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   VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464   

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VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 (https://dejure.org/2010,42957)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 (https://dejure.org/2010,42957)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2010 - 11 CS 10.1464 (https://dejure.org/2010,42957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    FahrtenbuchauflageUnmöglichkeit der Fahrerfeststellung auch dann, wenn die getroffenen Feststellungen nicht verwertbar sind, so dass die Tat nicht geahndet werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464
    Damit in Übereinstimmung steht die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Fahrtenbuchauflage sicherstellen soll, dass künftig mit dem Kraftfahrzeug begangene Verkehrsverstöße im Unterschied zu derjenigen Tat, die Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hatte, während der Dauer der Fahrtenbuchauflage geahndet werden können (vgl. etwa BayVGH vom 18.3.2008 Az. 11 CS 07.2210).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es im Rahmen von § 31a StVZO jedoch nicht nur darauf an, dass der verantwortliche Fahrzeugführer (nicht) festgestellt werden kann, sondern auch darauf, dass die von ihm begangene Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit für den Fall der Feststellung auch geahndet werden kann (BVerwG vom 17.12.1982 BayVBl 1983, 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Jede andere Betrachtung würde auf ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung klar verneintes "doppeltes Recht" hinauslaufen, nach einem Verkehrsverstoß aus eigennützigen Gründen oder auch in Wahrnehmung eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts die Täterfeststellung zu vereiteln und zugleich eine Fahrtenbuchauflage abwehren zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, DAR 1995, 459; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Dass eine Nichtfeststellbarkeit des verantwortlichen Fahrzeugführers im Rechtssinne auch dann gegeben ist, wenn weitere Ermittlungen zwar tatsächlich möglich, aber rechtlich unzulässig sind, steht außer Frage (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris - zur Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung, wenn die getroffenen Feststellungen rechtlich nicht verwertbar sind und die Tat deshalb nicht geahndet werden kann).

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats hatte andere Fallgestaltungen zur Grundlage, bei denen der Fahrzeughalter jeweils nicht hinreichend mitgewirkt hatte, um die Feststellung der Personalien des Fahrzeugführers rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 11 ZB 09.2307 - juris Rn. 15; B.v. 30.8.2010 - 11 CS 10.1464 - juris Rn. 10; B.v. 18.3.2008 - 11 CS 07.2210 - juris Rn. 14).

    Dass die Ahndung der Verkehrsverstöße dort teilweise auch aus anderen Gründen scheiterte (z.B. wegen Unverwertbarkeit der getroffenen Feststellungen BayVGH, B.v. 30.8.2010 - 11 CS 10.1464 - juris Rn. 10), stand der Anordnung eines Fahrtenbuchs deswegen nicht entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).
  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Die Fahrerfeststellung ist daher auch dann unmöglich im Sinne des § 31a StVZO, wenn die Ermittlung des Fahrers zwar tatsächlich möglich war, die Tat aber nicht geahndet werden konnte (ebenso BayVGH, B. v. 30.08.2010 - 11 Cs 10.1464 -, juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 3 K 11.1331

    Straftat; Verjährung; Dauerverwaltungsakt

    Es kommt bei der Anwendung von § 31 a StVZO nicht nur darauf an, dass im Endeffekt der Täter nicht festgestellt, sondern auch darauf, dass die Tat geahndet werden kann (vgl. BayVGH vom 30.8.2010 11 CS 10.1464, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 ZB 11.548

    Fahrtenbuchauflage

    Wie der Senat bereits in der in der gleichen Sache ergangenen Eilentscheidung vom 30. August 2010 (Az. 11 CS 10.1464) ausgeführt hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen von § 31a StVZO nicht nur darauf an, dass der verantwortliche Fahrzeugführer (nicht) festgestellt werden kann, sondern auch darauf, dass die von ihm begangene Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit für den Fall der Feststellung auch geahndet werden kann (BVerwG a.a.O.).
  • VG Augsburg, 20.10.2011 - Au 3 S 11.1380

    Zeugnisverweigerungsrecht; Verhältnismäßigkeit; 12 Monate;

    Es kommt aber nicht nur darauf an, dass im Endeffekt der Täter nicht festgestellt, sondern auch darauf, dass die Tat geahndet werden kann (vgl. BayVGH vom 30.8.2010, 11 CS 10.1464).
  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 ZB 09.2307

    Fahrtenbuchauflage

    Da durch die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuches u. a. verhindert werden soll, dass Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften ungeahndet bleiben, genügt es bereits, wenn der Täter für das von ihm begangene Unrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. z.B. BVerwG vom 17.12.1982 BayVBl 1983, 310; BayVGH vom 18.3.2008 Az. 11 CS 07.2210 RdNr. 11; vom 30.8.2010 Az. 11 CS 10.1464, S. 4 AU).
  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 10 K 10 01811

    Fahrtenbuch; Ermessenausübung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen;

    So kann eine Nichtfeststellbarkeit des Fahrers etwa auch dann angenommen werden, wenn der Halter die ihm möglichen und zumutbaren Angaben macht, eine Fahrerermittlung dann jedoch - trotz sachgerechter Ermittlungstätigkeit im Übrigen - aus weiteren Gründen nicht möglich ist (vgl. hierzu etwa BayVGH vom 30.8.2010, Az.: 11 CS 10.1464 zu der Fallgestaltung, dass die Fahrerfeststellung zwar tatsächlich möglich war, jedoch die getroffenen Feststellungen (im Strafverfahren) nicht verwertbar sind und die Tat deshalb nicht geahndet werden konnte).
  • VG Augsburg, 16.04.2012 - Au 3 S 12.376

    Vorläufiger Rechtsschutz; Fahrtenbuchauflage; Fahrerermittlung durch die Behörde;

    Denn es kommt maßgeblich darauf an, dass die Tat geahndet werden kann (vgl. BayVGH vom 30.8.2010 11 CS 10.1464, Juris).
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