Zuhilfenahme von Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu definieren (zum Zusammenhang zwischen Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV und § 13 Nr. 2 FeV vgl. BayVGH vom 4.4.2006 DAR 2006, 413 f.; BayVGH vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; BayVGH vom 25.8.2005 Az. 11 CS 05.1139).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    BAK-Werte von über 1, 6 â?° weisen auf einen übermäßigen Genuss von Alkohol über einen längeren Zeitraum hinweg, bei dem die physiologischen Barrieren - kein Abbruch des Konsums infolge Übelkeit oder Erbrechens - überschritten wurde (VGH BW vom 19.9.2005 DAR 2006, 32/36 [VGH Baden-Württemberg 19.09.2005 - 10 S 1194/05] ).
  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 11 CS 05.2069
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    An der im Beschluss vom 11. Mai 2006 (Az. 11 CS 05.2069) vertretenen Auffassung zum Streitwert für die Fahrerlaubnisklasse A 18 wird nicht mehr festgehalten.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Der Rückschluss auf die Fahrungeeignetheit der Antragstellerin nach § 11 Abs. 8 FeV wäre nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig wäre (std. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG vom 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff. [BVerwG 09.06.2005 - 3 C 21/04] ).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.1525

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Für die Fahrerlaubnis der Klasse 1a (alte Einteilung), die einer Fahrerlaubnis der Klasse A 18 (neue Einteilung) entspricht, ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats der auch für die Klasse A vorgesehene, volle Auffangwert anzusetzen ( BayVGH vom 12.3.2007, Az. 11 CS 06.1525 ).
  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 11 CS 05.1139
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Der Begriff "Alkoholmissbrauch" ist im Rahmen von § 13 Nr. 2 FeV fahrerlaubnisrechtlich unter Zuhilfenahme von Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu definieren (zum Zusammenhang zwischen Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV und § 13 Nr. 2 FeV vgl. BayVGH vom 4.4.2006 DAR 2006, 413 f.; BayVGH vom 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; BayVGH vom 25.8.2005 Az. 11 CS 05.1139).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    BAK-Werte von über 1, 3 â?° sprechen daher dafür, dass über den sozialüblichen Rahmen hinaus häufig und viel Alkohol konsumiert und dadurch eine gesteigerte Alkoholverträglichkeit erworben wurde (vgl. NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54 f. [OVG Niedersachsen 11.10.2005 - 12 ME 288/05] ).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1988 ( BVerwGE 80, 43/45 [BVerwG 15.07.1988 - BVerwG 7 C 46.87] ) unter Rückgriff auf die Ergebnisse kurz zuvor veröffentlichter verkehrsmedizinischer Untersuchungen ausgeführt, dass ein "Geselligkeitstrinker" alkoholische Getränke allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1 â?° oder maximal 1, 3 â?° zu sich nehmen könne, während Personen, die Blutalkoholwerte über ca. 1,6 â?° erreichen, regelmäßig bereits an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik litten.
  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395

    Zum Alkoholmissbrauch und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Nach § 13 Nr. 2e FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch "nicht mehr" besteht; die Vorschrift setzt also voraus, dass ein Alkoholmissbrauch i.S.v. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV in der Vergangenheit feststeht (vgl. BayVGH vom 12.4.2006 Az. 11 ZB 05.3395 ), was hier nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    3.3 An der aus den Beschlüssen vom 20. März 2009 (11 CE 08.3308 - juris Rn. 13), vom 9. Februar 2009 (11 CE 08.3028 - juris Rn. 14) und vom 11. Juni 2007 (11 CS 06.3023 - juris Rn. 16) hinsichtlich der Bedeutung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV abzuleitenden anderen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 11 BV 15.1589

    Erfolgloser Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener

    1.3 An der aus den Beschlüssen vom 20. März 2009 (11 CE 08.3308 - juris Rn. 13), vom 9. Februar 2009 (11 CE 08.3028 - juris Rn. 14) und vom 11. Juni 2007 (11 CS 06.3023 - juris Rn. 16) hinsichtlich der Bedeutung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV abzuleitenden anderen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).

    BAK-Werte von über 1, 3 ? sprechen daher dafür, dass über den sozialüblichen Rahmen hinaus häufig und viel Alkohol konsumiert und dadurch eine gesteigerte Alkoholverträglichkeit erworben worden ist (Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 - 11 CS 06.3023 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der

    Außerdem können aus sonstigen Verhaltensweisen wie der Begehung alkoholtypischer Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs, aggressivem Auftreten unter Alkoholeinfluss oder sonstigen irrationalen, auf einen alkoholbedingten Kontrollverlust hindeutenden Handlungen Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit von Trunkenheitsfahrten gezogen werden, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 16 B 1627/05 -, vom 19. November 2008 - 16 B 1393/08 - und vom 12. Juli 2011 - 16 A 89/11 -, DAR 2011, 602 = VRS 122 (2012), 126 = juris, Rn. 5 f.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 B 148/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 20); möglicherweise enger Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.3023 -, juris, Rn. 21 f., mit der Forderung eines wenigstens mittelbaren Zusammenhangs zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und Straßenverkehrsteilnahme, wobei aber fraglich ist, ob bereits die Verletzung von Obhuts- und Rücksichtnahmeverpflichtungen gegenüber Dritten Zweifel am Trennvermögen auslöst.
  • VG München, 30.01.2008 - M 1 S 08.73

    Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung; Alkoholmissbrauch; mittelbarer

    Der Begriff "Alkoholmissbrauch" ist im Rahmen von § 13 Nr. 2 FeV fahrerlaubnisrechtlich unter Zuhilfenahme von Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu definieren (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; v. 4.4.2006 Az. 11 CS 05.2439; v. 11.6.2007 Az. 11 CS 06.3023).

    Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass ein Alkoholgenuss - selbst in schädlich großen Mengen - nicht zur Fahrungeeignetheit führt, sofern ein nicht wenigstens mittelbarer Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht (BayVGH v. 4.4.2006 a.a.O.; v. 11.6.2007 a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund ist § 13 Nr. 2 lit. a) FeV so zu verstehen, dass er bei einer einmaligen Fahrt im Ordnungswidrigkeitenbereich, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nur erlaubt, wenn zusätzlich konkrete Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch im straßenverkehrsrechtlichen Sinne vorliegen, also dafür, dass der Betroffene generell zwischen einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum und dem Fahren nicht zu trennen vermag (BayVGH v. 11.6.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Vielmehr ist § 13 Nr. 2 FeV so zu verstehen, dass er in seinen Buchstaben a bis e grundsätzlich voneinander unabhängige Fälle normiert, in denen wegen ähnlich gewichtiger Hinweise auf eine alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens als erforderlich anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.3023).

    Der Regelungen in § 13 Nr. 2. b und c FeV hätte es nicht bedurft, wenn über den Umweg des § 13 Nr. 2 a FeV die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch schon bei einmaligen Alkoholfahrten mit niedrigeren Blutalkoholkonzentrationen zu rechtfertigen wäre (BayVGH vom 11.6.2007, a.a.O.).

  • VG München, 16.02.2011 - M 1 S 11.317

    Privater Alkoholmissbrauch; Anhaltspunkte für einmalige Trunkenheitsfahrt mit 0,9

    Vielmehr ist § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV so zu verstehen, dass er in seinen Buchstaben a bis e grundsätzlich voneinander unabhängige Fälle normiert, in denen wegen ähnlich gewichtiger Hinweise auf eine alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens als erforderlich anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.3023, Juris).

    Aufgrund dieser Feststellungen sowie der nicht zu widerlegenden Aussage des Antragstellers, er könne sich an den Abend nicht mehr erinnern, kann nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass der Konsum derartiger Mengen für den Antragsteller zu dieser Zeit an der Tagesordnung war (vgl. auch BayVGH vom 11.6.2007, a.a.O.).

    Der Regelungen in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c FeV hätte es nicht bedurft, wenn über den Umweg des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch schon bei einmaligen Alkoholfahrten mit niedrigeren Blutalkoholkonzentrationen zu rechtfertigen wäre (BayVGH vom 11.6.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 11 CE 08.3308

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Vielmehr ist § 13 Nr. 2 FeV so zu verstehen, dass er in seinen Buchstaben a bis e grundsätzlich voneinander unabhängige Fälle normiert, in denen wegen ähnlich gewichtiger Hinweise auf eine alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens als erforderlich anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.3023).

    Der Regelungen in § 13 Nr. 2 b und c FeV hätte es nicht bedurft, wenn über den Umweg des § 13 Nr. 2 a FeV die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch schon bei einmaligen Alkoholfahrten mit niedrigeren Blutalkoholkonzentrationen zu rechtfertigen wäre (BayVGH vom 11.6.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 11 CE 09.505

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Vielmehr ist § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV so zu verstehen, dass er in seinen Buchstaben a bis e grundsätzlich voneinander unabhängige Fälle normiert, in denen wegen ähnlich gewichtiger Hinweise auf eine alkoholbedingte Straßenverkehrsgefährdung die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens als erforderlich anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.3023).

    Der Regelungen in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c FeV hätte es nicht bedurft, wenn über den Umweg des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch schon bei einmaligen Alkoholfahrten mit niedrigeren Blutalkoholkonzentrationen zu rechtfertigen wäre (Senatsbeschluss vom 11.6.2007, a.a.O.).

  • VG München, 09.12.2014 - M 1 K 14.2841

    Einmalige Trunkeinheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug durch Strafgericht; Anordnung

    Der Regelungen in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c FeV hätte es nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht bedurft, wenn über den Umweg des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch schon bei einmaligen Alkoholfahrten mit niedrigeren Blutalkoholkonzentrationen zu rechtfertigen wäre (BayVGH, B.v. 9.2.2009 a.a.O. Rn. 14 unter Hinweis auf B.v. 11.6.2007 - 11 CS 06.3023, B.v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 sowie auf B.v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2439).
  • VG Augsburg, 26.11.2009 - Au 7 S 09.1674

    Sofortvollzug; Entziehung der Fahrerlaubnis; keine Trunkenheitsfahrt; Vorlage von

  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

  • VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU nach einmaliger

  • VG München, 27.09.2011 - M 1 K 11.2974

    Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen; rinmalige

  • VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

  • VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 08.1449

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; bestandskräftiger Entzugsbescheid;

  • VG Würzburg, 16.12.2011 - W 6 K 11.134

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Alkohol; einzelne Trunkenheitsfahrt mit 1,11

  • VG Ansbach, 31.08.2009 - AN 10 S 09.01377

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines Gutachtens; vormalige

  • VG Oldenburg, 04.06.2009 - 7 B 1528/09

    Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Wege der

  • VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Berufskraftfahrer; Nichtvorlage eines

  • VG München, 14.07.2008 - M 6b S 08.2753

    Fahrerlaubnis: Entziehung wegen Nichtvorlage eines wegen Verdachts auf

  • VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.306
  • VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11

    Zur Anordnung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

  • VG Augsburg, 27.08.2009 - Au 7 S 09.1105

    Entzug der Fahrerlaubnis; einmalige Trunkenheitsfahrt; rechtswidrige

  • VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306

    Entziehung der Fahrerlaubnis; wiederholte Auffälligkeiten in stark

  • VG Meiningen, 29.07.2008 - 2 K 34/08

    ; Anerkennung; Eignung; Entziehung; Ermächtigung; Ermessen; Fahrerlaubnis;

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