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   VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079   

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VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079 (https://dejure.org/2013,15756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2013 - 11 CS 13.1079 (https://dejure.org/2013,15756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 11 CS 13.1079 (https://dejure.org/2013,15756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079
    Bei der Zuwiderhandlung im Straßenverkehr vom 4. April 2012 handelt es sich, wie das für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380), um einen "Verkehrsverstoß von einigem Gewicht".

    Der erforderliche Schweregrad kann insbesondere dann als erreicht angesehen werden, wenn die Zuwiderhandlung mit wenigstens einem Punkt bewertet wird (BVerwG, U.v. 17.5.1995, a.a.O., S. 230; B.v. 9.9.1999, a.a.O., S. 380).

    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (BVerwG, U.v. 17.5.1995, a.a.O., S. 229; B.v. 9.9.1999, a.a.O., S. 380).

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079
    Bei der Zuwiderhandlung im Straßenverkehr vom 4. April 2012 handelt es sich, wie das für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380), um einen "Verkehrsverstoß von einigem Gewicht".

    Der erforderliche Schweregrad kann insbesondere dann als erreicht angesehen werden, wenn die Zuwiderhandlung mit wenigstens einem Punkt bewertet wird (BVerwG, U.v. 17.5.1995, a.a.O., S. 230; B.v. 9.9.1999, a.a.O., S. 380).

    Nicht erforderlich ist, dass es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist (BVerwG, U.v. 17.5.1995, a.a.O., S. 229; B.v. 9.9.1999, a.a.O., S. 380).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079
    Denn je mehr sich ein Fahrzeughalter darum bemüht, zu der Tataufklärung beizutragen, desto weniger wird unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Anlass bestehen, ihn hierzu für künftige Fälle durch eine Fahrtenbuchauflage anzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 11 CS 11.1548, Rn. 31 und VGH BW, B.v. 28.5.2002 - 10 S 1408/01 - VRS Bd. 103 [2002], S. 140/141).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bei einem "qualifizierten Rotlichtverstoß", bei dem die bereits 18, 37 Sekunden dauernde Rotphase einer Ampel missachtet wurde, ohne dass es zu einem Unfall oder zur konkreten Gefährdung eines Dritten kam, eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von zwei Jahren als rechtens angesehen (VGH BW, B.v. 28.5.2002 - 10 S 1408/01 - VRS Bd. 103 S. 140).

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Als Kriterium für die zeitliche Bemessung ist vor allem das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung heranzuziehen (BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704), so dass auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre (vgl. BayVGH, B. v. 8.11.2013 - 11 CS 13.1950; siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris Rn. 10; B. v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 13).

    Die Mitwirkung des Halters besteht in diesen Fällen darin, den Fahrer des Tatfahrzeugs zu nennen, das Bestreiten des Verkehrsverstoßes ist hingegen keine Mitwirkung in diesem Sinn (siehe zum Ganzen: BayVGH, B. v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16

    Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    OVG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 121/07 -, juris Rn. 19; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 1. April 2009 - 4 LA 10/09 -, juris Rn. 8; OVG M.-V., Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 M 200/11 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 11 CS 13.1079 -, juris Rn. 16; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. August 2013 - 3 B 360/13 -, juris Rn. 7.
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