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   VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718, 11 C 10.2719   

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https://dejure.org/2010,68566
VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718, 11 C 10.2719 (https://dejure.org/2010,68566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2010 - 11 CS 10.2718, 11 C 10.2719 (https://dejure.org/2010,68566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 11 CS 10.2718, 11 C 10.2719 (https://dejure.org/2010,68566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einmaliger Konsum eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis; Herleitung dieses Konsums aus eigenen Bekundungen des Betroffenen; Behauptung unerlaubter Vernehmungsmethoden durch die Polizei; unbeachtliche Geltendmachung der Wiedererlangung der Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    Denn eine "Täuschung" im Sinn von § 136 a Abs. 1 Satz 1 StPO setzt eine bewusste Irreführung voraus; fahrlässige Verstöße genügen hierfür nicht (BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395/400; vom 24.8.1988 BGHSt 35, 328/329).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    Denn eine "Täuschung" im Sinn von § 136 a Abs. 1 Satz 1 StPO setzt eine bewusste Irreführung voraus; fahrlässige Verstöße genügen hierfür nicht (BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395/400; vom 24.8.1988 BGHSt 35, 328/329).
  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 608/88

    Verdunklungsgefahr als Voraussetzungen für eine Inhaftierung des Angeklagten -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    Der im strafprozessualen Schrifttum vertretenen Auffassung, unzutreffende Ausführungen rechtlicher Art von Vernehmungsbeamten stünden Täuschungen stets gleich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, RdNr. 13 zu § 136 a), ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (vgl. BGH vom 16.3.1989 Az. 1 StR 608/88 ).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    Denn da die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr in aller Regel mit erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, gebietet es die Schutzpflicht, die der öffentlichen Gewalt von Verfassungs wegen für die Rechtsgüter "menschliches Leben" und "körperliche Unversehrtheit" obliegt (vgl. z.B. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164; vom 14.1.1981 BVerfGE 56, 54/73), dass die Behörde darauf Bedacht nimmt, einer als fahrungeeignet erkannten Person ehestmöglich die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zu verwehren.
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    Denn da die Teilnahme eines für ungeeignet erachteten Kraftfahrers am Straßenverkehr in aller Regel mit erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, gebietet es die Schutzpflicht, die der öffentlichen Gewalt von Verfassungs wegen für die Rechtsgüter "menschliches Leben" und "körperliche Unversehrtheit" obliegt (vgl. z.B. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164; vom 14.1.1981 BVerfGE 56, 54/73), dass die Behörde darauf Bedacht nimmt, einer als fahrungeeignet erkannten Person ehestmöglich die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr zu verwehren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts fehlt es, soweit der Beschwerdeführer sein Vorbringen aus dem ersten Rechtszug wiederholt oder sogar nur hierauf verweist (vgl. OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 77 zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 41 zu § 146).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718
    Da die öffentliche Verwaltung nach Art. 24 Abs. 2 BayVwVfG auch dem Betroffenen günstige Umstände von Amts wegen aufzuklären hat, ist es in solchen Fällen geboten, der Frage der etwaigen Wiedererlangung der Fahreignung bereits im Entziehungsverfahren nachzugehen (vgl. grundlegend BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18).
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