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   VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046   

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VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046 (https://dejure.org/2009,30624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2009 - 11 CS 08.3046 (https://dejure.org/2009,30624)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2009 - 11 CS 08.3046 (https://dejure.org/2009,30624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des Antragstellers; unterbliebene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; Verwertbarkeit daraufhin gemachter Angaben in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit von Äußerungen des Fahrerlaubnisinhabers im Führerscheinentzugsverfahren - Fahrerlaubnisbehörden dürfen auch Aussagen, die ohne Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht erlangt wurden, verwenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Denn auch wenn im gegebenen Fall gegen die Belehrungspflicht verstoßen worden sein sollte, zöge das nicht die Unverwertbarkeit der Angaben des Antragstellers in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (VGH BW vom 16.5.2007 NJW 2007, 2571; Geiger, DAR 2009, 61/65).

    Zudem besteht kein allgemeiner, vor einer gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, dem zufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH BW vom 16.5.2007, a.a.O., S. 2572).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Hierbei kann dahinstehen, ob die polizeilichen Ermittlungen während des Zeitraums, in dem der Antragsteller die im Vermerk vom 4. Juni 2008 festgehaltenen Äußerungen getätigt hat, überhaupt gegen ihn "als Betroffenen" geführt wurden, so dass er gemäß § 136 Abs. 1 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 StPO und § 46 Abs. 1 OWiG hätte belehrt werden müssen (vgl. zu den für den Beginn der Belehrungspflicht maßgeblichen Gesichtspunkten sowie zu dem der Polizei insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum BGH vom 27.2.1992 BGHSt 38, 214/228).
  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (a.a.O.) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08, Juris, RdNr. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (a.a.O.) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08, Juris, RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046
    Mit dem Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Fall an der Berücksichtigung strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse gehindert wären (BayVGH vom 19.1.1998 Az. 11 B 95.2282, UA S. 8 f.).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Bestätigt wurde diese Rechtsprechung u. a. durch die Beschlüsse vom 5. März 2009 (Az. 11 CS 08.3046, RdNrn. 17 - 19) und vom 17. Juni 2009 (Az. 11 CS 09.833, RdNrn. 11 f.), die sich mit der Verwertbarkeit von Angaben befassen, die der Adressat einer Fahrerlaubnisentziehung als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem gegen ihn geführten straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren gemacht hat, ohne (behauptetermaßen) zuvor über sein Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden zu sein.
  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

    Der Cannabiskonsum des Klägers, der sich in der am 20. Februar 2012 entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb angesichts der gemessenen Konzentration von 6, 3 ng/ml THC im Blut offensichtlich am Nachmittag des 20. Februar stattgefunden haben (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 11 CS 15.2377

    Vermutung des Mehrfachkonsums von Cannabis anhand des THC-Werts

    Der Cannabiskonsum des Antragstellers, der sich in der am 24. Juni 2015 um ca. 20 Uhr entnommenen Blutprobe niedergeschlagen hat, muss deshalb angesichts der gemessenen Konzentration von 8, 4 ng/ml THC im Blut offensichtlich im Laufe des 24. Juni 2015 stattgefunden haben (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.5.2013 a. a. O. Rn. 21; B.v. 5.3.2009 - 11 CS 08.3046 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Schon die eigenen Angaben des Antragstellers bei der Polizeikontrolle am 12.05.2011, denen zufolge er jedenfalls eingeräumt hatte, ab und zu Joints zu rauchen, bieten eine ausreichende Grundlage für diese Annahme der Fahrerlaubnisbehörde, zumal er diese freiwillig von sich aus gemacht hatte (vgl. hierzu insbesondere BayVGH vom 16.12.2010 Az. 11 CS 10.2718 zu VG Bayreuth vom 18.10.2010 Az. B 1 S 10.864, vom 28.6.2010 Az. 11 CS 10.508, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991, vom 21.4.2010 Az. 11 B 09.3229, vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580, vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.2881, vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046, vom 22.12.2008 Az. 11 CS 08.2931, vom 23.9.2008 Az. 11 CS 08.1622, vom 11.1.2008 Az. 11 CS 07.3000 und vom 2.7.2007 Az. 11 ZB 06.178).

    In Verbindung mit dem eingeräumten Konsum am Vorabend ergibt sich schon daraus ein zumindest zweimaliger Cannabiskonsum des Antragstellers (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten insbesondere BayVGH vom 12.10.2011 Az. 11 CS 11.2194, vom 31.3.2011 Az. 11 CS 11.256, vom 13.12.2010 Az. 11 CS 10.2873, vom 19.7.2010 Az. 11 CS 10.540, vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580, vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046 und vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545).

  • VGH Bayern, 31.05.2012 - 11 CS 12.807

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin; kein

    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie inzwischen von der Rechtsprechung für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO angenommen werden (BGH vom 27.2.1992 BGHSt 38, 214), sind im Licht des besonderen Spannungsfelds zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. BayVGH vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046).
  • VG Bayreuth, 13.12.2011 - B 1 K 10.772

    Tschechischer Führerschein

    Im Unterschied zum Strafprozess hat die Behörde in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren maßgeblich weitere Rechtsgüter - insbesondere die Belange Drittbetroffener sowie das öffentliche Interesse am Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern - zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046 m.w.N.).

    Mit dem Recht der Allgemeinheit auf vorbeugende Maßnahmen zur Abwehr von Risiken für die Verkehrssicherheit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden die im Strafverfahren geltenden Kriterien zugunsten eines ungeeigneten Kraftfahrers anwenden würden (vgl. BayVGH vom 5.3.2009 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 04.11.2009 - 6 K 1704/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Betäubungsmitteln vor dem

    Beschluss vom 29. Juli 2009 - 16 B 895/09 - dazu auch Bay VGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 11 Cs 08.3046 -.

    Dass diese Droge bei regelmäßiger oder auch nur wiederholter Einnahme auch noch nach mehr als 24 Stunden im Blut nachweisbar sein kann, wird ausdrücklich auch in der bei Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan (a.a.O., S. 178) abgedruckten Tabelle 1 festgehalten." vgl. Beschluss vom 5. April 2006 - 11 CS 05.2853 -, juris RN 21 und 22 und Beschluss vom 5. März 2009 - 11 Cs 08.3046 -, juris, so auch OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 16 B 895/09 - VG München, Beschluss vom 19. August 2009 - M 6b S 09.2833 -, juris und VG Bremen, Beschuss vom 12. Oktober 2009 - 5 V 1284/09 - juris.

  • VG Regensburg, 01.12.2010 - RN 8 K 10.1032

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum

    Dies ergibt sich aus den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen über das Abbauverhalten von Cannabis, wie sie in der Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046, Rz. 15 referiert sind: "Nach den Ergebnissen der "Maastrichtstudie" - der (soweit bekannt) aktuellsten Untersuchung über das Abbauverhalten von Cannabis - wird eine THC-Konzentration von 2, 4 ng/ml nach dem Rauchen eines Joints mit einem THCGehalt von ca. 17 ng unter Berücksichtigung der Standardabweichungen frühestens eine Stunde und spätestens nach etwas mehr als drei Stunden ab dem Rauchende erreicht (vgl. Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/Ramaekers, Blutalkohol Bd. 43 [2006] S. 361/364).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BayVGH v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559, der zwar annahm, dass aufgrund des damaligen Erkenntnisstandes eine sichere Annahme des gelegentlichen oder häufigen Konsums unter 100 ng/ml THCCOOH nicht möglich ist, gleichwohl aber eine Beweisführung gestützt auf Angaben des Betroffenen oder anderer Beweismittel für weiterhin möglich hielt und zwar sogar unabhängig von eventuell bestehenden strafprozessualen Verwertungsverboten (so BayVGH v. 5.3.2009, Az. 11 CS 08.3046, Rdnr. 18 - [...]).

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

    Bestätigt wurde diese Rechtsprechung u. a. durch die Beschlüsse vom 5. März 2009 - 11 CS 08.3046 - (Rn. 17 - 19) und vom 17. Juni 2009 - 11 CS 09.833 - (Rn. 11 f.), die sich mit der Verwertbarkeit von Angaben befassen, die der Adressat einer Fahrerlaubnisentziehung als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem gegen ihn geführten straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren gemacht hat, ohne zuvor über sein Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden zu sein.
  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307

    Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose:

    Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
  • VG Augsburg, 05.10.2015 - Au 7 S 15.1389

    Sofortige Vollziehbakrkeit der Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 11 CS 15.1988

    Entziehung der Fahrerlaubnis; örtliche Zuständigkeit; gelegentlicher

  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 ZB 12.614

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zweimaligen Konsums sog. harter Drogen

  • VG Bayreuth, 31.05.2011 - B 1 K 09.714

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin/Methamphetamin; Behauptung

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 CS 09.2580

    Gelegentlichkeit eines Cannabiskonsums; Ablauf der verfahrensrechtlichen

  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 S 12.787

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1708

    Entziehung von Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

  • VG Würzburg, 02.06.2010 - W 5 K 09.963
  • VG Bayreuth, 29.09.2009 - B 1 K 09.418

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration

  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833

    Entzug der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelkonsum; Verwertbarkeit von Angaben im

  • VG Augsburg, 27.04.2016 - Au 7 S 16.398

    Abgelehnter Antrag gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 23.04.2013 - Au 7 S 13.499

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Drogenfahrt mit 56,9

  • VG Augsburg, 14.06.2021 - Au 7 K 20.2852

    Entzug der Fahrerlaubnis mangels Beibringung eines aufgrund rechtmäßiger

  • VG Regensburg, 16.03.2018 - RO 8 S 17.2161

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und

  • VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 7 S 13.590

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Mischkonsum mit

  • VG München, 04.07.2012 - M 6a S 12.2698

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; THC-Wert unterhalb

  • VG Augsburg, 01.02.2017 - Au 7 K 16.1085

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter THC und Amphetamin

  • VG Augsburg, 04.02.2010 - Au 7 S 10.98

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Fehlendes Trennvermögen bei 8,0 ng/ml

  • VG München, 11.03.2014 - M 1 S 14.778

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; mangelndes

  • VG Bayreuth, 02.08.2013 - B 1 S 13.467

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 18.06.2012 - Au 7 S 12.739

    Entzug der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Abgrenzung zu einmaligem

  • VG Bayreuth, 09.03.2010 - B 1 E 10.82

    1. Ein gemäß § 123 Abs. 5 VwGO unstatthafter Antrag auf Erlass einer

  • VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02493

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis; Führen eines

  • VG München, 19.01.2010 - M 1 K 09.3365

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zugestandenen Konsums von Speed

  • VG Augsburg, 18.07.2014 - Au 7 K 14.704

    Entzug der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum trotz des Vortrags

  • VG München, 12.08.2009 - M 1 S 09.3366

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zugestandenen Konsums von Speed

  • VG München, 07.07.2009 - M 1 K 09.695

    Betäubungsmittelkonsum (Speed); Beweisverwertungsverbot

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