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VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; Wiederholung des Vorbringens im ersten Rechtszug; Fahrtenbuchauflage; Anforderungen an die Begründung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit; Erforderlichkeit der Zeugeneinvernahme einer dem Halter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs
Eine Verletzung dieser Obliegenheit rechtfertigt im Falle der Nichtfeststellbarkeit eines Fahrers, der mit dem Fahrzeug eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen hat, in der Regel die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage (…BayVGH, B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 22;… B. v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - juris Rn. 8; B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 07.11.2008 - 11 CS 08.2650
Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens; …
Die Landesanwaltschaft weist zu Recht darauf hin, dass die pauschale, vollumfängliche Bezugnahme auf das Vorbringen im Antragsschriftsatz vom 22. August 2008 den Anforderungen von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht gerecht wird, der eine Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Beschluss fordert (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 11 CS 07.3451).§ 31 a StVZO gehört somit zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter - nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr - das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst zusammenfällt (BayVGH vom 6.3.2008, a.a.O:, m.w.N.).
Da sich § 31 a StVZO mit einer abstrakten Wiederholungsgefahr begnügt, die daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist, genügt es für die Annahme eines Ausnahmefalles nicht bereits, dass keine Hinweise auf eine konkrete Wiederholungsgefahr vorliegen (BayVGH vom 6.3.2008, a.a.O.).
- VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
Fahrtenbuchauflage gegenüber Rechtsanwalt; Schutz von Mandanten
Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff.) .Deshalb ist es wichtig, dass das Fahrtenbuch tatsächlich unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids und nicht erst nach dessen möglicherweise erst Jahre später eintretenden Bestandskraft zu führen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .
Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. Saarl. OVG…, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .
- VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer …
Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris;… BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298;… BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).
Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).
Angesichts der Wahrheitspflicht, die einen Fahrzeughalter bei Angaben auf die Anhörung als Zeuge trifft und die sich unabhängig davon, ob der Zeuge ausdrücklich nach einem bestimmten Aspekt gefragt wird, auf das gesamte Beweisthema erstreckt (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - beck-online), hätte der Antragsteller also vorliegend von sich aus die vollständige Anschrift der Fahrzeugführerin angeben müssen, die zur Bestimmung ihrer Identität gehört, soweit sie ihm bekannt ist.
- VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage
Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris;… BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17;… BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5;… BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B. v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298;… BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 -juris Rn. 5).
Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17;… BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).
- VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19
Erfolgloser Eilantrag einer gewerblichen Autovermietung gegen die Anordnung einer …
Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden ( vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff. ).Deshalb ist es wichtig, dass das Fahrtenbuch tatsächlich unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids und nicht erst nach dessen möglicherweise erst erheblich später eintretender Bestandskraft zu führen ist (Bay VGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 ).
Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich ist als im Normalfall ( OVG Saarland…, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 ).
- VG Hamburg, 09.08.2012 - 15 E 1610/12
Fahrtenbuchauflage als geeignetes Mittel; Benachrichtigung des Halters
Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff.) .Deshalb ist es wichtig, dass das Fahrtenbuch tatsächlich unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids und nicht erst nach dessen möglicherweise erst Jahre später eintretenden Bestandskraft zu führen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .
Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 6) .
- VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
Fahrtenbuchauflage
Das ist bei der Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit von Fahrtenbuchauflagen nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283 RdNr. 5; vom 17.7.2002 Az. 11 CS 02.1320 RdNr. 9; vom 6.3.2008 Az. 11 CS 07.3451 RdNr. 17) im Regelfall indes auch nicht erforderlich. - VGH Bayern, 04.04.2011 - 11 CS 11.375
Antrag auf "Aufhebung" der Sofortvollzugsanordnung
Bereits im Beschluss vom 6. März 2008 (Az. 11 CS 07.3451 RdNr. 24) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass ein verständiger Fahrzeughalter schon im Eigeninteresse darauf Bedacht nehmen muss, nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, damit er seine Belange dann zu wahren vermag, wenn die öffentliche Gewalt oder private Dritte auf ihn wegen unerlaubter Handlungen zukommen, die mit diesem Fahrzeug während der Überlassung begangen wurden.Ergänzend zu den Erwägungen, die in den Beschlüssen vom 6. März 2008 (a.a.O.) und vom 6. Mai 2010 (…a.a.O.) insoweit angestellt wurden, ist vielmehr anzumerken, dass einem Fahrzeughalter, der seine eigenen Belange mit der gebotenen Gewissenhaftigkeit wahrt, nicht nur deshalb daran gelegen sein muss, sich die vollständigen Personalien und eine den "rechtlichen Zugriff" ermöglichende Adresse einer Person, der er die Führung seines Fahrzeugs überlässt, zu notieren oder zu merken, weil er als Halter Maßnahmen der öffentlichen Gewalt oder privater Dritter wegen Rechtsverletzungen ausgesetzt sein kann, die der Fahrer begangen hat.
- VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187
Fahrtenbuchauflage
Bereits im Beschluss vom 6. März 2008 (11 CS 07.3451 Rn. 24) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass ein verständiger Fahrzeughalter schon im Eigeninteresse darauf Bedacht nehmen muss, nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, damit er seine Belange dann zu wahren vermag, wenn die öffentliche Gewalt oder Dritte auf ihn wegen unerlaubter Handlungen zukommen, die mit diesem Fahrzeug während der Überlassung begangen wurden. - VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947
Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor …
- VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585
Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage
- VG München, 03.02.2011 - M 23 K 10.5639
Fahrtenbuchauflage
- VG München, 29.12.2011 - M 23 K 11.2394
Fahrtenbuch; Rotlicht nicht befolgt
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08
Zum Streitwert für eine Fahrtenbuchauflage bei einem oder mehreren …
- VG Augsburg, 02.07.2008 - Au 3 S 08.809
Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; Zeugnisverweigerungsrecht