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   VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548   

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VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548 (https://dejure.org/2011,65478)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2011 - 11 CS 11.1548 (https://dejure.org/2011,65478)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2011 - 11 CS 11.1548 (https://dejure.org/2011,65478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    FahrtenbuchauflageAn einer Baustellenampel begangener, qualifizierter Rotlichtverstoß als AnlasstatVerhältnismäßigkeit einer auf 18 Monate festgesetzten Fahrtenbuchauflage in einem solchen FallUnzulässigkeit einer Zeugeneinvernahme des Fahrzeughalters für die Dauer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (VGH BW vom 17.11.1997 DÖV 1998, 298; BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283).

    § 31 a StVZO gehört somit zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter - nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr - das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst zusammenfällt (VGH BW vom 17.11.1997, a.a.O., S. 298 f.; BayVGH vom 15.4.1999, ebenda).

    Diese darf sich im Wesentlichen jedoch auf die Prüfung beschränken, ob nicht wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung ausnahmsweise weniger dringlich als im Normalfall ist (VGH BW vom 17.11.1997, a.a.O., S. 299; BayVGH vom 15.4.1999, ebenda).

    Da sich § 31 a StVZO mit einer abstrakten Wiederholungsgefahr begnügt, die daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist (vgl. VGH BW vom 17.11.1997, a.a.O., S. 298), genügt es für die Annahme eines Ausnahmefalles nicht bereits, dass keine Hinweise auf eine konkrete Wiederholungsgefahr vorliegen (BayVGH vom 15.4.1999, ebenda).".

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    b) Bei der unaufklärbar gebliebenen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr vom 5. August 2010 handelt es sich ferner, wie das für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage erforderlich ist (vgl. BVerwG vom 17.5.1995 BVerwGE 98, 227/229; vom 9.9.1999 BayVBl 2000, 380), um einen "Verkehrsverstoß von einigem Gewicht".

    Der erforderliche Schweregrad kann insbesondere dann als erreicht angesehen werden, wenn die Zuwiderhandlung mit wenigstens einem Punkt bewertet wird (BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O., S. 230; vom 9.9.1999, a.a.O., S. 380).

    Andererseits scheiden solche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften als "Anlasstat" für eine Fahrtenbuchauflage aus, die sich weder verkehrsgefährdend auswirken können noch Rückschlüsse auf die charakterliche Ungeeignetheit des Täters zulassen (BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O., S. 229).

    Nicht erforderlich ist allerdings, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O., S. 229; vom 9.9.1999, a.a.O., S. 380).

  • VGH Bayern, 15.04.1999 - 11 ZS 98.3283
    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Das ist bei der Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit von Fahrtenbuchauflagen nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283 RdNr. 5; vom 17.7.2002 Az. 11 CS 02.1320 RdNr. 9; vom 6.3.2008 Az. 11 CS 07.3451 RdNr. 17) im Regelfall indes auch nicht erforderlich.

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (VGH BW vom 17.11.1997 DÖV 1998, 298; BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Verhältnismäßig ist die Forderung, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, auch deshalb, weil die Antragstellerin, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 26. Februar 2004 (Az. XI R 25/02 ) unwidersprochen ausgeführt hat, bereits aus steuerrechtlichen Gründen verpflichtet ist, Aufzeichnungen darüber zu führen, welche Person ihre Taxen innerhalb welcher Zeiträume lenkt.

    In diesen "Schichtzetteln" sind nach den Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2004 (a.a.O, RdNr. 6) u.a. die Namen der jeweiligen Fahrer sowie die (gefahrenen) Touren festzuhalten.

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90

    Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Dadurch wird zwar im Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten nicht entbehrlich (BVerfG vom 19.2.1991 NVwZ-RR 1991, 365).
  • BayObLG, 20.10.1995 - 2 ObOWi 672/95

    Das Durchfahren einer Baustellenampel ohne Gefährdung des Gegenverkehrs

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Denn sowohl das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 26.8.1993 NZV 1994, 41) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 24.5.1994 VRS Bd. 88 [1995], 73) und das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 20.10.1995 DAR 1996, 31/32) haben in Fällen, in denen Kraftfahrer die bereits (deutlich) länger als eine Sekunde andauernde Rotphase einer Baustellenampel missachtet haben, ohne dass hierdurch Dritte konkret gefährdet wurden, jeweils die Verhängung des Regelbußgeldes von 250,-- DM nach der Nummer 34.2 BKatV damaliger Fassung als angemessen bezeichnet; lediglich von dem nach der gleichen Bestimmung grundsätzlich auszusprechenden Fahrverbot sei in solchen Fällen abzusehen.
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Denn das Bayerische Polizeiverwaltungsamt betrieb das Ordnungswidrigkeitenverfahren bis zu diesem Zeitpunkt gegen sie als Betroffene; der Betroffene aber kann nicht Zeuge sein (Göhler, OWiG, 15. Aufl. 2009, RdNr. 4 zu § 59; vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Strafprozess, in dem der Beschuldigte als Zeuge ausgeschlossen ist, BGH vom 18.10.1956 BGHSt 10, 8).
  • OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 327/93

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Denn sowohl das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 26.8.1993 NZV 1994, 41) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 24.5.1994 VRS Bd. 88 [1995], 73) und das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 20.10.1995 DAR 1996, 31/32) haben in Fällen, in denen Kraftfahrer die bereits (deutlich) länger als eine Sekunde andauernde Rotphase einer Baustellenampel missachtet haben, ohne dass hierdurch Dritte konkret gefährdet wurden, jeweils die Verhängung des Regelbußgeldes von 250,-- DM nach der Nummer 34.2 BKatV damaliger Fassung als angemessen bezeichnet; lediglich von dem nach der gleichen Bestimmung grundsätzlich auszusprechenden Fahrverbot sei in solchen Fällen abzusehen.
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    Aus den gleichen Erwägungen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig (Urteil vom 4.6.2008 Az. 6 A 281/07 , RdNr. 28) die Anordnung, ein Fahrtenbuch für die Dauer von 18 Monaten zu führen, in Reaktion auf die - ebenfalls folgenlos gebliebene - Missachtung einer Verkehrsampel, die lediglich 1, 4 Sekunden rotes Licht gezeigt hatte, als rechtmäßig angesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1980 - 10 S 1649/80

    Fahrtenbuchauflage bei Rotlichtmißachtung; Verkehrsverstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
    "Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats hervorgehoben, dass j e d e s Überfahren eines Rotlichts, auch in einer soweit ersichtlich harmlosen Verkehrssituation, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ist, die ohne Verletzung des Übermaßverbots zur Grundlage einer Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann (vgl. den Beschluss des Senats v. 16.10.1980 - 10 S 1649/80 -, NJW 1981, 1004).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Da nach § 31a StVZO eine abstrakte Wiederholungsgefahr genügt, die daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist, wäre es für die Annahme eines Ausnahmefalls nicht ausreichend, dass - wie der Antragsteller wohl der Sache nach geltend macht - keine Hinweise auf einen baldigen erneuten schweren Verkehrsverstoß durch einen Dritten oder durch ihn vorliegen (vgl. zur Wiederholungsgefahr: VGH München, Beschl. v. 30.8.2011, 11 CS 11.1548, juris Rn. 38; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.7.2018, 4 Bs 88/18, n.v.).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2013 - 14 L 953/13

    Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Rotlichtverstoß

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 CS 11.1548 -, Rn. 26 ff., juris.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, Rn. 4 ff., juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 24 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Rotlichtverstoß verhältnismäßig; VGH Bayern, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 CS 11.1548 -, Rn. 30 ff., juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 18 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Rotlichtverstoß verhältnismäßig; vgl. auch VG Augsburg, Urteil vom 17.02.2009 - Au 3 K 08.1680 -, Rn. 21, juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 24 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Geschwindigkeitsverstoß verhältnismäßig; VG Köln, Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 527/07 -, Rn. 22, juris: Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 30 Monaten bei mit vier Punkten bewertetem Geschwindigkeitsverstoß verhältnismäßig.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, Rn. 7 f., juris; VGH Bayern, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 CS 11.1548 -, Rn. 31, juris.

  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener

    Denn je mehr sich ein Fahrzeughalter darum bemüht, zu der Tataufklärung beizutragen, desto weniger wird unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Anlass bestehen, ihn hierzu für künftige Fälle durch eine Fahrtenbuchauflage anzuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548 - juris Rn. 31; VGH BW, B. v. 28.5.2002 - 10 S 1408/01 - VRS Bd. 103 [2002], S. 140/141).
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