Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu Maßnahmen nach dem Punktsystem
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.08.2013 - M 6b S 13.2888
- VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Ein Kraftfahrer muss in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ergeben (BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26/83 - BVerwGE 71, 93; Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, § 46 FeV, S. 113 c 2). - VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf in diesem Fall nur aus besonderen, auf den Einzelfall bezogenen Gründen angeordnet werden, die in der Anordnung selbst darzulegen sind (OVG Koblenz, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478; BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - Kommunalpraxis Bayern 2012, 145). - VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 CS 08.339
Anordnung medizinisch-psychologischer Begutachtung wegen länger zurückliegendem …
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Diese behördliche Verpflichtung zum Tätigwerden kann nicht verwirkt werden (vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.06.2008 - 11 CS 08.339). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf in diesem Fall nur aus besonderen, auf den Einzelfall bezogenen Gründen angeordnet werden, die in der Anordnung selbst darzulegen sind (OVG Koblenz, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478; BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - Kommunalpraxis Bayern 2012, 145). - VGH Bayern, 16.09.2010 - 11 ZB 09.2002
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration 1,61 ‰)
Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779
Anders verhält es sich nur dann, wenn der Verurteilte die ihm zur Last gelegte Straftat in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nicht nur bestreitet, sondern substantiiert Anhaltspunkte vorträgt, die nahelegen, dass sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt anders darstellt, als das im Strafurteil oder Strafbefehl angegeben wurde (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002).
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der …
Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV geklärt werden (zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - NJW 2005, 234; BayVGH, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - juris und vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris; HessVGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192; Koehl, SVR 2013, 8). - VGH Bayern, 10.02.2021 - 11 ZB 20.2642
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Anhaltspunkten für ein hohes …
Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und 7 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (…vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (…vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O. Rn. 26; B.v. 7.11.2013, a.a.O. Rn. 13).
Ein derartiger charakterlicher Mangel wiegt so schwer, dass nicht abgewartet werden kann, bis er sich in tatsächlich bekannt gewordenen und geahndeten Verkehrsverstößen in so ausreichender Zahl und im erforderlichen zeitlichen Zusammenhang niederschlägt, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 28.10.2021 - 11 CS 21.2148
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach Begehung einer …
Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 a.a.O. Rn. 20;… B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (…vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 a.a.O. Rn. 20;… B.v. 7.8.2014 a.a.O. Rn. 26; B.v. 7.11.2013, a.a.O. Rn. 13).
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15
Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr …
Ob ein solcher Eignungsmangel vorliegt, soll vielmehr erst durch die medizinisch-psychologische Begutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV geklärt werden (zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - NJW 2005, 234 ; BayVGH, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - [...] und vom 07.11.2013 - 11 CS 13.1779 - [...]; HessVGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 - NJW 2013, 3192; Koehl, SVR 2013, 8). - VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (…vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 11 ZB 20.2642 - juris Rn. 20;… B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 - juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 - juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (…vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 11 ZB 20.2642 - juris Rn. 20;… B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 - juris Rn. 26; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).
- VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872
Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen …
Im vorliegenden Fall lässt die Gutachtensaufforderung vom 24. September 2018 - wenngleich sie sich nicht ausdrücklich mit dem Vorrang des Punktsystems auseinandersetzt und nicht explizit auf die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG verweist - noch ausreichend erkennen, dass und warum es im Fall des Klägers nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt war, außerhalb des Punktsystems vorzugehen (so auch BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - BeckRS 2013, 59039 Rn. 14).Denn ein solcher charakterlicher Mangel wiegt so schwer, dass nicht abgewartet werden kann, bis er sich in (tatsächlich bekannt gewordenen und geahndeten) Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften in so ausreichender Zahl und im erforderlichen zeitlichen Zusammenhang niederschlägt, die zu einer Anhäufung von mindestens acht Punkten im Fahreignungsregister führen, was nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG erst zu diesem Zeitpunkt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigen würde, wäre die Fahrerlaubnisbehörde auf ein Vorgehen nach dem Punktsystem beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - BeckRS 2013, 59039 Rn. 15).
- VG Düsseldorf, 20.02.2014 - 6 K 6737/12
Entziehung der Fahrerlaubnis; Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches …
vgl. BayVGH, Beschluss vom 07. November 2013 - 11 CS 13.1779 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, juris. - VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 1 E 21.705
Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen, Anforderung an …
Bei der Beantwortung der Frage, ob die bestehenden Eignungszweifel ein hinreichendes, die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigendes Gewicht aufweisen, muss die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung Wertungswidersprüche zu anderen die Fahreignung bzw. die Möglichkeiten einer Begutachtung betreffenden Vorschriften vermeiden und ein Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend begründen (…vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).Aus den Formulierungen des Landratsamts wird nicht klar, ob es darauf abstellt, dass es sich um wiederholte Verstöße handelt (dann Auseinandersetzung mit dem Punktesystem) oder dass es die Verstöße für so außerordentlich hält, dass ein Abwarten des Durchlaufens des Punktesystems auf Grund der Wiederholungsgefahr und der damit befürchteten Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 14 - bei Vorliegen eines hohen Aggressionspotentials).
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 11 CS 14.2389
Gutachtensanordnung wegen hohen Aggressionspotentials; Abweichen vom …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um - im Vergleich zur Masse der Verkehrszuwiderhandlungen, die zur Eintragung von Punkten in das (ehemalige) Verkehrszentralregister führen - untypische Taten handelt, bei denen es sich angesichts der vom Antragsteller im Straßenverkehr unter Nutzung eines Pkw gezeigten Aggressivität geradezu aufdrängt, die Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung prüfen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 14 ff.). - VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 10 K 20.01003
Kosten für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Liegen nämlich so erhebliche Zweifel an der Fahreignung eines Betroffenen vor, können diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nur durch eine zeitnahe gutachterliche Abklärung ausgeräumt werden (so auch VG Würzburg, U.v. 7.10.2020, Az. W 6 K 19.872, juris, unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 7.11.2013, Az. 11 Cs 13.1779, juris). - VG München, 06.06.2016 - M 26 K 15.3384
Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung - Zweifel an der Fahreignung auf …
- VG Aachen, 14.04.2021 - 3 L 49/21