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   VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469   

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VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469 (https://dejure.org/2013,34052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2013 - 11 CS 13.1469 (https://dejure.org/2013,34052)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 11 CS 13.1469 (https://dejure.org/2013,34052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit;Mangelnde Nachvollziehbarkeit einer im Entlassungsbericht einer Bezirksklinik aufgeführten Diagnose;Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Da die Pflicht, den Führerschein abzuliefern, nach der Rechtsprechung des Senats gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV unmittelbar kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (BayVGH, B. v. 9.6.2005 - ZfS 2005, 471 ff.), ist insoweit nach der Terminologie des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht wiederherzustellen, sondern anzuordnen.
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Damit ein auf § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO gestützter Antrag im Beschwerdeverfahren zulässig ist, ist die Darlegung der Besorgnis erforderlich, es bedürfe eines vollstreckbaren Titels, um einen rechtsgestaltenden Ausspruch nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erforderlichenfalls zwangsweise durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559, BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Damit ein auf § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO gestützter Antrag im Beschwerdeverfahren zulässig ist, ist die Darlegung der Besorgnis erforderlich, es bedürfe eines vollstreckbaren Titels, um einen rechtsgestaltenden Ausspruch nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erforderlichenfalls zwangsweise durchsetzen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559, BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450).
  • VGH Bayern, 27.07.2012 - 11 CS 12.1511

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Das unterscheidet den Fall des Antragstellers von dem Fall, den der Senat mit Beschluss vom 27. Juli 2012 (11 CS 12.1511) entschieden hat.
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Wie für jeden anderen vor Gericht gestellten Antrag muss auch für ein solches Begehren ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen; spricht nichts dafür, dass die Behörden den Pflichten, die sich aus der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Anfechtungsrechtsbehelfs ergeben, nicht nachkommen werden, besteht keine Veranlassung für eine Anordnung der Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO (so ausdrücklich BVerwG, B. v. 6.7.1994 - NVwZ 1995, 590; vgl. zur Entbehrlichkeit eines derartigen Ausspruchs in den Fällen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass die Verwaltung Vollziehungsmaßnahmen von sich aus rückgängig machen wird, Kopp/Schenke, aaO).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 11 CS 13.1149

    Alkoholabhängigkeit feststehend aufgrund der Diagnose im Entlassungsbericht eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Zwar kommt den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bremerhaven 2009), die in Abschnitt 3.11.2 vorsehen, dass die sichere Diagnose einer Alkoholabhängigkeit nur gestellt werden sollte, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der in jenem Abschnitt aufgeführten, in Anlehnung an ICD-10 formulierten Kriterien gleichzeitig vorhanden waren, keine rechtsnormative Qualität zu und die für die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderliche Erkenntnis, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ist, kann grundsätzlich auf jedem rechtskonformen Weg gewonnen werden (BayVGH, B. v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2434 - DAR 2006, 413; B. v. 3.7.2013 - 11 CS 13.1149).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug dieser Berechtigung daher dann hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert (BVerfG, B. v. 20.6.2013 - NJW 2002, 2378).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2013 - 11 CS 13.1469
    Zwar kommt den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bremerhaven 2009), die in Abschnitt 3.11.2 vorsehen, dass die sichere Diagnose einer Alkoholabhängigkeit nur gestellt werden sollte, wenn während des letzten Jahres drei oder mehr der in jenem Abschnitt aufgeführten, in Anlehnung an ICD-10 formulierten Kriterien gleichzeitig vorhanden waren, keine rechtsnormative Qualität zu und die für die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderliche Erkenntnis, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ist, kann grundsätzlich auf jedem rechtskonformen Weg gewonnen werden (BayVGH, B. v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2434 - DAR 2006, 413; B. v. 3.7.2013 - 11 CS 13.1149).
  • VGH Bayern, 31.08.2021 - 11 CS 21.1631

    Anforderungen an ein Alkoholabhängigkeit bestätigendes Gutachten

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, dass den Diagnosen der Bezirkskliniken im Hinblick auf ihre fachliche Spezialisierung ein hoher Grad an Verlässlichkeit zukommt (BayVGH, B.v. 10.7.2017 - 11 CS 17.1057 - juris Rn. 12 f.), bedeutet nicht, dass sie ungeprüft und unter Verzicht auf jedes Maß an Nachvollziehbarkeit übernommen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 11 CS 13.1469 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 7 S 16.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Punktesystem

    Da hier nichts dafür spricht, dass der Antragsgegner seinen Pflichten, die sich auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den angefochtenen Bescheid ergeben, nicht nachkommen würde, und es vielmehr eines vollstreckbaren Titels bedürfe, um den Anspruch zwangsweise durchsetzen zu können, besteht keine Veranlassung für die beantragte Anordnung (BayVGH, B. v. 17.10.2013 - 11 CS 13.1469 -juris).
  • VG Augsburg, 25.08.2020 - Au 7 S 19.1962

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychische Beeinträchtigung (Korsakow Syndrom)

    Da auch vorliegend nichts dafür spricht, dass die Behörde ihren Pflichten, die sich auf die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den angefochtenen Bescheid hin ergeben, nicht nachkommen würde, und es vielmehr eines vollstreckbaren Titels bedürfe, um den Anspruch zwangsweise durchsetzen zu können, besteht keine Veranlassung für die beantragte Anordnung (BayVGH, B.v. 17.10.2013 - 11 CS 13.1469 - juris).
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