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   VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150   

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https://dejure.org/2009,35832
VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150 (https://dejure.org/2009,35832)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2009 - 11 CS 08.3150 (https://dejure.org/2009,35832)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2009 - 11 CS 08.3150 (https://dejure.org/2009,35832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der Fahreignung wegen Beikonsum; Wiedererlangung der Fahreignung; Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Sie orientiert sich an den Vorgaben des BVerfG in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 10 S 3390/95

    Entziehung der auf Probe erteilten Fahrerlaubnis - erneutes Nichtbestehen der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Zudem ging es in dem am 27. Februar 2007 (a.a.O.) vom Senat entschiedenen Fall um eine Fahrerlaubnisentziehung unter Anwendung von § 11 Abs. 8 FeV wegen Nichtvorlage des geforderten Gutachtens, der Antragsteller dagegen hat das von ihm geforderte Gutachten freiwillig beigebracht, weshalb es eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt und seine Verwertbarkeit nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung abhängt (vgl. BVerwG vom 19.3.1996 ZfSch 1996, 318).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Mit seiner Fahrt am 10. September 2007 unter dem Einfluss von 1, 9 µg/l THC und 28 µg/l THC-COOH hat der Antragsteller nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats noch nicht gegen das Trennungsgebot verstoßen (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 ZfSch 2006, 236 ff.; a.A. VGH Mannheim vom 27.3.2006 ZfSch 2006, 659, der einen Verstoß gegen das Trennungsgebot bereits bei einer Straßenverkehrsteilnahme mit mindestens 1, 0 ng/ml THC im Blut annimmt).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Der Antragsteller hat seine wegen des Beikonsums von Alkohol zu Cannabis gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 verloren gegangene Fahreignung aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung wiedererlangt (vgl. hierzu grundlegend BayVGH vom 9.5.2005 VRS 109, 64 ff), da er behauptet und zumindest im Ansatz auch belegt hat, er habe etwa zweieinhalb Monate vor der Begutachtung (21.5.2008) dauerhaft damit aufgehört, Cannabis zu sich zu nehmen.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Erweist sich die Abstinenzbehauptung als unzutreffend, ist es gerechtfertigt, dem Betroffenen entgegenzuhalten, ihm könne auch nicht geglaubt werden, dass er zwischen dem Konsum und dem Fahren in der gebotenen Weise trennen werde (vgl. BayVGH vom 7.12.1006 Az. 11 CS 06.1350; vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Erweist sich die Abstinenzbehauptung als unzutreffend, ist es gerechtfertigt, dem Betroffenen entgegenzuhalten, ihm könne auch nicht geglaubt werden, dass er zwischen dem Konsum und dem Fahren in der gebotenen Weise trennen werde (vgl. BayVGH vom 7.12.1006 Az. 11 CS 06.1350; vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Zwar muss nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 27.2.2007 Az. 11 CS 06.3132) die Gutachtensanordnung mit ihrer Fristsetzung dem erforderlichen Zeitbedarf für einen Abstinenznachweis Rechnung tragen.
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Was die Dauer des Nachweises für die behauptete Abstinenz angeht, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum grundsätzlich entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV eine einjährige Abstinenz zu fordern, es sei denn es liegt ein atypischer Fall im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV vor (vgl. zuletzt BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453; vom 13.6.2008 Az. 11 CS 08.633; vom 30.9.2008 Az. 11 CS 08.2501).
  • VGH Bayern, 13.06.2008 - 11 CS 08.633

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis; gelegentlicher Konsum; unbewusste

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Was die Dauer des Nachweises für die behauptete Abstinenz angeht, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum grundsätzlich entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV eine einjährige Abstinenz zu fordern, es sei denn es liegt ein atypischer Fall im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV vor (vgl. zuletzt BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453; vom 13.6.2008 Az. 11 CS 08.633; vom 30.9.2008 Az. 11 CS 08.2501).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2501

    Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; fehlende Darlegung des konkreten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150
    Was die Dauer des Nachweises für die behauptete Abstinenz angeht, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch bei gelegentlichem Cannabiskonsum grundsätzlich entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV eine einjährige Abstinenz zu fordern, es sei denn es liegt ein atypischer Fall im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV vor (vgl. zuletzt BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453; vom 13.6.2008 Az. 11 CS 08.633; vom 30.9.2008 Az. 11 CS 08.2501).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.03.2009 - 11 Cs 08.3150 -, juris, ergibt sich nichts anderes.
  • VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Anforderung eines

    Bei einer Straßenverkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml muss sichergestellt werden, dass der gelegentliche Cannabiskonsument nicht nur zufällig bei seiner Fahrt weniger als 2, 0 ng/ml THC aufweist, sondern er über die nötigen Kenntnisse zu Wirkung und Abbau von Cannabis sowie über die persönliche Fähigkeit zur Umsetzung dieses Wissens im Sinne einer Trennung zwischen Konsum und Fahren verfügt (BayVGH vom 2.3.2009, 11 CS 08.3150).

    Ergibt die Begutachtung, dass die Voraussetzungen für ein zuverlässiges Trennen zwischen Konsum und Fahren nicht vorliegen, ist daraus gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu schließen, dass keine Fahreignung besteht (BayVGH vom 2.3.2009, a.a.O.).

    Im Übrigen hat der Antragsteller das geforderte Gutachten vorgelegt mit der Folge, dass es eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt und seine Verwertbarkeit nicht von der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung abhängt (vgl. zu alledem: BayVGH vom 2.3.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 10 S 2162/10

    Verwertbarkeit einer Haaranalyse im Fahrerlaubnisrecht

    Der vom Antragsteller in diesem Zusammenhang noch herangezogene Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 02.03.2009 - 11 CS 08.3150 -, juris) führt nicht zu seinen Gunsten weiter.
  • VG Bayreuth, 08.04.2009 - B 1 S 09.249

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignungsgutachten berechtigt gefordert; negatives

    Mit seiner Fahrt unter dem Einfluss von 1, 0 ng/ml THC und 25 ng/ml THC-Carbonsäure hat der Antragsteller nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aber noch nicht gegen das Trennungsgebot (Trennung von Drogenkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges) verstoßen (vgl. BayVGH vom 02.03.2009 Az. 11 CS 08.3150 und vom 25.01.2006 in ZfSch 2006, 236 ff.), im Gegensatz zur Rechtsprechung anderer Obergerichte, die bereits bei einer Straßenverkehrsteilnahme mit einer Konzentration von 1, 0 ng/ml THC im Blut einen Verstoß gegen das Trennungsgebot annehmen (vgl. z.B. VGH Mannheim vom 27.03.2006 in ZfSch 2006, 659).
  • VG München, 14.04.2009 - M 1 S 09.983

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entzug der Fahrerlaubnis; Bedenken gegen die

    Vorliegend wurde aber keine Begutachtung zum Abstinenznachweis angeordnet, sondern zu der Frage, ob der Antragsteller die Fahreignung verloren hat (BayVGH v. 2.3.2009 - 11 CS 08.3150 - juris).
  • VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verdacht auf

    Vorliegend wurde aber keine Begutachtung zum Abstinenznachweis angeordnet, sondern zu der Frage, ob der Kläger die Fahreignung überhaupt verloren hat (BayVGH v. 2.3.2009 - 11 CS 08.3150 - juris).
  • VG München, 15.10.2009 - M 6b S 09.3668

    Entziehung der Fahrerlaubnis; ehemals von Heroin Abhängiger; gefordertes

    Diese Forderung nach einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (...) zu erheben" (BayVGH vom 2.7.2003, Az.: 11 CS 03.1249, VG München vom 17.9.2007, a.a.O., m.w.N.; siehe aber auch BayVGH vom 2.3.2009, Az.: 11 CS 08.3150, wonach entgegen Nr. 9.5 Anlage 4 zur FeV bereits der Nachweis von einen halben Jahr Abstinenz durch eine Haaranalyse bei Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Eilverfahren ausreichen kann).
  • VG München, 07.10.2009 - M 1 S 09.3869

    Gelegentlicher Cannabis-Konsum; Nachvollziehbarkeit der

    Die stattgefundene Fahrt mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/mL stellt in diesem Zusammenhang eine weitere, Eignungszweifel begründende Tatsache dar (vgl. BayVGH vom 2.3.2009, Az. 11 CS 08.3150, juris).
  • VG München, 02.12.2009 - M 6a S 09.4811

    Mehrere Jahre zurück liegende Fahrten unter Drogeneinfluss (Cannabis und

    Diese Forderung nach einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (......) zu erheben" (BayVGH vom 2.7.2003, Az.: 11 CS 03.1249, VG München vom 17.9.2007, a.a.O., m.w.N.; siehe aber auch BayVGH vom 2.3.2009, Az.: 11 CS 08.3150, wonach entgegen Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV bereits der Nachweis von einen halben Jahr Abstinenz durch eine Haaranalyse bei Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Eilverfahren ausreicht).
  • VG München, 27.03.2009 - M 6b S 09.230

    Entziehung der Fahrerlaubnis; harte Drogen (hier Kokain); Abschätzung der

    Diese Forderung nach einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (......) zu erheben" (BayVGH vom 2.7.2003, Az.: 11 CS 03.1249, VG München vom 17.9.2007, a.a.O., m.w.N.; siehe aber auch BayVGH vom 2.3.2009, Az.: 11 CS 08.3150, wonach entgegen Nr. 9.5 Anlage 4 zur FeV bereits der Nachweis von einen halben Jahr Abstinenz durch eine Haaranalyse bei Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Eilverfahren ausreicht).
  • VG München, 20.01.2010 - M 6b S 09.5726

    Entzug der Fahrerlaubnis; Konsum sogenannter "harter Drogen" (Opiate); psychische

  • VG München, 15.12.2009 - M 6b S 09.5003

    Mehrere Jahre zurück liegender Drogenkonsum, mit dem bereits mit 14 Jahren

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