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   VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173   

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VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173 (https://dejure.org/2012,41441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2012 - 11 CS 12.2173 (https://dejure.org/2012,41441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 11 CS 12.2173 (https://dejure.org/2012,41441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; MPU-Anordnung;Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen;Frühere Teilnahmen am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss;Positives Eignungsgutachten unter Voraussetzung völliger Abstinenz;Verwertbarkeit früherer Tatsachen nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Beschluss vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551; vom 14.7.2008 Az. 11 CS 08.1139) findet die Annahme, ein dem Betroffenen günstiges Fahreignungsgutachten habe zur Folge, dass vor seiner Erstellung liegende Umstände bei späteren fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen dann nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, wenn Fahreignungszweifel aus Gegebenheiten hergeleitet werden, die zeitlich teils vor, teils nach der Begutachtung eingetreten sind, im geltenden Recht keine Stütze.

    Zusammenschauend können § 29 Abs. 3 StVG und § 63 Abs. 1 FeV nur so verstanden werden, dass den Behörden und Gerichten nach dem Willen des Gesetz- und des Verordnungsgebers die Möglichkeit des Zugriffs auf Alttatsachen bis zum Eintritt ihrer Tilgungsreife oder sonstigen Unverwertbarkeit eröffnet bleiben soll, wenn der Betroffene im Anschluss an die Neuerteilung einer ehedem entzogenen Fahrerlaubnis wiederum nachteilig in Erscheinung getreten ist, die neuen Tatsachen aber - für sich genommen - nicht ausreichen, um die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Sachverhaltsaufklärung zu entziehen, und sie für sich alleine auch noch keine Maßnahmen zur erneuten Überprüfung der Fahreignung rechtfertigen (BayVGH vom 6.5.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.3011

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch bei impulshafter Gewaltanwendung unter

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein alkoholbedingtes, gegenüber Dritten - insbesondere in der Öffentlichkeit - gezeigtes aggressives Verhalten eine "sonstige Tatsache" im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV darstellen kann, welche den Verdacht von Alkoholmissbrauch begründet und Anlass zu weiterer Sachaufklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde bietet (vgl. etwa BayVGH vom 20.01.2012 - 11 CS 11.3011 , OVG NW vom 12.07.2011 - 16 A 89/11 , VGH BW vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 ).

    Ein derartiger Kontrollverlust unter erheblicher Alkoholisierung lässt es durchaus als möglich erscheinen, dass der Antragsteller in erheblich alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, wie er das bereits früher getan hat (vgl. hierzu BayVGH vom 20.01.2012 a.a.O., vom 04.02.2010 - 11 CS 09.3034 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2011 - 16 A 89/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Anordnung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein alkoholbedingtes, gegenüber Dritten - insbesondere in der Öffentlichkeit - gezeigtes aggressives Verhalten eine "sonstige Tatsache" im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV darstellen kann, welche den Verdacht von Alkoholmissbrauch begründet und Anlass zu weiterer Sachaufklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde bietet (vgl. etwa BayVGH vom 20.01.2012 - 11 CS 11.3011 , OVG NW vom 12.07.2011 - 16 A 89/11 , VGH BW vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein alkoholbedingtes, gegenüber Dritten - insbesondere in der Öffentlichkeit - gezeigtes aggressives Verhalten eine "sonstige Tatsache" im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV darstellen kann, welche den Verdacht von Alkoholmissbrauch begründet und Anlass zu weiterer Sachaufklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde bietet (vgl. etwa BayVGH vom 20.01.2012 - 11 CS 11.3011 , OVG NW vom 12.07.2011 - 16 A 89/11 , VGH BW vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 ).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69

    Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    Der Unschärfebereich des bei der Polizei in Bayern gebräuchlichen und auch hier zum Einsatz gekommenen Modells "Dräger Alcotest 7410" bewegt sich 5 % über oder unter dem gemessenen Wert (vgl. BayVGH vom 05.06.2009 - 11 CS 09.69 ); selbst wenn man daher einen Abschlag von 5 % vornimmt und einen dem Antragsteller günstigen Umrechnungsfaktor wählt, ergibt sich immer noch eine erhebliche Alkoholisierung des Antragstellers.
  • VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.3034

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage des geforderten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    Ein derartiger Kontrollverlust unter erheblicher Alkoholisierung lässt es durchaus als möglich erscheinen, dass der Antragsteller in erheblich alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr teilnimmt, wie er das bereits früher getan hat (vgl. hierzu BayVGH vom 20.01.2012 a.a.O., vom 04.02.2010 - 11 CS 09.3034 ).
  • VGH Bayern, 22.06.2012 - 11 ZB 12.837

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des geforderten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2012 - 11 CS 12.2173
    Das positive Fahreignungsgutachten vom 1. Juni 2010 und die daraufhin erfolgte Wiedererteilung der Fahrerlaubnis haben nicht zur Folge, dass die Trunkenheitsfahrten des Antragstellers aus den Jahren 2007 und 2008 bei der Beantwortung der Frage, ob er gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV zur Vorlage eines neuen Fahreignungsgutachtens verpflichtet war, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen (vgl. BayVGH vom 22. Juni 2012 - 11 ZB 12.837 ).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Ferner kann auch sonstiger Kontrollverlust in Zusammenhang mit Alkoholkonsum eine Tatsache darstellen, die auf fehlendes Trennungsvermögen schließen lässt, etwa bei unkontrolliert aggressivem Verhalten Dritten gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris), bei offensichtlicher Fahrbereitschaft unter signifikanter Alkoholkonzentration (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 11 C 08.2341 - juris) oder bei nahezu täglichen Autofahrten (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 11 CS 06.1092, 11 C 06.1093 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner anerkannt, dass auch ein alkoholbedingtes aggressives Verhalten außerhalb des Straßenverkehrs eine "sonstige Tatsache" im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a 2. Alt FeV darstellen kann, welche den Verdacht von Alkoholmissbrauch begründet und Anlass zur weiteren Sachaufklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde bietet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - a.a.O.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 06.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Ferner kann auch sonstiger Kontrollverlust in Zusammenhang mit Alkoholkonsum eine Tatsache darstellen, die auf fehlendes Trennungsvermögen schließen lässt, etwa bei unkontrolliert aggressivem Verhalten Dritten gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173), bei offensichtlicher Fahrbereitschaft unter signifikanter Alkoholkonzentration (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 11 C 08.2341) oder bei nahezu täglichen Autofahrten (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 11 CS 06.1092, 11 C 06.1093).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 LA 126/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines rechtmäßig angeordneten

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betroffene in der Vergangenheit schon einmal alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat und umso eher, je größer der Stellenwert ist, den die Benutzung eines Kraftfahrzeuges in dessen Leben spielt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.07.2015 - 16 B 584/15 -, Juris Rn. 9, 15 ff., 25 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2012 - 11 CS 12.2173 -, Juris Rn. 22 und Beschl. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 -, Juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 1266/13 -, Juris Rn. 8).

    Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene im Anschluss an die Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis wiederum nachteilig in Erscheinung getreten ist, die neuen Tatsachen aber für sich genommen nicht ausreichen, um die Fahrerlaubnis ohne weitere Sachverhaltsaufklärung zu entziehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.12.2012 - 11 CS 12.2173 -, Juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531

    Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis -

    Zu derartigen Tatsachen zählen auch Alkoholauffälligkeiten ohne unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr, sofern weitere Umstände Zweifel rechtfertigen, ob der Betroffene den Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs sicher trennen kann (BayVGH, B.v. 12.6.2018 - 11 CS 17.1919 - juris Rn. 12; B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 21 f.; vgl. auch VGH BW, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - DAR 2014, 413 = juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NW, B.v. 14.11.2013 - 16 B 1146/13 - NZV 2014, 236 = juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 26.3.2018 - 4 LA 126/17 - juris Rn. 5; Dauer in Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 13 FeV Rn. 21 jeweils m.w.N.).
  • VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 10 S 20.01575

    Gutachtenanforderung wegen Eignungszweifeln aufgrund Alkoholmissbrauchs bei

    Ferner kann auch sonstiger Kontrollverlust in Zusammenhang mit Alkoholkonsum eine Tatsache darstellen, die auf fehlendes Trennungsvermögen schließen lässt, etwa bei unkontrolliert aggressivem Verhalten Dritten gegenüber (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173), bei offensichtlicher Fahrbereitschaft unter signifikanter Alkoholkonzentration (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2008 - 11 C 08.2341) oder bei nahezu täglichen Autofahrten (BayVGH, B.v. 30.11.2006 - 11 CS 06.1092, 11 C 06.1093).

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, dass ein alkoholbedingtes, gegenüber Dritten - insbesondere in der Öffentlichkeit - gezeigtes aggressives Verhalten eine "sonstige Tatsache" im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2a Alt. 2 FeV darstellen kann, welche den Verdacht von Alkoholmissbrauch begründet und Anlass zu weiterer Sachaufklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde bietet (BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 22; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 11 CS 11.3011 - juris Rn. 24), ist die Gutachtensanordnung vom 9. April 2020 rechtmäßig.

  • VGH Bayern, 12.06.2018 - 11 CS 17.1919

    Alkoholmissbrauch und Fahreignung

    Zu diesen Tatsachen zählen auch Alkoholauffälligkeiten ohne unmittelbaren Bezug zum Straßenverkehr, sofern weitere Umstände Zweifel rechtfertigen, ob der Betroffene den Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs sicher trennen kann (BayVGH, B.v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 21 f.; vgl. auch VGH BW, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - DAR 2014, 413 = juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NW, B.v. 14.11.2013 - 16 B 1146/13 - NZV 2014, 236 = juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 26.3.2018 - 4 LA 126/17 - juris Rn. 5; Dauer in Hentschel/ König/Dauer, StrVR, 44. Aufl. 2017, § 13 FeV Rn. 21 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 11 ZB 16.1493

    Zweifel am Gutachten der MPU

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen (hier: Trunkenheitsfahrten) verbieten (vgl. B. v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 24, B. v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 54).
  • VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen (hier: Trunkenheitsfahrten) verbieten (vgl. B. v. 6.12.2012 - 11 CS 12.2173 - juris Rn. 24, B. v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 54).
  • VG Ansbach, 10.01.2014 - AN 10 S 13.02011

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Verwertbarkeit

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, welcher die hier entscheidende Kammer folgt (vgl. B.v. 6.12.2012, Az.: 11 CS 12.2173 ).
  • VG München, 20.01.2014 - M 6a S 13.5150

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VG Ansbach, 06.08.2015 - AN 10 S 15.00999

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis; Nachweis durch

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