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   VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752   

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VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752 (https://dejure.org/2012,14569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2012 - 11 CS 12.752 (https://dejure.org/2012,14569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 11 CS 12.752 (https://dejure.org/2012,14569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststehende Erkrankung des schizophrenen Formenkreises in der Vergangenheit;Aktuelle, mit Aggressionshandlungen einhergehende Verhaltensauffälligkeit ohne Bezug zum Straßenverkehr;Anforderung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens;Ohne hinreichenden Grund unterbliebene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vom 14.11.2011 Az. 11 CS 11.2349 RdNr. 47; vgl. zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV für die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5).

    § 11 Abs. 8 FeV enthält zwar nur eine widerlegliche Vermutung (BayVGH vom 14.11.2011, a.a.O., RdNr. 52; vgl. ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, RdNr. 23 zu § 11 FeV).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Das auf der Rechtsfolgenseite des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthaltene Wort "darf" bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Das auf der Rechtsfolgenseite des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthaltene Wort "darf" bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Das auf der Rechtsfolgenseite des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthaltene Wort "darf" bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Das auf der Rechtsfolgenseite des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthaltene Wort "darf" bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Denn allein unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NRW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78).
  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Das auf der Rechtsfolgenseite des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthaltene Wort "darf" bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringens eines Eignungsgutachtens -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Soll die Regelungsabsicht, die der Verordnungsgeber mit dieser Vorschrift verfolgt, nicht leerlaufen, kann der Eintritt der sich aus § 11 Abs. 8 FeV ergebenden Rechtsfolge jedoch nur durch die tatsächliche Beibringung eines Gutachtens verhindert werden, aus dem sich zur Überzeugung der zuständigen Entscheidungsträger positiv ergibt, dass die betroffene Person im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt fahrgeeignet war (BayVGH vom 14.11.2011, ebenda; vgl. ferner VGH BW vom 1.3.1993 NZV 1993, 327).
  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vom 14.11.2011 Az. 11 CS 11.2349 RdNr. 47; vgl. zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV für die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752
    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vom 14.11.2011 Az. 11 CS 11.2349 RdNr. 47; vgl. zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV für die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964

    Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 11 ZB 11.162

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV rechtfertigt jedoch die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, den Schluss auf die Nichteignung, weil dann anzunehmen ist, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen (vgl. BayVGH v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bisher im Straßenverkehr nicht aufgefallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 11 CS 13.2598 - juris Rn. 14, B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 12.11.2014 - 16 A 2711/13 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 14.09.2012 - W 6 K 12.116

    Entziehung der Fahrerlaubnis; psychische Erkrankung in der Vergangenheit;

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 2012 (Az.: 11 CS 12.752) zurück.

    Insofern verweist das Gericht auf die Begründung der im vorangegangenen Eilverfahren erlassenen Beschlüsse (Entscheidung der Kammer vom 06.03.2012, W 6 S 12.117 und Entscheidung des BayVGH vom 11.05.2012, Az.: 11 CS 12.752).

  • VG Würzburg, 22.10.2014 - W 6 E 14.964

    Einstweilige Anordnung; Unzulässigkeit des Eilantrags; entgegenstehende

    Die Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 2012 (11 CS 12.752 - juris) zurück.

    Im Einzelnen kann auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 20 ff.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg (B.v. 6.3.2012 - W 6 S 12.117, Seite 11 ff.; U.v. 14.9.2012 - W 6 K 12.116, Seite 12 ff. - juris Rn. 33 ff.) Bezug genommen werden.

  • VG Würzburg, 05.12.2012 - W 6 S 12.970

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnisbehörde handelt rechtskonform, wenn sie die Beibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens zur Ausräumung von Zweifeln bei der Antragstellerin im Hinblick auf ihre gesundheitlichen Probleme (Schizophrenie) nach Nr. 7.6.1 und Nr. 7.6.2 der Anlage 4 zur FeV anfordert (vgl. BayVGH, B.v. 11.05.2012, Az. 11 CS 12.752).

    Liegen Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (BayVGH, B.v. 11.05.2012, Az. 11 CS 12.752 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 CS 15.1499

    Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrten; Tilgungsfristen; Hemmung;

    Auch der Schluss auf die Nichteignung wird nicht im Wege einer Ermessensentscheidung getroffen (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 22; B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24), sondern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthält einen Grundsatz der Beweiswürdigung (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 CS 16.309

    Keine Fahreignung bei fehlender Beibringung eines angeforderten Gutachtens

    Auch der Schluss auf die Nichteignung wird nicht im Wege einer Ermessensentscheidung getroffen (BayVGH, U. v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 22; B. v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24), sondern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthält einen Grundsatz der Beweiswürdigung (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 11 ZB 15.1591

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug; Anordnung eines

    Auch der Schluss auf die Nichteignung wird nicht im Wege einer Ermessensentscheidung getroffen (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 22; B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24), sondern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthält einen Grundsatz der Beweiswürdigung (vgl. Dauer a.a.O. § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 11 CS 13.2598

    Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens

    Nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV rechtfertigt jedoch die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, den Schluss auf die Nichteignung, weil dann anzunehmen ist, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen (vgl. BayVGH v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24 m.w.N.).
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