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VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2320 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fahrerlaubnisentziehung; Metamphetamin; Schwangerschaft; Strafverfahren wegen erneuten Drogenkonsums
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 17.02.2014 - 11 ZB 13.2532
Fahrerlaubnisentziehung; Metamphetamin; Schwangerschaft; Strafverfahren wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2320
Mit einer Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung in dem Verfahren 11 ZB 13.2532 ist ab dem 17. Februar 2014 zu rechnen.
- VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150
Entziehung der Fahrerlaubnis
Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrzeugführern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde - und auch das Gericht - gehindert wäre, trotz des Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen, die mit der Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Fahrzeugführers verbunden sind (vgl. auch BayVGH, B.v 30.1.2014 - 11 CS 13.2320 - juris; OVG NRW, B.v. 2.9.2013 - 16 B 976/13 - juris). - OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 D 265/19
Einzelfall einer trotz rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils erfolgreichen …
Wenngleich eine Schwangerschaft nicht per se ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigt, handelt es sich doch um einen Umstand, der in vielen Fällen aus Verantwortungsgefühl für das ungeborene Kind mit einer besonderen Verhaltensumstellung einhergehen wird und fallbezogen Anlass zu einer näheren Überprüfung war, inwieweit dies bei der Klägerin zutraf oder welche besonderen Einzelfallumstände dem entgegenstanden.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.1.2014 - 11 CS 13.2320 -, juris, Rdnr. 10, wo ein Abweichen von der Regelvermutung wegen fortgesetzten Drogenkonsums (auch nach der Schwangerschaft) verneint wird.) Angesichts dessen erscheint eine Unbeachtlichkeit des Vorbringens der Klägerin durchaus nicht offensichtlich im Sinne von § 46 SVwVfG. - VG Würzburg, 28.02.2014 - W 6 S 14.103
Verwertbarkeit der Aussagen bei Polizei vor Belehrung über …
Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wäre bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätte, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2320 - juris; OVG NRW, B.v. 2.9.2013 - 16 B 976/13 - juris).