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   VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607   

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VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607 (https://dejure.org/2006,40680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 (https://dejure.org/2006,40680)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 11 CS 06.607 (https://dejure.org/2006,40680)
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Wird zitiert von ... (31)

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Zu Recht weist er zwar darauf hin, dass die Verfolgungsbehörde die materielle Beweislast für die rechtzeitige Anhörung und den Zugang eines Anhörungsschreibens trägt (vgl. VGH München, Urt. v. 18.2.2016, 11 BV 15.1164, juris Rn. 20; Beschl. v. 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19).

    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i.V.m. § 1 HmbVwVfG, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HmbVwVfG) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.4.2010, 12 ME 47/10, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19).

    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen kommt es wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, die eine Zugangsvermutung aufstellt, entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB vielmehr uneingeschränkt auf den tatsächlichen Zugang der fraglichen Erklärung an den Adressaten an (vgl. VGH München, Beschl. v. 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 41 Rn. 3 ff.).

  • VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

    Denn nach dem objektiven Sinngehalt handelt es sich bei der Aufforderung nach § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG mangels einer verbindlichen, auf eine unmittelbare Rechtswirkung gerichteten Regelung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 35 Rn. 88 f., 106) nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um einen Hinweis auf die den Grundstückseigentümer treffende gesetzliche Pflicht nach § 27 Abs. 5 Satz 1 LStrG, mithin um eine unselbständige Verfahrenshandlung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 - jeweils zur Anhörung vor Ergehen einer Fahrtenbuchauflage).

    Greift die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG also weder unmittelbar noch entsprechend ein, liegt die materielle Beweislast für den Erhalt der Aufforderung nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung bei der Behörde, da insoweit ein Tatbestandsmerkmal in Rede steht, von dessen Erfüllung es abhängt, ob die Kostenerstattungsregelung in § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG gegeben ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 ).

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Zwar trägt die Verfolgungsbehörde die Beweislast für die rechtzeitige Anhörung und den Zugang des Anhörungsschreibens (BayVGH, B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 19; B. v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953 - juris Rn. 5).
  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Im Ausgangspunkt zu Recht weist sie zwar darauf hin, dass die Verfolgungsbehörde die materielle Beweislast für die rechtzeitige Anhörung und den Zugang eines Anhörungsschreibens trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris, Rn. 19; Urteil vom 18.02.2016 - 11 BV 15.1164 - juris, Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 17.05.2018 - B 1 S 18.174 -, juris, Rn. 40).

    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 NVwVfG, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.04.2010 - 12 ME 47/10 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, a. a. O.).

    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen kommt es wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, die eine Zugangsvermutung aufstellt, entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB vielmehr uneingeschränkt auf den tatsächlichen Zugang der fraglichen Erklärung an den Adressaten an (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006, a. a. O.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 41, Rn. 3).

  • VG Halle, 12.12.2019 - 8 B 318/19
    Im Ausgangspunkt zu Recht weist er zwar darauf hin, dass die Verfolgungsbehörde die materielle Beweislast für die rechtzeitige Anhörung und den Zugang eines Anhörungsschreibens trägt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 11 CS 06.607 - juris, Rn. 19; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 - juris, Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 17. Mai 2018 - B 1 S 18.174 -, juris, Rn. 40).

    Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG LSA, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, ist vorliegend unanwendbar, da das Sachsen-Anhaltische Verwaltungsverfahrensgesetz auf die behördliche Tätigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG LSA) und es sich bei einem Anhörungsschreiben zudem nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06. April 2010 - 12 ME 47/10 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006, a.a.O.).

    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen kommt es wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, die eine Zugangsvermutung aufstellt, entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB vielmehr uneingeschränkt auf den tatsächlichen Zugang der fraglichen Erklärung an den Adressaten an (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006, a.a.O.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 41, Rn. 3).

  • VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es dementsprechend, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH vom 12.2.2007 Az. 11 B 05.427; vom 10.10.2006 Az. 11 CS 06.607; BayVGH vom 28.3.2008 Az. 11 ZB 06.2573).

    Aus dieser Einlassung war für die Behörde nicht ersichtlich, in welche Richtung zu ermitteln sein könnte (vgl. auch BayVGH vom 10.10.2006 Az. 11 CS 06.607).

  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener

    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf vor Einstellung des Bußgeldverfahrens bzw. Verfolgungsverjährung geltend gemachten Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht, sondern z. B. auf seiner fehlenden Bereitschaft, zur Aufklärung des Sachverhalts - insbesondere durch Eingrenzung des möglichen Täterkreises und Förderung der Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreise der Nutzungsberechtigten - beizutragen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B. v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris; BayVGH, B. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 18; B. v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 13; B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 18; B. v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.950 - juris Rn. 9; B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris Rn. 20; VG Augsburg, U. v. 19.6.2012 - Au 3 K 12.287 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 20.04.2015 - B 1 K 14.624

    Anordnung die Klägerin müsse ein Fahrtenbuch führen, nachdem nicht ermittelt

    Eine verspätete Anhörung ist allerdings unschädlich, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 - VRS 74, 233; B.v. 14.5.1997 - 3 B 28.97; BayVGH, B.v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - juris).

    Im konkreten Fall fehlt auf den beiden in der Behördenakte enthaltenen Entwürfen der Schreiben an die Klägerin - ohne dass es darauf entscheidungserheblich ankommt - darüber hinaus auch ein Vermerk, der bestätigt, dass die Originale (an einem bestimmten Tag) zur Post gegeben wurden (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 m. w. N.; B.v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953; OVG NRW, B.v. 4.4.2013 - 8 B 173.13 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Zwar dürfte angesichts des gesetzlichen Ausschlusses in § 2 Abs. 2 Nr. 2 NVwVfG die Regelung des § 41 VwVfG für das Ordnungswidrigkeitenverfahren in Niedersachsen wohl nicht anwendbar und auch zweifelhaft sein, ob ihr ein analogiefähiger Rechtsgedanke zu entnehmen ist (vgl. auch Beschl. d. Bay. VGH v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607 - und v. 30.9.2008 - 11 CS 08.1953 - ).
  • OVG Hamburg, 04.01.2024 - 4 Bs 117/23
    Allerdings trägt die Behörde die materielle Beweislast für den Zugang eines Schreibens (vgl. VGH München, Urt. v. 18.2.2016, 11 BV 15.1164, juris Rn. 20; Beschl. v. 10.10.2006, 11 CS 06.607, juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14

    Fahrtenbuchauflage - hier: zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681

    Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

  • VG Bayreuth, 29.09.2014 - B 1 S 14.623

    Fahrtenbuchauflage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

  • VG München, 08.12.2021 - M 31 K 21.4977

    Zuwendungsrecht, Rücknahme eines Zuwendungsbescheids, Bayerisches

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

  • VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Angemessenheit polizeilicher

  • VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Qualität des

  • VG Bayreuth, 17.05.2018 - B 1 S 18.174

    Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 11 CS 07.3429

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

  • VG Düsseldorf, 24.05.2012 - 6 K 8411/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei der Umöglichkeit der Feststellung

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

  • VG Aachen, 30.04.2012 - 2 K 714/11

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Überschreiten der

  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

  • VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 8 K 22.912

    Erteilung eines kleinen Waffenscheins

  • VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Verhältnismäßigkeit; Ersatzfahrzeug

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