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   VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319   

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VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319 (https://dejure.org/2009,74728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2009 - 11 CS 08.2319 (https://dejure.org/2009,74728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 11 CS 08.2319 (https://dejure.org/2009,74728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und mehrfachem Verstoß gegen das Trennungsgebot; Anordnung eines Aufbauseminars und Verwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Unterstellt, dass der Antragsteller, wie in seinem Schreiben vom 19. März 2008 behauptet, seit dem 5. März 2008 kein Cannabis mehr konsumiert, müsste er entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV zum Nachweis der Wiedererlangung seiner Fahreignung belegen, dass er seit einem Jahr konsequent Abstinenz einhält und darüber hinaus durch ein psychologisches Gutachten nachweisen, dass diese Abstinenz auf einem stabilen Einstellungswandel beruht (vgl. grundlegend: BayVGH vom 9.5.2005 VRS 109, 64 ff.).

    Derzeit ist noch nicht einmal ein Jahr seit dem behaupteten Abstinenzbeginn verstrichen, so dass ein Widerspruchsbescheid (maßgeblicher Zeitpunkt: letzte Behördenentscheidung) derzeit ohne weitere Sachverhaltsermittlung zur Wiedererlangung der Fahreignung ergehen könnte (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Entsprechend der im Beschluss vom 30. Juni 2008 (Az. 11 B 05.1082) dargelegten Rechtsauffassung des Senats stellt das in Art. 38 BayVwVfG geregelte Institut der Zusicherung eine hoheitliche, mit Bindungswillen vorgenommene Selbstverpflichtung der Behörde zu einem späteren Tun oder Unterlassen dar (BVerwG vom 19.1.1967 BVerwGE 26, 31/36; BVerwG vom 19.5.1994 BVerwGE 96, 71/74).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Der Wille der Behörde, ihren Rechtsträger dahingehend zu binden, dass der Begünstigte - ggf. auch abweichend von der Rechtslage - allein aufgrund der in Frage stehenden amtlichen Erklärung den Erlass oder das Unterbleiben eines Verwaltungsakts verlangen kann, muss in der Zusage eindeutig und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen (BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 15/17; BVerwG vom 26.9.1996 BVerwGE 102, 81/84).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Entsprechend der im Beschluss vom 30. Juni 2008 (Az. 11 B 05.1082) dargelegten Rechtsauffassung des Senats stellt das in Art. 38 BayVwVfG geregelte Institut der Zusicherung eine hoheitliche, mit Bindungswillen vorgenommene Selbstverpflichtung der Behörde zu einem späteren Tun oder Unterlassen dar (BVerwG vom 19.1.1967 BVerwGE 26, 31/36; BVerwG vom 19.5.1994 BVerwGE 96, 71/74).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Der Wille der Behörde, ihren Rechtsträger dahingehend zu binden, dass der Begünstigte - ggf. auch abweichend von der Rechtslage - allein aufgrund der in Frage stehenden amtlichen Erklärung den Erlass oder das Unterbleiben eines Verwaltungsakts verlangen kann, muss in der Zusage eindeutig und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen (BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 15/17; BVerwG vom 26.9.1996 BVerwGE 102, 81/84).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Die Auslegung der behördlichen Erklärung erfolgt nach den sich aus § 133 BGB ergebenden Grundsätzen (BVerwG vom 22.1.1998 BVerwGE 106, 129/132).
  • OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Es obliegt dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag besondere Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats vgl. etwa BayVGH vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545).
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1504
    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Angesichts der Verpflichtung zum Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter ist dies sachgerecht (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 CS 05.1504).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 B 05.1082

    Entscheidung nach § 130 a VwGO; Beweisanregungen im Rahmen vorangegangener

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Entsprechend der im Beschluss vom 30. Juni 2008 (Az. 11 B 05.1082) dargelegten Rechtsauffassung des Senats stellt das in Art. 38 BayVwVfG geregelte Institut der Zusicherung eine hoheitliche, mit Bindungswillen vorgenommene Selbstverpflichtung der Behörde zu einem späteren Tun oder Unterlassen dar (BVerwG vom 19.1.1967 BVerwGE 26, 31/36; BVerwG vom 19.5.1994 BVerwGE 96, 71/74).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319
    Der vom Antragsteller eingelegte Widerspruch ist statthaft, da es sich bei der vorliegenden Fahrerlaubnisentziehung um eine "personenbezogene Prüfungsentscheidung" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO handelt (vgl. grundlegend BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 CS 08.1854).
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 1 S 69.16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Aufforderung zur Beibringung eines

    Dem musste der Antragsgegner durch die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachgehen (vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 11 CS 08.2319 - juris Rn. 20, und vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 - juris Rn. 30 ff.; sowie VG Augsburg, Beschluss vom 7. Mai 2004 - Au 3 S 04.702 - juris Rn. 17).
  • VG Freiburg, 29.07.2013 - 4 K 1179/13

    Gutachtenanforderung bei Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Die oben wiedergegebene Regelung in § 2a Abs. 4 Satz 1, 2. Halbs. StVG stellt für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe - anders als der Antragsteller mehrfach gegenüber dem Landratsamt zum Ausdruck gebracht hat - gegenüber den allgemeinen Regelungen in den §§ 3 StVG sowie 11 ff. und 46 FeV eine eigenständige und speziellere Regelung dar; letztere Vorschriften bleiben, wie der ausdrücklich Hinweis in § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG auf § 3 StVG zeigt, allerdings ergänzend anwendbar ( vgl. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 02.02.2009 - 11 CS 08.2319 -, juris RdNrn. 20 f., und vom 14.02.2006 - 11 CS 05.1504 -, juris RdNr. 30; VG München, Beschlüsse vom 11.08.2009 - M 1 K 09.1830 -, juris RdNrn. 15 f., und vom 28.05.2009 - M 1 S 09.1832 -, juris RdNrn. 18 ff.; siehe auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, 1-StVG, § 2a RdNr. 18 ).
  • VG Hamburg, 17.08.2018 - 5 K 4625/15

    Aufbauseminar; Fahranfänger; fehlende Eignung; Cannabis; unberührt ;

    Falsche Vorstellungen des Betroffenen über die Absichten der Behörde begründen ebenfalls keine Ausnahme im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV (vgl. VGH München, Beschl. v. 2.2.2009, 11 CS 08.2319, juris Rn. 17).

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufbauseminars bedarf daher keiner weiteren Erörterungen (vgl. VGH München, Beschl. v. 2.2.2009, 11 CS 08.2319, juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 08.08.2013 - 11 ZB 13.1345

    Fehlende Fahreignung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    Anhaltspunkte für eine Ausnahme im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV von der Regelvermutung der Fahrungeeignetheit sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 2.2.2009 - 11 CS 08.2319).
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