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   VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640   

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VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640 (https://dejure.org/2013,29500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2013 - 11 CS 13.1640 (https://dejure.org/2013,29500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2013 - 11 CS 13.1640 (https://dejure.org/2013,29500)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640
    Unter Zugrundelegung des Tattagprinzips (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48) hat der Antragsteller durch die Geschwindigkeitsüberschreitung am 14. September 2010 20 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht.

    Auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - kommt es nicht an (BayVGH, B.v. 11.9.2013 - 11 CS 13.1480; BVerwG, U.v. 25.09.2008 - 3 C 3.07, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640
    Die Rechtslage stellt sich im Bereich des Punktsystems deshalb anders dar als in den Fällen, in denen eine Fahrerlaubnis nach den allgemeinen Regeln - d.h. nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV - entzogen wurde (vgl. zu der dort in bestimmten Konstellationen gebotenen Berücksichtigung des Einwands, eine Person habe die verloren gegangene Fahreignung inzwischen wiedererlangt, bereits in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren BayVGH, B.v. 9.5.2005 - BayVBl 2006, 18 ff.).
  • VGH Bayern, 11.09.2013 - 11 CS 13.1480

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte); Tattagsprinzip

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640
    Auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - kommt es nicht an (BayVGH, B.v. 11.9.2013 - 11 CS 13.1480; BVerwG, U.v. 25.09.2008 - 3 C 3.07, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377

    Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640
    Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (BGBl I S. 3553) sieht Änderungen des Punktsystems vor, tritt jedoch erst zum 1. Mai 2014 in Kraft und ist daher vorliegend nicht heranzuziehen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Fahrerlaubnisentziehungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - ZfSch 2010, 597 ff.).
  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 11 CS 12.350

    Ablauf von dreieinhalb Jahren zwischen dem Erreichen von 18 Punkten und der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2013 - 11 CS 13.1640
    Denn ein kraft Gesetzes zwingend als ungeeignet anzusehender Fahrerlaubnisinhaber wird nicht allein durch den reinen Zeitablauf wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet (BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 11 CS 12.350).
  • VG Würzburg, 13.07.2015 - W 6 S 15.568

    Sofortverfahren; Unzulässigkeit des Sofortantrags; unstatthafter Sofortantrag;

    Eventuelle persönliche oder berufliche Auswirkungen sind typisch und waren dem Gesetzgeber bei der Schaffung der Vorschrift bekannt (siehe zum Ganzen VGH BW, B.v. 4.11.2013 - 10 S 1933/13 - NJW 2014, 487; BayVGH, B.v. 26.9.2013 - 11 CS 13.1640 - juris; OVG NRW, B.v. 17.6.2013 - 16 B 547/13 - juris; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).
  • VG München, 21.11.2013 - M 1 E 13.5094

    Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO; wiederholte alkoholisierte

    Alle diese Zuwiderhandlungen und ihre Ahndungen sind im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt nach dessen Mitteilung an das Landratsamt vom 22. Juli 2013 eingetragen, nicht getilgt und somit trotz einer Zeitspanne zwischen der letzten Zuwiderhandlung und der Gutachtensaufforderung von 43 Monaten verwertbar (vgl. BayVGH, B. v. 26.9.2013 - 11 CS 13.1640 - juris Rn. 11).
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