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VGH Bayern, 23.06.2010 - 11 CS 10.31 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2010 - 11 CS 10.31
Soweit die Beschwerde nach Ablauf der Begründungsfrist noch weiter vorträgt, die Antragstellerin habe ihre Fahreignung wieder erlangt und dies auf ein ebenfalls vorgelegtes Ergebnis einer Haaranalyse vom 4. Januar 2010 stützt, woraus sich ergebe, dass die Antragstellerin im Untersuchungszeitraum von 2, 8 Monaten nachweislich abstinent gelebt habe, kommt es hierauf - unabhängig von der Frage, ob dieses Vorbringen noch berücksichtigungsfähig ist - nicht an, da der streitgegenständliche Bescheid nur wenig später als zwei Monate nach Behandlung der Antragstellerin in der psychiatrischen Klinik erging, so dass zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt der regelmäßig zu fordernde einjährige Abstinenzzeitraum noch nicht vorliegen konnte (vgl. dazu BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 18).
- VG Bayreuth, 19.12.2013 - B 1 S 13.820
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit
In der vorliegenden Sache hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen, da die Diagnose des Vorliegens von Alkoholabhängigkeit nach den verfügbaren Erkenntnissen bei summarischer Prüfung hinreichend verlässlich erscheint, um sie der Entscheidung zur Frage der Fahreignung des Antragstellers zugrunde zu legen (vgl. hierzu u.a. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - zu VG Bayreuth, B.v. 11.6.2012 - B 1 S 12.309 - B.v. 23.5.2012 - 11 CS 12.832 - B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 - und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris).Nach dem Abschnitt 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, die insoweit der Definition des Begriffs der "Abhängigkeit" in der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) folgen, soll die sichere Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2012 - 11 CS 12.1511 und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris):.
- VG Bayreuth, 02.10.2013 - B 1 K 13.341
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Diagnose des Vorliegens von Alkoholabhängigkeit bei der Klägerin erweist sich bei erneuter Überprüfung im Hauptsacheverfahren als hinreichend verlässlich, um sie der Entscheidung zur Frage der Fahreignung zugrunde zu legen (vgl. hierzu u.a. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - zu VG Bayreuth, B.v. 11.6.2012 - B 1 S 12.309; B.v. 23.5.2012 - 11 CS 12.832; B.v. 27.3.2012 - 11 CS 12.201 und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris).Nach den einschlägigen diagnostischen Leitlinien (vgl. Ziffer 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Dezember 2010) soll die Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres vor der Feststellung mindestens drei von sechs im Einzelnen bezeichneten Kriterien gleichzeitig vorgelegen haben (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris).
- VG Bayreuth, 11.06.2012 - B 1 S 12.309
Entziehung der Fahrerlaubnis
Aufgrund aller relevanten Fakten sind nach summarischer Beurteilung beim Antragsteller die für die Annahme von Alkoholabhängigkeit erforderlichen Kriterien nach ICD 10 erfüllt (vgl. z.B. BayVGH vom 23.6.2010 Az. 11 CS 10.31).
- VG Bayreuth, 01.09.2016 - B 1 S 16.526
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit
Nach den einschlägigen diagnostischen Leitlinien (vgl. Ziffer 3.13.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mai 2014) soll die Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres vor der Feststellung mindestens drei von sechs im Einzelnen bezeichnete Kriterien gleichzeitig vorgelegen haben (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris). - VG Bayreuth, 14.08.2015 - B 1 K 13.708
Entziehung einer Fahrerlaubnis
Nach Nr. 3.13.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, die insoweit der Definition des Begriffs der "Abhängigkeit" in der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) folgen, soll die sichere Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2012 -11 CS 12.1511 und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris):. - VG Bayreuth, 21.10.2013 - B 1 S 13.579
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die maßgeblichen Feststellungen brauchen auch nicht bei der Untersuchung durch den Gutachter selbst getroffen zu werden, vielmehr können Gutachter und Fahrerlaubnisbehörde die ihrer Beurteilung der Fahreignung zugrundeliegenden Erkenntnisse auf jedem rechtskonformen Weg gewinnen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 11 CS 13.1149 - zu VG Bayreuth, B.v. 14.5.2013 - B 1 S 13.265; B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - DAR 2006, 413; B.v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2439; B.v. 8.8.2005 - 11 CS 05.631). - VG Bayreuth, 30.07.2013 - B 1 K 12.310
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die diesbezüglichen Feststellungen brauchten auch nicht in einem förmlichen Fahreignungsgutachten getroffen zu werden, vielmehr kann die Fahrerlaubnisbehörde die ihrer Beurteilung der Fahreignung zugrundeliegenden Erkenntnisse auf jedem rechtskonformen Weg gewinnen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 11 CS 13.1149 - zu VG Bayreuth, B.v. 14.5.2013 - B 1 S 13.265; B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - DAR 2006, 413; B.v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2439; B.v. 8.8.2005 - 11 CS 05.631). - VG Bayreuth, 04.07.2014 - B 1 K 14.168
Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit
Nach dem Abschnitt 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, die insoweit der Definition des Begriffs der "Abhängigkeit" in der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) folgen, soll die sichere Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2012 - 11 CS 12.1511 und B.v. 23.6.2010 - 11 CS 10.31 - juris):.