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   VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157   

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VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 (https://dejure.org/2008,48451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 (https://dejure.org/2008,48451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2008 - 11 CS 08.2157 (https://dejure.org/2008,48451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das Trennungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
    Hat der gelegentliche Cannabiskonsument mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. grundsätzlich Beschluss vom 25.1.2006 ZfS 2006, 236 f., ferner Beschluss vom 18.12.2006 11 ZB 05.1069 m.w.Nachw.).
  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009

    THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml und Führen eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
    Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (vgl. auch Beschluss vom 9.8.2006 11 CS 05.2009).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 CS 08.339

    Anordnung medizinisch-psychologischer Begutachtung wegen länger zurückliegendem

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
    Für diese Klasse nimmt der Senat einen Streitwert in Höhe des Mittelwerts zwischen den Klassen C1E und CE, mithin einen Betrag von 8.750 EUR an, der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu halbieren ist (vgl. zuletzt BayVGH vom 30.6.2008 11 CS 08.339).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
    Hat der gelegentliche Cannabiskonsument mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. grundsätzlich Beschluss vom 25.1.2006 ZfS 2006, 236 f., ferner Beschluss vom 18.12.2006 11 ZB 05.1069 m.w.Nachw.).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1222

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht vielmehr davon aus, dass ab einem THC-Wert von über 2, 0 ng/ml von fehlendem Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren auszugehen ist und eine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung möglich ist (BayVGH vom 02.04.2009 - 11 CS 09.372; BayVGH vom 07.01.2009 - 11 CS 08.1545; BayVGH vom 17.11.2008 -11 CS 08.2157).

    Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (BayVGH vom 17.11.2008 - 11 CS 08.2157).

  • VG Augsburg, 08.09.2009 - Au 7 S 09.1224

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; Überschreiten des

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht vielmehr nach wie vor - auch in aktuellen Entscheidungen - davon aus, dass ab einem THC-Wert von über 2, 0 ng/ml von fehlendem Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren auszugehen ist und eine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung möglich ist (BayVGH, Beschluss vom 02.04.2009, Az. 11 CS 09.372; BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 11 CS 08.2157; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2009, Az. 11 CS 08.1545).

    Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 11 CS 08.2157).

  • VG Regensburg, 01.12.2010 - RN 8 K 10.1032

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum

    Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; Beschluss vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 in: [...] m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157 in: [...]).

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.8.2006 Az. 11 CS 05.2009; BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157; beide in: [...]).

  • VG Regensburg, 21.03.2016 - RO 8 S 16.321

    Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 - juris Rn. 3).
  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1708

    Entziehung von Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157).
  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847

    Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das

    Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 - juris Rn. 3).
  • VG Regensburg, 22.08.2014 - RO 8 K 14.1076

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen;

    Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.; vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157).
  • VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33

    Cannabis; gelegentlicher Konsum; einmaliger Probierkonsum; Trennungsgebot

    Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.; vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157).
  • VG Augsburg, 13.09.2010 - Au 7 K 10.455

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; Beweiswert

    Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, und das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotenzial einherging (BayVGH vom 28.1.2010 - 11 CS 09.1443; vom 17.11.2008 - 11 CS 08.2157).
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Da der Antragsteller nach dem Ergebnis des toxikologischen Gutachtens vom 8. Juli 2008 am 4. Juni 2008 sein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml, nämlich mit 4, 8 ng/ml geführt hat, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157) fest, dass er den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Sinn von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV nicht trennen konnte.
  • VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

  • VG Augsburg, 17.09.2010 - Au 7 S 10.1330

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum

  • VG Augsburg, 05.01.2011 - Au 7 S 10.1838

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche

  • VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 S 10.97

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum

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