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   VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895   

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https://dejure.org/2009,72386
VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 (https://dejure.org/2009,72386)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2009 - 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 (https://dejure.org/2009,72386)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 (https://dejure.org/2009,72386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung, die aus der Begehung zahlreicher Bandendiebstähle geschlossen wird;Beschränkung der Prüfung auf das Beschwerdevorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 11 CS 09.373

    Verwertbarkeit eines die Fahreignung verneinenden Gutachtens; Verlust der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1896
    Da die Verwertbarkeit eines der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegten Fahreignungsgutachtens nicht von der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung abhängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 15.6.2009 Az. 11 CS 09.373), kommt es für die Beschwerdeentscheidung nicht darauf an, ob die Anordnung des Landratsamtes vom 18. Februar 2009 von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV gedeckt war.
  • VG Cottbus, 13.07.2010 - 1 L 139/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Charaktermängeln aufgrund strafrechtlicher

    Anders als der Antragsteller meint, bietet § 11 Abs. 3 Nr. 7 FeV hiernach auch bei Straftaten, die zwar für die Fahreignung von Bedeutung sein können, jedoch - wie vorliegend - nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen, eine Rechtsgrundlage, was bereits aus dem unterschiedlichen Wortlaut dieser Bestimmung und etwa § 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV ("erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht") folgt (soweit ersichtlich einhellige Rechtsprechung, vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 19. Januar 2010 - 11 CS 09.2898, v. 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 und 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 - jeweils juris; VG München, Urt. v. 20. August 2009 - M 6b K 08.59 - juris, Rn. 19).
  • VG Cottbus, 24.07.2013 - 1 L 150/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Anders als der Antragsteller meint, bietet § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 FeV hiernach auch bei einer Straftat, die zwar für die Fahreignung von Bedeutung sein kann, jedoch - wie vorliegend - nicht unmittelbar mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht, eine Rechtsgrundlage, was bereits aus dem unterschiedlichen Wortlaut dieser Bestimmung und etwa § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV ("erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht") folgt (soweit ersichtlich einhellige Rechtsprechung, vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschlüsse v. 19. Januar 2010 - 11 CS 09.2898, v. 08. Oktober 2009 - 11 CS 09.1891, 11 C 09.1888 und 11 CS 09.1896, 11 C 09.1895 - jeweils juris; VG München, Urt. v. 20. August 2009 - M 6b K 08.59 - juris Rn. 19; Beschl. der Kammer v. 13. Juli 2010 - VG 1 L 139/10 - zu § 11 Abs. 3 S. 1 Nr.: 7 FeV; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08. März 2013 - 10 S 54/13 - juris).
  • VG Augsburg, 18.11.2009 - Au 7 S 09.1520

    Anzeichen für Alkoholmissbrauch in einem ärztlichen Gutachten

    Da die Verwertbarkeit eines der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegten Fahreignungsgutachtens nicht von der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung abhängt (BayVGH vom 8.10.2009 - 11 CS 09.1896), kommt es nicht darauf an, ob die Anforderung des ärztlichen Gutachtens vom 18. Dezember 2008 überhaupt hätte erfolgen dürfen.
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