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VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das Trennungsgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711
Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
Hat der gelegentliche Cannabiskonsument mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. grundsätzlich Beschluss vom 25.1.2006 ZfS 2006, 236 f., ferner Beschluss vom 18.12.2006 11 ZB 05.1069 m.w.Nachw.). - VGH Bayern, 09.08.2006 - 11 CS 05.2009
THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml und Führen eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (vgl. auch Beschluss vom 9.8.2006 11 CS 05.2009). - VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 CS 08.339
Anordnung medizinisch-psychologischer Begutachtung wegen länger zurückliegendem …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
Für diese Klasse nimmt der Senat einen Streitwert in Höhe des Mittelwerts zwischen den Klassen C1E und CE, mithin einen Betrag von 8.750 EUR an, der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu halbieren ist (vgl. zuletzt BayVGH vom 30.6.2008 11 CS 08.339). - VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157
Hat der gelegentliche Cannabiskonsument mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. grundsätzlich Beschluss vom 25.1.2006 ZfS 2006, 236 f., ferner Beschluss vom 18.12.2006 11 ZB 05.1069 m.w.Nachw.).
- VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1222
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht vielmehr davon aus, dass ab einem THC-Wert von über 2, 0 ng/ml von fehlendem Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren auszugehen ist und eine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung möglich ist (BayVGH vom 02.04.2009 - 11 CS 09.372; BayVGH vom 07.01.2009 - 11 CS 08.1545; BayVGH vom 17.11.2008 -11 CS 08.2157).Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (BayVGH vom 17.11.2008 - 11 CS 08.2157).
- VG Augsburg, 08.09.2009 - Au 7 S 09.1224
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; Überschreiten des …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht vielmehr nach wie vor - auch in aktuellen Entscheidungen - davon aus, dass ab einem THC-Wert von über 2, 0 ng/ml von fehlendem Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren auszugehen ist und eine Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung möglich ist (BayVGH, Beschluss vom 02.04.2009, Az. 11 CS 09.372; BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 11 CS 08.2157; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2009, Az. 11 CS 08.1545).Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einherging (BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 11 CS 08.2157).
- VG Regensburg, 01.12.2010 - RN 8 K 10.1032
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum
Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; Beschluss vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 in: [...] m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157 in: [...]).Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.8.2006 Az. 11 CS 05.2009; BayVGH, Beschluss vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157; beide in: [...]).
- VG Regensburg, 21.03.2016 - RO 8 S 16.321
Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren …
Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (…vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 - juris Rn. 3). - VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1708
Entziehung von Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum
Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157). - VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847
Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das …
Maßgeblich ist allein, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand und das Führen eines Kraftfahrzeugs durch ihn damit mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotential einher ging (…vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2006 - 11 CS 05.2009 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 11 CS 08.2157 - juris Rn. 3). - VG Regensburg, 22.08.2014 - RO 8 K 14.1076
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; …
Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.; vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157). - VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
Cannabis; gelegentlicher Konsum; einmaliger Probierkonsum; Trennungsgebot
Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.; vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157). - VG Augsburg, 13.09.2010 - Au 7 K 10.455
Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; Beweiswert …
Maßgeblich ist, ob der Fahrerlaubnisinhaber objektiv im Zeitpunkt der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr unter einem rechtserheblichen Einfluss von THC stand, und das Führen eines Kraftfahrzeuges durch ihn mit einem drogenkonsumbedingten erhöhten Gefahrenpotenzial einherging (BayVGH vom 28.1.2010 - 11 CS 09.1443; vom 17.11.2008 - 11 CS 08.2157). - VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.372
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das …
Da der Antragsteller nach dem Ergebnis des toxikologischen Gutachtens vom 8. Juli 2008 am 4. Juni 2008 sein Kraftfahrzeug mit einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml, nämlich mit 4, 8 ng/ml geführt hat, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157) fest, dass er den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Sinn von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV nicht trennen konnte. - VG Augsburg, 25.10.2010 - Au 7 K 10.644
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG Augsburg, 17.09.2010 - Au 7 S 10.1330
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum …
- VG Augsburg, 05.01.2011 - Au 7 S 10.1838
Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche …
- VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 S 10.97
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum …