Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,67791
VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882 (https://dejure.org/2008,67791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2008 - 11 CS 08.2882 (https://dejure.org/2008,67791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2008 - 11 CS 08.2882 (https://dejure.org/2008,67791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,67791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzureichende Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882
    Erwähnt wurde in der angefochtenen Entscheidung ferner, dass sich der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 20. November 2006 zur Stützung seiner Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (DAR 2005, 581) berufen hat; die insoweit maßgeblichen Aussage aus der letztgenannten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht ebenfalls wiedergegeben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882
    An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es u. a. dann, wenn sich der Beschwerdeführer lediglich mit pauschalen, formelhaften Rügen begnügt (OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 78 zu § 146; Kopp/Schenke, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882
    Vielmehr müssen ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389).
  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 11 CS 06.118

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums bei

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2882
    Es hat insbesondere darauf verwiesen, dass nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2006 (Az. 11 CS 06.118) selbst ein zwischen den Konsumakten liegender Zeitraum von vier Jahren und zehn Monaten der Bejahung der "Gelegentlichkeit" eines Cannabisgebrauchs nicht entgegensteht.
  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 CS 10.1964

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; unvollständiger

    Der Beschwerdeführer darf sich nicht damit begnügen, geltend zu machen, "dass" eine bestimmte tatsächliche oder rechtliche Gegebenheit sich so darstellt, wie er das vorträgt; er muss vielmehr Argumente dafür anführen, "warum" es sich so verhält, wie er es behauptet (BayVGH vom 7.7.2010 Az. 11 CS 10.1452 RdNr. 13; vgl. zur mangelnden Eignung apodiktisch formulierter Aussagen, nach Meinung des Bevollmächtigten des Rechtsmittelführers sei eine tatsächliche oder rechtliche Frage anders zu beantworten, als es das Verwaltungsgericht getan hat, den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gerecht zu werden, ferner BayVGH vom 24.11.2008 Az. 11 CS 08.2882 RdNr. 13; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 77).
  • VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452

    Beschluss im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ungenügende Begründung einer

    Der Beschwerdeführer darf sich nicht damit begnügen, geltend zu machen, "dass" eine bestimmte tatsächliche oder rechtliche Gegebenheit sich so darstellt, wie er das vorträgt; er muss vielmehr Argumente dafür anführen, "warum" es sich so verhält, wie er es behauptet (vgl. zur mangelnden Eignung der in einem einzigen Satz apodiktisch formulierten Aussage, nach Meinung des Bevollmächtigten des Rechtsmittelführers sei eine Rechtsfrage anders zu beantworten, als es das Verwaltungsgericht getan habe, den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gerecht zu werden, BayVGH vom 24.11.2008 Az. 11 CS 08.2882, RdNr. 13; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht