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   VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622   

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VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622 (https://dejure.org/2009,72990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2009 - 11 CS 09.1622 (https://dejure.org/2009,72990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2009 - 11 CS 09.1622 (https://dejure.org/2009,72990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis;Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein;Keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis durch frühere Rücknahme eines Aberkennungsbescheids;Antragstellung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
    Nach Erlass der beiden Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06, ZfS 2008, 473; Az. C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) wies das Landratsamt den Antragsteller auf die Verpflichtung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen, hin.

    Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass seit den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) feststehe, dass der Antragsteller von seiner in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland keinen Gebrauch machen dürfe.

    2.1 Soweit der Antragsteller sinngemäß vorbringt, dass § 28 Abs. 4 FeV a.F. mit den beiden Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) nicht vereinbar sei, beruft er sich auf eine dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (NZV 2009, 307) "nachfolgende" Entscheidung dieses Gerichts, mit der offenbar das Urteil vom 29. Januar 2009 (ZfS 2009, 298) gemeint ist.

    2.2 Wenn es der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06, a.a.O.) unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig bezeichnet hat, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Fahrberechtigung des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis während einer gewissen Zeit aussetzt, so lässt sich daraus ebenfalls nicht mit der für die Zuerkennung des behaupteten Anordnungsanspruchs erforderlichen Sicherheit herleiten, dass bezüglich solcher Fahrerlaubnisse ausschließlich im Wege administrativer Einzelfallentscheidungen vorgegangen werden darf.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
    2.1 Soweit der Antragsteller sinngemäß vorbringt, dass § 28 Abs. 4 FeV a.F. mit den beiden Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) nicht vereinbar sei, beruft er sich auf eine dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (NZV 2009, 307) "nachfolgende" Entscheidung dieses Gerichts, mit der offenbar das Urteil vom 29. Januar 2009 (ZfS 2009, 298) gemeint ist.

    Im Übrigen kann das in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (a.a.O.) angeführte "Zugriffsrecht" des Aufnahmemitgliedstaates auf ausländische EU-Fahrerlaubnisse entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Auffassung keineswegs nur durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, sondern auch in der Weise ausgeübt werden, dass der Mitgliedstaat eine Rechtsnorm erlässt, durch die bestimmten fremden Hoheitsakten mit unmittelbarer Wirkung Gültigkeit innerhalb des eigenen Territoriums abgesprochen wird.

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
    2.1 Soweit der Antragsteller sinngemäß vorbringt, dass § 28 Abs. 4 FeV a.F. mit den beiden Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) nicht vereinbar sei, beruft er sich auf eine dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (NZV 2009, 307) "nachfolgende" Entscheidung dieses Gerichts, mit der offenbar das Urteil vom 29. Januar 2009 (ZfS 2009, 298) gemeint ist.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
    Mit Bescheid vom 26. Juni 2006 nahm das Landratsamt seinen Aberkennungsbescheid vom 4. Juli 2005 im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. April 2006 (Rechtssache C 227/05, ZfS 2006, 416) zurück.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
    Da es sich bei dem streitgegenständlichen Vorlagebescheid vom 9. Oktober 2008 nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO handelt ( vgl. hierzu BayVGH vom 7.8.2008 Az 11 CS 08.1854), kann dieser Bescheid gemäß Art. 15 Abs. 2 AGVwGO nicht mit Widerspruch, sondern nur mit Klage angefochten werden.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
    Nach Erlass der beiden Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06, ZfS 2008, 473; Az. C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) wies das Landratsamt den Antragsteller auf die Verpflichtung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen, hin.
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