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   VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010   

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https://dejure.org/2010,71572
VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010 (https://dejure.org/2010,71572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2010 - 11 CS 09.3010 (https://dejure.org/2010,71572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2010 - 11 CS 09.3010 (https://dejure.org/2010,71572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlender Beschwerdeantrag; Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland; keine Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit dieses Ausspruchs; sofort vollziehbare Aufforderung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
    Steht das Rechtsschutzziel des Rechtsmittelführers aber außer Frage, ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, Juris, RdNr. 1).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
    Nachdem das Landratsamt gegenüber dem Antragsteller am 23. Dezember 2008 schriftlich ausgeführt hatte, er sei gemäß § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV in Verbindung mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen, gab der Antragsteller am 9. Februar 2009 eine eidesstattliche Versicherung ab, der zufolge er den Führerschein mit der Nummer EA 412880 vermisse; er müsse ihn verloren haben.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
    In der Entscheidung vom 9. Juli 2009 (NJW 2010, 217) habe der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Fahrberechtigung, die sich aus dem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergebe, nicht ablehnen dürfe, wenn es sich bei den Informationen, die bei Ermittlungen der Behörden oder Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats im Ausstellermitgliedstaat gewonnen worden seien, nicht um von diesem Mitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen handele, durch die bewiesen werde, dass der Inhaber des Führerscheins im Zeitpunkt der Ausstellung dieses Dokuments seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Staates gehabt habe.
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
    Steht das Rechtsschutzziel des Rechtsmittelführers aber außer Frage, ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, Juris, RdNr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kommt auch bei feststellenden Verwaltungsakten in Betracht (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09 -, VBlBW 2010, 243; BayVGH, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 CS 09.3010 -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 16.08.2010 - 12 ME 158/10 -, NJW 2010, 3674 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2012 - 6 S 20.12 -, juris; Schoch, NVwZ 1991, 1121, 1122; zum finanzgerichtlichen Verfahren FG Berlin, Beschluss vom 06.09.1976 - V 10/76 -, NJW 1977, 127, 128).
  • VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vorn-herein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010 11 CS 09.3010, Juris).
  • VG Ansbach, 24.01.2011 - AN 10 S 11.00005

    Umgeschriebener, nicht anerkennungsfähiger tschechischer Führerschein der Klassen

    Auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2010 - 11 CS 09.3010 werde hingewiesen.

    Hiervon geht auch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus (vgl. beispielsweise Beschluss vom 15.3.2010 - Az.: 11 CS 09.3010), welche die Antragsgegnerin zutreffenderweise zitiert hat und welcher auch das hier entscheidende Gericht folgt (siehe insbesondere RdNr. 15 der oben zitierten Entscheidung).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 12 ME 138/10

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins bei

    Sie setzt nicht etwa voraus, dass die fehlende Berechtigung zuvor durch Bescheid gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV bestandskräftig oder jedenfalls vollziehbar festgestellt worden ist (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 15.3.2010 - 11 CS 09.3010 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 22 CS 17.1664

    Beschränkung der Betriebszeiten der Freischankfläche einer Gaststätte

    Eine Missachtung des sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ergebenden Antragserfordernisses bleibt jedoch dann folgenlos, wenn das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers eindeutig feststeht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2010 - 11 CS 09.2433 - juris Rn. 10; B.v. 15.3.2010 - 11 CS 09.3010 - juris Rn. 12; B.v. 12.4.2010 - 11 CS 09.2751 - juris Rn. 19; B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388; OVG Bbg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 - juris Rn. 1).
  • VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis

    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vornherein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 bzw. § 29 Abs. 3 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010 11 CS 09.3010, Juris).
  • VG München, 01.03.2012 - M 1 K 12.510

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im

    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vornherein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010, Az. 11 CS 09.3010, Juris).
  • VG München, 28.04.2011 - M 1 S 11.1309

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbene EU-Fahrerlaubnis;

    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vornherein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 bzw. § 29 Abs. 3 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010 11 CS 09.3010, Juris).
  • VG München, 13.09.2010 - M 1 S 10.2132

    Berechtigung zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter

    Die rechtliche Konstellation gleicht vorliegend damit der Sachverhaltsgestaltung, dass die Behörde von vornherein von einem auf § 28 Abs. 4 Satz 2 bzw. § 29 Abs. 3 Satz 2 FeV gestützten Feststellungsbescheid absieht und sie sich darauf beschränkt, vom Betroffenen die Vorlage des ausländischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Vermerks zu verlangen, in dem die Ungültigkeit der diesem Dokument zugrunde liegenden ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland zum Ausdruck gebracht wird (BayVGH vom 15.3.2010 11 CS 09.3010, Juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 11 CS 11.1228

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland

    Der sich allein auf die Anbringung des Sperrvermerks beziehende Antrag sei nach den in der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 2010 (Az. 11 CS 09.3010 ) aufgestellten Grundsätzen zulässig.
  • VG Regensburg, 04.11.2010 - RO 5 K 09.1853

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis mit Eintrag eines tschechischen Wohnsitzes vor

  • VG München, 30.03.2010 - M 1 K 10.416

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im

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