Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30875
VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68 (https://dejure.org/2010,30875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2010 - 11 CS 10.68 (https://dejure.org/2010,30875)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 11 CS 10.68 (https://dejure.org/2010,30875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,30875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren;Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (2,16 ‰); Entziehung der Fahrerlaubnis;Zusätzliches Verbot, Fahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen;Abgrenzung zur Entscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    Abgrenzung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz vom 25. September 2009 (NJW 2010, 457).

    Ergänzend bezieht sich die Beschwerdebegründung auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz vom 25. September 2009 (NJW 2010, 457).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (OVG Niedersachsen vom 1.04.2008, a.a.O. [NJW 2008, 2059/2060]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es, wenn nur pauschale, formelhafte Rügen vorgebracht werden (OVG SH vom 31.7.2002, NJW 2003, 158; Guckelberger, a.a.O., RdNr. 78 zu § 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    Vielmehr müssen ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389).
  • VGH Bayern, 13.09.2005 - 11 CS 05.987

    Abgrenzung zwischen Teilentscheidung, "subjektiver Vollendentscheidung" und sonst

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    Wenn die allgemeinen, sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 91 Abs. 1 und 2 VwGO ergebenden Voraussetzungen für eine zulässige Antragsänderung vorliegen, der Beschwerdeführer ferner die Antragsänderung innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vornimmt und er innerhalb der gleichen Frist für den geänderten bzw. zusätzlichen Antrag eine den Erfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügende Begründung gibt, lässt der beschließende Senat auch in Beschwerdeverfahren, die sich gegen eine nach § 80 Abs. 5, § 80 a oder § 123 VwGO ergangene Entscheidung richten, eine Antragsänderung zu (vgl. z.B. BayVGH vom 9.6.2005 VRS Bd. 109, S. 141/148 f.; vom 13.9.2005 Az. 11 CS 05.987, S. 18 f. AU).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CS 09.2183

    (Erfolglose) Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    Den Wert eines solchen Streitgegenstands nimmt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Hauptsacheverfahren mit 2.500,-- EUR an (vgl. BayVGH vom 22.10.2009, a.a.O.; vom 8.2.2010 Az. 11 CS 09.2183).
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68
    Aus Anlass einer inhaltsgleichen Rüge hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 22. Oktober 2009 (Az. 11 ZB 09.832) zur Frage der Angemessenheit des Verbots, Fahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen, ausgeführt:.
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Nimmt eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass sie künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Eine sachliche Differenzierung danach, ob der Radfahrer eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, erscheint im Hinblick auf das vom alkoholisierten Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential nicht gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 a.a.O.; U.v. 1.10.2012 a.a.O.).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; B.v. 22.10.2009 - a.a.O.; OVG Nds, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Ein Ermessen stand dem Beklagten nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob insgesamt gegen die Klägerin insoweit einzuschreiten war, als es um ihre Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris Rn. 33).

    Es ist nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich, dass dem Beklagten vorliegend ein gleich geeignetes, aber weniger einschneidendes Mittel als das vollständige Verbot des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge im Straßenverkehr zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris Rn. 33).

  • VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 7 S 12.193

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verbot des Führens von fahrerlaubnisfreien

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (BayVGH vom 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832).

    Die in § 3 Abs. 2 FeV enthaltene Verweisung unter anderem auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV trägt dieser Gegebenheit Rechnung (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Wird die Vorlage eines solchen Gutachtens - wie hier - zu Recht verlangt, ist es Sache des Betroffenen, im Rahmen der medizinischen und der psychologischen Untersuchung zur Überzeugung der Sachverständigen und der Entscheidungsträger bei den Behörden und den Gerichten darzutun, warum er trotz des anlassgebenden Sachverhalts zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen und/oder von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen geeignet ist (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Ein Ermessen stand dem Antragsgegner nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen den Antragsteller auch insoweit einzuschreiten war, als es um seine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 16.05.2011 - Au 7 S 11.544

    Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr - wie hier - als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nämlich nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (BayVGH vom 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; OVG Niedersachsen vom 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Die in § 3 Abs. 2 FeV enthaltene Verweisung unter anderem auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV trägt dieser Gegebenheit Rechnung (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Wird die Vorlage eines solchen Gutachtens - wie hier - zu Recht verlangt, ist es Sache des Betroffenen, im Rahmen der medizinischen und der psychologischen Untersuchung zur Überzeugung der Sachverständigen und der Entscheidungsträger bei den Behörden und den Gerichten darzutun, warum er trotz des anlassgebenden Sachverhalts zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen und/oder von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen geeignet ist (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Ein Ermessen stand dem Antragsgegner nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen den Antragsteller auch insoweit einzuschreiten war, als es um seine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.02.2011 - Au 7 S 11.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (BayVGH vom 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; OVG Niedersachsen vom 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Es ist deshalb gerechtfertigt, von solchen Personen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, das - bei Fahrerlaubnisinhabern neben der Überprüfung der Kraftfahreignung des Betroffenen - der Klärung der Frage dient, ob es verantwortet werden kann, ihm weiterhin die Verkehrsteilnahme mit nichtfahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen zu ermöglichen; die in § 3 Abs. 2 FeV enthaltene Verweisung unter anderem auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV trägt dieser Gegebenheit Rechnung (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Wird die Vorlage eines solchen Gutachtens - wie hier - zu Recht verlangt, ist es Sache des Betroffenen, im Rahmen der medizinischen und der psychologischen Untersuchung zur Überzeugung der Sachverständigen und der Entscheidungsträger bei den Behörden und den Gerichten darzutun, warum er trotz des anlassgebenden Sachverhalts zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen und/oder von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen geeignet ist (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Ein Ermessen stand dem Antragsgegner nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen den Antragsteller auch insoweit einzuschreiten war, als es um seine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 06.08.2010 - Au 7 S 10.1045

    Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Trunkenheitsfahrt mit

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 â?° oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (BayVGH vom 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; OVG Niedersachsen vom 1.04.2008 - 12 ME 35/08).

    Es ist deshalb gerechtfertigt, von solchen Personen die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, das - bei Fahrerlaubnisinhabern neben der Überprüfung der Kraftfahreignung des Betroffenen - der Klärung der Frage dient, ob es verantwortet werden kann, ihm weiterhin die Verkehrsteilnahme mit nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge zu ermöglichen; die in § 3 Abs. 2 FeV enthaltene Verweisung u. a. auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV trägt dieser Gegebenheit Rechnung (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Wird die Vorlage eines solchen Gutachtens - wie hier - zu Recht verlangt, ist es Sache des Betroffenen, im Rahmen der medizinischen und der psychologischen Untersuchung zur Überzeugung der Sachverständigen und der Entscheidungsträger bei den Behörden und den Gerichten darzutun, warum er trotz des anlassgebenden Sachverhalts zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen und/oder von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen geeignet ist (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

    Ein Ermessen stand ihm nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen den Antragsteller auch insoweit einzuschreiten war, als es um seine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH vom 11.5.2010 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei die Fahrerin nicht

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Eine sachliche Differenzierung danach, ob der Radfahrer eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, erscheint im Hinblick auf das vom alkoholisierten Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential nicht gerechtfertigt (BayVGH, B.v.11.5.2010 a.a.O.; U.v. 1.10.2012 a.a.O.).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; B.v. 22.10.2009 - a.a.O.; OVG Niedersachsen, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Ein Ermessen stand dem Antragsgegner nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen die Antragstellerin auch insoweit einzuschreiten war, als es um ihre Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

  • VG Augsburg, 14.06.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei der Fahrer nicht Inhaber

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Eine sachliche Differenzierung danach, ob der Radfahrer eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, erscheint im Hinblick auf das vom alkoholisierten Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential nicht gerechtfertigt (BayVGH, B.v.11.5.2010 a.a.O.; U.v. 1.10.2012 a.a.O.).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; B.v. 22.10.2009 - a.a.O.; OVG Niedersachsen, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08).

    Ein Ermessen stand dem Beklagten nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen die Klägerin auch insoweit einzuschreiten war, als es um ihre Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

  • VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200

    Alkoholfahrt mit dem Fahrrad (1,94 Promille); Anforderung eines

    Nimmt eine Person mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass der Betroffene künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 11 ZB 09.832; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - ZfS 2010, 296; B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68; B.v. 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575; U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771).

    Es liegt auf der Hand, dass Verkehrsunfälle, die ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge verursachen, ebenfalls mit schwerwiegenden Folgen für Gesundheit, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein können (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.10.2009 - a.a.O.).

    Die in § 3 Abs. 2 FeV enthaltene Verweisung unter anderem auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV trägt dieser Gegebenheit Rechnung (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - a.a.O.).

    Ein Ermessen stand dem Antragsgegner nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob gegen den Antragsteller auch insoweit einzuschreiten war, als es um eine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68).

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dass er nicht mit dem Auto gefahren war, sondern mit dem Fahrrad, macht insoweit keinen Unterschied (vgl. zu ähnlichen Fällen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss u.a. BVerwG vom 21.5.2008 in NJW 2008, 2601; BayVGH vom 10.10.2011 Az. 11 CS 11.1963 zu VG Bayreuth vom 1.8.2011 Az. B 1 S 11.190, vom 11.5.2011 Az. 11 CS 10.68, vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095, vom 8.2.2010 Az. 11 C 09.2200 in DAR 2010, 483, vom 8.2.2010 Az. 11 CS 09.2183, vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832 und vom 7.3.2007 Az. 11 ZB 05.1010; OVG Berlin-Brandenburg vom 28.2.2011 in Blutalkohol 48, 184 und vom 29.9.2008 Az.OVG 1 N 80.07; Sächsisches OVG vom 31.1.2011 in SVR 2011, 352; HessVGH vom 6.10.2010 in NJW 2011, 1753; VGH Baden-Württemberg vom 17.4.2009 in ZfSch 2009, 419; Niedersächsisches OVG vom 25.4.2007 in Blutalkohol 45, 146).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reicht es bei einer Fahrerlaubnisentziehung aus, die für den Fall typische Interessenlage aufzuzeigen; die Darlegung besonderer zusätzlicher Gründe für die Erforderlichkeit der sofortigen Vollziehung ist nicht geboten (vgl. BayVGH a.a.O., insbesondere vom 10.10.2011 Az. 11 CS 11.1963 und vom 11.5.2011 Az. 11 CS 10.68; weiter z.B. vom 24.8.2010 Az. 11 CS 10.1139, vom 19.7.2010 Az. 11 CS 10.540, vom 25.5.2010 Az. 11 CS 10.227 und vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580; VGH Baden-Württemberg vom 24.1.2012 Az. 10 S 3175/11).

    Die zusätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte Untersagung des Führens von Fahrrädern und Mofas begegnet auch hinsichtlich der sofortigen Vollziehung keinen Bedenken, da eine alkoholisierte Verkehrsteilnahme mit solchen Fahrzeugen ebenfalls zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann (vgl. z.B. BayVGH vom 10.10.2011 Az. 11 CS 11.1963, vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68, vom 8.2.2010 Az. 11 C 09.2200 in ZfSch 2010, 296, vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832, vom 1.9.2008 Az. 11 CS 08.1188 und vom 27.3.2008 Az. 11 ZB 07.2654; OVG Lüneburg vom 2.2.2012 Az. 12 ME 274/11, vom 26.10.2011 in DAR 2011, 716 und vom 1.4.2008 in NJW 2008, 2059; VGH Baden-Württemberg vom 24.1.2012 Az. 10 S 3175/11; OVG Hamburg vom 20.6.2005 in VRS 2005, 210).

  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    Ein Ermessen stand dem Beklagten nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nur hinsichtlich der Auswahl zwischen diesen drei Entscheidungsmöglichkeiten, nicht aber hinsichtlich der Frage zu, ob insgesamt gegen den Kläger insoweit einzuschreiten war, als es um seine Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen ging, deren Führen keine Fahrerlaubnis voraussetzt (BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris Rn. 33).

    Damit ist aber schon nicht dargetan, dass dem Beklagten vorliegend ein gleich geeignetes, aber weniger einschneidendes Mittel als das vollständige Verbot des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge im Straßenverkehr zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 11 CS 10.68 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

  • VG Augsburg, 29.04.2016 - Au 7 K 16.119

    Rechtmäßige Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CE 10.2250

    Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung an anderen als den in § 17 Abs. 3 Satz 1 oder

  • VG München, 25.08.2010 - M 6b K 10.586

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille;

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531

    Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis -

  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 3 B 218/20

    Erledigung der Hauptsache; Allgemeinverfügung; Corona

  • VG München, 10.12.2010 - M 6b K 10.2163

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • OVG Sachsen, 27.01.2017 - 5 B 287/16

    Zur übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärung sowie zur Zulässigkeit

  • OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12

    Erhöhte Anforderungen an die Behauptung eines drogenkonsumierenden

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964

    Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

  • VG Bayreuth, 15.06.2021 - B 1 S 21.618

    Entzug der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum zugegeben, eine Fahrt

  • VG Bayreuth, 06.06.2013 - B 1 S 13.283

    Nichterreichen des Grenzwerts von 25 ng/ml fahreignungsrechtlich ohne Bedeutung

  • VGH Bayern, 29.05.2013 - 22 CS 13.753

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG Bayreuth, 29.11.2012 - B 1 S 12.868

    Methamphetaminkonzentration im Blut durch etwaige Beimischung in einem mehrere

  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 2 B 145/10

    Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen

  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 11 ZB 13.450

    Straßenverkehrsteilnahme als Fahrradfahrer mit einer BAK von 2,12 ‰

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 18.2613

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • VG Bayreuth, 11.06.2012 - B 1 S 12.309

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen, 27.06.2014 - 5 B 570/13
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 11 S 39.18

    Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren; Anordnungsgrund zum

  • VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 1 S 18.628

    Nachweis einer Alkoholabhängigkeit u.a. durch Aussagen einer Klinik

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - D 6 B 116/10

    Beschwerde, vorläufige Dienstenthebung, Darlegung der Gründe

  • VG Bayreuth, 30.04.2020 - B 1 S 20.348

    Anordnung einer Fahrprobe

  • VG Bayreuth, 23.07.2019 - B 1 S 19.618

    Verhältnismäßigkeit der Gutachtensanordnung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 01.08.2018 - B 1 S 18.665

    Nichtvorlage eines Gutachtens zur Beantwortung der Frage der Fahreignung auf

  • VG Bayreuth, 28.04.2017 - B 1 S 17.281

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • VG Bayreuth, 21.10.2013 - B 1 S 13.579

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 1 S 12.291

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Methamphetamin

  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 2 B145/10

    Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Erledigung, Antragsänderung

  • VG Bayreuth, 26.11.2019 - B 1 S 19.1075

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VG München, 20.01.2014 - M 6a S 13.5150

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VG Bayreuth, 20.06.2013 - B 1 S 13.343

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 23.10.2012 - B 1 S 12.763

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Bayreuth, 02.07.2012 - B 1 S 12.431

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.239

    Antragserweiterung in Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ab dem 19.

  • VG Bayreuth, 17.06.2020 - B 1 S 20.477

    Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig ohne vorherige Anordnung eines ärztlichen

  • VG Bayreuth, 17.07.2019 - B 1 S 19.565

    Fahreignungszweifel auf Grund des Verdachts der Einnahme von Crystal

  • VG Bayreuth, 26.04.2018 - B 1 S 18.262

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholabhängigkeit

  • VG Bayreuth, 21.05.2012 - B 1 S 12.245

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelabhängigkeit im Strafurteil

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2018 - 11 S 39.18

    Verbreitung eines Hörfunkprogramms über DAB+ im landesweiten Multiplex

  • VG Bayreuth, 19.03.2012 - B 1 S 12.170

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Besitz von Betäubungsmitteln; ausschließliche

  • VG Augsburg, 16.12.2011 - Au 7 K 11.1063

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • VG Bayreuth, 18.04.2014 - B 1 S 14.196

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 24.08.2011 - M 6a S 11.3255

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrrads; Blutalkoholkonzentration

  • VG München, 10.06.2011 - M 6a K 10.4221

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 7 S 11.237

    Aberkennung des Rechts, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen

  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 11 CS 10.1462

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 C 10.1609

    Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VG München, 30.08.2010 - M 6a S 10.3491

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 11.08.2010 - M 6b S 10.3383

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund;

  • VG Bayreuth, 21.01.2014 - B 1 S 13.879

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 19.12.2013 - B 1 S 13.820

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

  • VG München, 03.08.2012 - M 6a S 12.3137

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund;

  • VG München, 09.09.2010 - M 6a S 10.4223

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG Bayreuth, 29.09.2021 - B 1 S 21.1014

    Teilweise Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig, kraftfahrtechnisches

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht