Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34298
VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 (https://dejure.org/2013,34298)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 (https://dejure.org/2013,34298)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2013 - 11 CS 13.1779 (https://dejure.org/2013,34298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu Maßnahmen nach dem Punktsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
    Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ergeben (BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26/83 - BVerwGE 71, 93; Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, § 46 FeV, S. 113 c 2).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
    Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf in diesem Fall nur aus besonderen, auf den Einzelfall bezogenen Gründen angeordnet werden, die in der Anordnung selbst darzulegen sind (OVG Koblenz, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478; BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - Kommunalpraxis Bayern 2012, 145).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 CS 08.339

    Anordnung medizinisch-psychologischer Begutachtung wegen länger zurückliegendem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
    Diese behördliche Verpflichtung zum Tätigwerden kann nicht verwirkt werden (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.06.2008 - 11 CS 08.339).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
    Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf in diesem Fall nur aus besonderen, auf den Einzelfall bezogenen Gründen angeordnet werden, die in der Anordnung selbst darzulegen sind (OVG Koblenz, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478; BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - Kommunalpraxis Bayern 2012, 145).
  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration 1,61 ‰)

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
    Anders verhält es sich nur dann, wenn der Verurteilte die ihm zur Last gelegte Straftat in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nicht nur bestreitet, sondern substantiiert Anhaltspunkte vorträgt, die nahelegen, dass sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt anders darstellt, als das im Strafurteil oder Strafbefehl angegeben wurde (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV geklärt werden (zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - NJW 2005, 234; BayVGH, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - juris und vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris; HessVGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192; Koehl, SVR 2013, 8).
  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 11 ZB 20.2642

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Anhaltspunkten für ein hohes

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und 7 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O. Rn. 26; B.v. 7.11.2013, a.a.O. Rn. 13).

    Ein derartiger charakterlicher Mangel wiegt so schwer, dass nicht abgewartet werden kann, bis er sich in tatsächlich bekannt gewordenen und geahndeten Verkehrsverstößen in so ausreichender Zahl und im erforderlichen zeitlichen Zusammenhang niederschlägt, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 11 CS 21.2148

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach Begehung einer

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 a.a.O. Rn. 20; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 a.a.O. Rn. 20; B.v. 7.8.2014 a.a.O. Rn. 26; B.v. 7.11.2013, a.a.O. Rn. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV geklärt werden (zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - NJW 2005, 234 ; BayVGH, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - [...] und vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 - [...]; HessVGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192; Koehl, SVR 2013, 8).
  • VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 11 ZB 20.2642 - juris Rn. 20; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 - juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 - juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 11 ZB 20.2642 - juris Rn. 20; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 - juris Rn. 26; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

  • VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872

    Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen

    Im vorliegenden Fall lässt die Gutachtensaufforderung vom 24. September 2018 - wenngleich sie sich nicht ausdrücklich mit dem Vorrang des Punktsystems auseinandersetzt und nicht explizit auf die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG verweist - noch ausreichend erkennen, dass und warum es im Fall des Klägers nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt war, außerhalb des Punktsystems vorzugehen (so auch BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - BeckRS 2013, 59039 Rn. 14).

    Denn ein solcher charakterlicher Mangel wiegt so schwer, dass nicht abgewartet werden kann, bis er sich in (tatsächlich bekannt gewordenen und geahndeten) Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften in so ausreichender Zahl und im erforderlichen zeitlichen Zusammenhang niederschlägt, die zu einer Anhäufung von mindestens acht Punkten im Fahreignungsregister führen, was nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG erst zu diesem Zeitpunkt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigen würde, wäre die Fahrerlaubnisbehörde auf ein Vorgehen nach dem Punktsystem beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - BeckRS 2013, 59039 Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 20.02.2014 - 6 K 6737/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 07. November 2013 - 11 CS 13.1779 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, juris.
  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 1 E 21.705

    Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen, Anforderung an

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die bestehenden Eignungszweifel ein hinreichendes, die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigendes Gewicht aufweisen, muss die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung Wertungswidersprüche zu anderen die Fahreignung bzw. die Möglichkeiten einer Begutachtung betreffenden Vorschriften vermeiden und ein Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend begründen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Aus den Formulierungen des Landratsamts wird nicht klar, ob es darauf abstellt, dass es sich um wiederholte Verstöße handelt (dann Auseinandersetzung mit dem Punktesystem) oder dass es die Verstöße für so außerordentlich hält, dass ein Abwarten des Durchlaufens des Punktesystems auf Grund der Wiederholungsgefahr und der damit befürchteten Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 14 - bei Vorliegen eines hohen Aggressionspotentials).

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 11 CS 14.2389

    Gutachtensanordnung wegen hohen Aggressionspotentials; Abweichen vom

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um - im Vergleich zur Masse der Verkehrszuwiderhandlungen, die zur Eintragung von Punkten in das (ehemalige) Verkehrszentralregister führen - untypische Taten handelt, bei denen es sich angesichts der vom Antragsteller im Straßenverkehr unter Nutzung eines Pkw gezeigten Aggressivität geradezu aufdrängt, die Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung prüfen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 10 K 20.01003

    Kosten für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Liegen nämlich so erhebliche Zweifel an der Fahreignung eines Betroffenen vor, können diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nur durch eine zeitnahe gutachterliche Abklärung ausgeräumt werden (so auch VG Würzburg, U.v. 7.10.2020, Az. W 6 K 19.872, juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 7.11.2013, Az. 11 Cs 13.1779, juris).
  • VG München, 06.06.2016 - M 26 K 15.3384

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung - Zweifel an der Fahreignung auf

  • VG Aachen, 14.04.2021 - 3 L 49/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht