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   VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822   

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VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822 (https://dejure.org/2012,14829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2012 - 11 CS 12.822 (https://dejure.org/2012,14829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 11 CS 12.822 (https://dejure.org/2012,14829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,66 ‰);Entziehung der Fahrerlaubnis und Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    ... Der Verdacht auf normabweichendes, unkontrolliertes Trinkverhalten verstärkt sich, wenn weitere Umstände auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hindeuten (vgl. BVerwGE 77, 40 [42 f.] und die Beispiele in den Eignungsrichtlinien des Bundesministers für Verkehr vom 1. Dezember 1982, VkBl. 1982, 496).".
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 15. Juli 1988 (BVerwGE 80, 43/45) insoweit ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Das ist angesichts der Aussagekraft, die derartigen Alkoholkonzentrationen zukommt, bei Fahrradfahrern ebenfalls gerechtfertigt (vgl. dazu BVerwG vom 21.5.2008 BVerwGE 131, 163/164 und 166).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein hat im Urteil vom 11. März 1992 (NZV 1992, 379/380) diesbezüglich ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Vor allem aber können Ausführungen, die vor dem Erlass des angefochtenen Beschlusses - und damit in Unkenntnis der Argumentation des Verwaltungsgerichts - getätigt wurden, nicht dem in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO verankerten Gebot gerecht werden, wonach sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen muss und er die Gründe dazulegen hat, aus denen dieser Beschluss abzuändern oder aufzuheben ist (vgl. zur fehlenden Eignung pauschaler Verweisungen auf früheres Vorbringen, den Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 VwGO zu genügen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884; vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 77 und 79 zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 41 zu § 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Vor allem aber können Ausführungen, die vor dem Erlass des angefochtenen Beschlusses - und damit in Unkenntnis der Argumentation des Verwaltungsgerichts - getätigt wurden, nicht dem in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO verankerten Gebot gerecht werden, wonach sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen muss und er die Gründe dazulegen hat, aus denen dieser Beschluss abzuändern oder aufzuheben ist (vgl. zur fehlenden Eignung pauschaler Verweisungen auf früheres Vorbringen, den Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 VwGO zu genügen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884; vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 77 und 79 zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 41 zu § 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Vor allem aber können Ausführungen, die vor dem Erlass des angefochtenen Beschlusses - und damit in Unkenntnis der Argumentation des Verwaltungsgerichts - getätigt wurden, nicht dem in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO verankerten Gebot gerecht werden, wonach sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen muss und er die Gründe dazulegen hat, aus denen dieser Beschluss abzuändern oder aufzuheben ist (vgl. zur fehlenden Eignung pauschaler Verweisungen auf früheres Vorbringen, den Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 VwGO zu genügen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883/884; vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 77 und 79 zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 41 zu § 146).
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Für die Klassen B und C1 wären in einem Hauptsacheverfahren nach den Empfehlungen in den Abschnitten II.46.3 bzw. II.46.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) jeweils 5.000,-- EUR anzusetzen; dieser Betrag erhöht sich nach dem Abschnitt II.46.8 des Streitwertkatalogs um 2.500,-- EUR für die Klasse E. Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 ) ebenfalls mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.
  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404

    Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Für die Klassen B und C1 wären in einem Hauptsacheverfahren nach den Empfehlungen in den Abschnitten II.46.3 bzw. II.46.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) jeweils 5.000,-- EUR anzusetzen; dieser Betrag erhöht sich nach dem Abschnitt II.46.8 des Streitwertkatalogs um 2.500,-- EUR für die Klasse E. Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 ) ebenfalls mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.
  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 11 CS 11.301

    Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822
    Für die Klassen B und C1 wären in einem Hauptsacheverfahren nach den Empfehlungen in den Abschnitten II.46.3 bzw. II.46.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) jeweils 5.000,-- EUR anzusetzen; dieser Betrag erhöht sich nach dem Abschnitt II.46.8 des Streitwertkatalogs um 2.500,-- EUR für die Klasse E. Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 ) ebenfalls mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vergl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 , vom 10. Mai 2012 Az. 11 CS 12.822 ) mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.
  • VG Augsburg, 11.03.2013 - Au 7 K 13.249

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,73 Promille), wobei die Fahrerin nicht

    Für den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, wird in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771; B.v. 10. Mai 2012 - 11 CS 12.822 ) die Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG in Ansatz gebracht.
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