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   VGH Bayern, 11.01.2008 - 11 CS 07.3000   

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https://dejure.org/2008,68764
VGH Bayern, 11.01.2008 - 11 CS 07.3000 (https://dejure.org/2008,68764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2008 - 11 CS 07.3000 (https://dejure.org/2008,68764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 11 CS 07.3000 (https://dejure.org/2008,68764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Konsum von Amphetamin; Nachweis des Konsums; Aussage bei Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783
    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2008 - 11 CS 07.3000
    Bei diesen sog. harten Drogen zieht nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 Az. 11 CS 07.942 m.w.N.) - jedenfalls im Regelfall - bereits der einmalige Konsum den Verlust der Fahreignung nach sich, und zwar unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und auch davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren (vgl. zuletzt BayVGH vom 22.10.2007 Az. 11 CS 07.909; vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783).

    Auch eine Wirkstoffmenge, die unter derjenigen einer üblichen Dosis des jeweiligen Betäubungsmittels liegt, genügt nach der Rechtsprechung des Senats, um im Sinn der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung von der Einnahme eines Betäubungsmittels sprechen zu können (vgl. insbesondere BayVGH vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 11 CS 07.942

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei feststehendem Heroinkonsum und Fund von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2008 - 11 CS 07.3000
    Bei diesen sog. harten Drogen zieht nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 Az. 11 CS 07.942 m.w.N.) - jedenfalls im Regelfall - bereits der einmalige Konsum den Verlust der Fahreignung nach sich, und zwar unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und auch davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren (vgl. zuletzt BayVGH vom 22.10.2007 Az. 11 CS 07.909; vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783).
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