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   VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291   

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VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291 (https://dejure.org/2010,20158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2010 - 11 CS 10.291 (https://dejure.org/2010,20158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 11 CS 10.291 (https://dejure.org/2010,20158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Abklingen einer akuten Episode;Auflage regelmäßiger Kontrolluntersuchungen und der Beibringung einer ärztlichen Aussage über die Fahreignung;Voraussetzungen für die Gleichstellung eines solchen Verhaltens mit der Nichtbeibringung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichteinhalten von Gesundheitskontrollen: Behörde kann Fahrerlaubnis entziehen - Bei nicht rechtzeitig eingereichten Facharztaussagen zur Kraftfahreignung muss Fahrerlaubnisentziehung hingenommen werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 12 M 7440/91

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verweisung; Landesrecht; Rücknahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291
    Einem Rückgriff auf Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayVwVfG steht entgegen, dass das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll - gegenüber den Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten vorrangig ist (HessVGH vom 4.6.1985 VRS Bd. 70, S. 228/229; NdsOVG vom 27.9.1991 Az. 12 M 7440/91 RdNr. 2; VGH BW vom 17.12.1991 VRS Bd. 82, S. 383/384; HambOVG vom 30.1.2002 VRS Bd. 102, S. 393/398 f.; VG Hamburg vom 2.5.2002 Az. 15 VG 1374/2002 RdNr. 18; VG Saarlouis vom 12.9.2007 Az. 10 L 1012/07 RdNrn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Verdacht nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291
    Nur soweit eine Fahrerlaubnis aus Gründen aberkannt werden soll, die keinen Bezug zur Eignung oder Befähigung des Inhabers aufweisen, kann ggf. auf Art. 48 f. BayVwVfG zurückgegriffen werden (HambOVG vom 12.1.1996 Az. Bs VI VII 178/95 RdNr. 9; vgl. auch BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.2244 RdNr. 62).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888

    Wiedergewinnung der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit; Inhaltsbeschränkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291
    Kommt der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer derartigen "Kontrollauflage" (vgl. zu diesem Rechtsinstitut BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888 RdNr. 26) nicht nach, so kann einem solchen Verhalten unterschiedliche Aussagekraft für die Beantwortung der Frage zukommen, ob der Betroffene nach wie vor fahrgeeignet ist.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291
    Das Bundesverwaltungsgericht aber hat die Annahme, dass eine Person fahreignungsrelevante Mängel verbergen will, nicht nur dann als gerechtfertigt angesehen, wenn sie der behördlichen Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht nachgekommen ist (vgl. zu diesem "Regelfall" grundlegend BVerwG vom 2.12.1960 BVerwGE 11, 274).
  • VG Hamburg, 02.05.2002 - 15 VG 1374/02
    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291
    Einem Rückgriff auf Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayVwVfG steht entgegen, dass das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll - gegenüber den Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten vorrangig ist (HessVGH vom 4.6.1985 VRS Bd. 70, S. 228/229; NdsOVG vom 27.9.1991 Az. 12 M 7440/91 RdNr. 2; VGH BW vom 17.12.1991 VRS Bd. 82, S. 383/384; HambOVG vom 30.1.2002 VRS Bd. 102, S. 393/398 f.; VG Hamburg vom 2.5.2002 Az. 15 VG 1374/2002 RdNr. 18; VG Saarlouis vom 12.9.2007 Az. 10 L 1012/07 RdNrn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 FeV) - verdrängt das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis die sich aus Art. 48 f. BayVwVfG ergebenden allgemeinen Grundsätze über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (HessVGH vom 4.6.1985 VRS Bd. 70, S. 228/229; NdsOVG vom 27.9.1991 Az. 12 M 7440/91 RdNr. 2; VGH BW vom 17.12.1991 VRS Bd. 82, S. 383/384; HambOVG vom 30.1.2002 VRS Bd. 102, S. 393/398 f.; VG Hamburg vom 2.5.2002 Az. 15 VG 1374/2002 RdNr. 18; VG Saarlouis vom 12.9.2007 Az. 10 L 1012/07 RdNrn. 20 f.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.291 RdNr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Für ein solches Verständnis spricht entscheidend, dass angesichts des zwingenden (der Verwaltung kein Ermessen einräumenden) Charakters von § 2 Abs. 4 Satz 2 StVG nur eine solche Auslegung den Fahrerlaubnisbehörden und den Gerichten die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Normanwendung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen Rechnung zu tragen (für das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit einer Auflage auch BayVGH, Beschluss vom 25.05.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594 = juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 26.03.2014 - W 6 S 14.189

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für noch zu stellenden Sofortantrag auf

    Diesen allgemeinen Rechtsgedanken muss sich die Antragstellerin entgegenhalten lassen, wenn sie verhindert, dass sich die Behörde bzw. die Gutachterin infolge des Unterbleibens der Mitwirkungshandlung ein umfassendes Urteil bilden kann (BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594).

    Die Rechtsprechung beruht auf den Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO, wonach bei Verhinderung des Beweises durch einen Prozessbeteiligten die Tatsachen, die bewiesen werden sollen, als erwiesen angesehen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 11 CS 13.2598 - juris; B.v. 6.5.2013 - 11 CS 13.425 - juris; B.v. 25.5.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594; U.v. 10.3.2009 - 11 B 06.1051 - juris).

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    An sich kann eine schwere Erkrankung zwar ein ausreichender Grund sein, um ein angefordertes Gutachten nicht fristgerecht vorzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594 = juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2518

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Zweifeln an der Fahreignung

    Soweit der Antragsgegner meint, aus der Entscheidung des Senats vom 25. Mai 2010 (11 CS 10.291 - VerkMitt 2010, Nr. 75) ergäbe sich, dass § 11 Abs. 8 FeV auch auf die Vorlage von Attesten angewendet werden könne, kann dem nicht gefolgt werden.
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 11 CS 21.1897

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens eines

    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Befähigung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.), und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens nicht ausnahmsweise ein ausreichender Grund besteht (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 20; B.v. 25.5.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594 = juris Rn. 34; Dauer, a.a.O. § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 11 CS 18.2302

    Fahrerlaubnis unter Auflagen bei Diabetes - rechtliches Gehör bei unterlassener

    Zwar wäre eine Rücknahme der ohne Auflagen verlängerten Fahrerlaubnis nach Art. 48 BayVwVfG nicht möglich, da das Rechtsinstitut der Entziehung der Fahrerlaubnis innerhalb seines Anwendungsbereichs - d.h. soweit dem Inhaber diese Berechtigung wegen fehlender Eignung oder mangelnder Befähigung aberkannt werden soll - gegenüber den Bestimmungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten vorrangig ist (BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 11 CS 10.291 - ZfSch 2010, 594 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VG München, 10.02.2015 - M 6b S 14.5844

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diesen allgemeinen Rechtsgedanken muss sich der zu Begutachtende entgegenhalten lassen, wenn er verhindert, dass sich die Behörde infolge des Unterbleibens von Mitwirkungshandlungen ein umfassendes Urteil bilden kann (BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 11 CS 10.291 - juris).
  • VG Augsburg, 20.03.2014 - Au 7 S 14.85

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 25. Mai 2010 (Az.: 11 CS 10.291, VerkMitt 2010,Nr. 75; juris, Rn. 30) ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 10 K 13.01529

    Auflage regelmäßiger Kontrolluntersuchungen; vereinbarte Auflage; entsprechende

    Ist die Vorschrift des § 11 Abs. 8 FeV hier auch nicht unmittelbar anwendbar, so ist jedoch der dem § 11 Abs. 8 FeV zu Grunde liegende Rechtsgedanke über den unmittelbaren Wortlaut dieser Vorschrift hinaus auch auf sachlich vergleichbare Fallgestaltungen zu erstrecken (so BayVGH vom 25.5.2010 - 11 CS 10.291, juris).
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