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   VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562   

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https://dejure.org/2014,5134
VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562 (https://dejure.org/2014,5134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2014 - 11 CS 13.2562 (https://dejure.org/2014,5134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2014 - 11 CS 13.2562 (https://dejure.org/2014,5134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausreichende Anhaltspunkte für das Bestehen eines Verdachts auf Alkoholabhängigkeit;Frage nach Alkoholmissbrauch

  • verkehrslexikon.de

    Alkoholmissbrauch und Verdacht auf Alkoholabhängigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562
    Nach der Rechtsprechung des OVG Bremen (B.v. 19.10.2020 - 2 B 148/11- juris) müsste zu mehreren, schweren Alkoholisierungen noch ein Ausmaß an unbeherrschbarer Aggressivität und Rücksichtslosigkeit gegen die Interessen anderer offenbar geworden sein, das auf einen allgemeinen Verlust der Steuerungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss hinweise.
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562
    Richtig ist zwar, dass § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV nur erlaubt, ein ärztliches Gutachten anzufordern, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen; jedoch ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für (fahrerlaubnisrechtlichen, vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 11 CE 08.3308 - Blutalkohol 46, 299; v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2439 - DAR 2006, 413; v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 - juris, Rn. 22 ff.) Alkoholmissbrauch vorliegen.
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 11 CE 08.3308

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562
    Richtig ist zwar, dass § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV nur erlaubt, ein ärztliches Gutachten anzufordern, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen; jedoch ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für (fahrerlaubnisrechtlichen, vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 11 CE 08.3308 - Blutalkohol 46, 299; v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2439 - DAR 2006, 413; v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 - juris, Rn. 22 ff.) Alkoholmissbrauch vorliegen.
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562
    Richtig ist zwar, dass § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV nur erlaubt, ein ärztliches Gutachten anzufordern, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen; jedoch ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für (fahrerlaubnisrechtlichen, vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 11 CE 08.3308 - Blutalkohol 46, 299; v. 4.4.2006 - 11 CS 05.2439 - DAR 2006, 413; v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 - juris, Rn. 22 ff.) Alkoholmissbrauch vorliegen.
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562
    Zusammenschauend können § 29 Abs. 3 StVG und § 63 Abs. 1 FeV nur so verstanden werden, dass den Behörden und Gerichten nach dem Willen des Gesetz- und des Verordnungsgebers die Möglichkeit des Zugriffs auf Alttatsachen bis zum Eintritt ihrer Tilgungsreife oder sonstigen Unverwertbarkeit eröffnet bleiben soll, wenn der Betroffene im Anschluss an die Neuerteilung einer ehedem entzogenen Fahrerlaubnis wiederum nachteilig in Erscheinung getreten ist, die neuen Tatsachen aber - für sich genommen - nicht ausreichen, um die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Sachverhaltsaufklärung zu entziehen, und sie für sich alleine auch noch keine Maßnahmen zur erneuten Überprüfung der Fahreignung rechtfertigen (BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - juris).
  • VGH Bayern, 22.06.2012 - 11 ZB 12.837

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des geforderten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 13.2562
    Die Annahme, ein dem Betroffenen günstiges Fahreignungsgutachten habe zur Folge, dass vor seiner Erstellung liegende Umstände bei späteren fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen dann nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, wenn Fahreignungszweifel aus Gegebenheiten hergeleitet werden, die zeitlich teils vor, teils nach der Begutachtung eingetreten sind, findet im geltenden Recht keine Stütze (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris Rn. 15 ff.).
  • VG Würzburg, 27.02.2015 - W 6 S 15.119

    Verwertbarkeit einer über 10 ½ Jahre zurückliegenden Trunkenheitsfahrt

    Auch eine Zäsurwirkung einer positiven medizinisch-psychologischen Begutachtung sowie der Umstand der Neuerteilung der Fahrerlaubnis führen zu keiner anderen Beurteilung, zumal neue Umstände hinzugetreten sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris; B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris; SächsOVG, B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - VRR 2008, 403).
  • VG Trier, 09.05.2016 - 1 L 1375/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht der Alkoholabhängigkeit

    Hierzu bedarf es keiner weiteren Ausforschung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 11 CS 13.2562 -, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen, wie etwa Trunkenheitsfahrten, verbieten (B.v. 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 - juris; B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris; B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris; SächsOVG, B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - VRR 2008, 403).
  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 11 C 17.2183

    Gutachtensanordnung - Alkoholmissbrauch und psychische Erkrankung

    Auch die Frage nach möglichem Alkoholmissbrauch im medizinischen Sinne, soweit keine Alkoholabhängigkeit festgestellt wird, erscheint nicht unzulässig (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris Rn. 17 f.).
  • VG Neustadt, 29.10.2014 - 1 L 884/14

    Fahrerlaubnisrecht; Verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch; Trennungsvermögen und

    Dieses ist aber nur veranlasst, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme eines fehlenden Trennungsvermögens bestehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 11 CS 13.2562 -, juris).
  • VG Würzburg, 02.09.2015 - W 6 K 14.1309

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach wiederholter Zuwiderhandlungen unter

    Auch eine Zäsurwirkung einer positiven medizinisch-psychologischen Begutachtung sowie der Umstand der Neuerteilung der Fahrerlaubnis führen zu keiner anderen Beurteilung, da neue Umstände hinzugetreten sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris; B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris; SächsOVG, B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - VRR 2008, 403).
  • VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Ergänzend ist noch anzumerken, dass es für die Annahme eines fahrerlaubnisrechtlichen Alkoholmissbrauchs zusätzlich zum übermäßigen Alkoholkonsum noch weiterer ausreichender Anhaltspunkte für die Annahme eines fehlenden Trennungsvermögens bedarf (BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris).
  • VG München, 28.03.2014 - M 1 E 14.1045

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO; Aufforderung zur Gutachtensvorlage nach

    Auch hierzu kann (zunächst) eine Eignungsüberprüfung durch ärztliches Gutachten erfolgen, auch wenn sich hieran beim Vorliegen solcher Anzeichen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) FeV eine Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anschließen kann bzw. muß (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris Rn. 17 ).
  • VG Ansbach, 31.01.2017 - AN 10 S 16.02291

    Anforderungen an die Gutachtensanforderung - Tauglicher Hinweis auf

    Unter diesen Umständen und bei einer derart hohen Blutalkoholkonzentration ist jedenfalls von einer erheblichen Alkoholisierung im Sinne eines Alkoholmissbrauchs auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 12.3.2014, Az.: 11 CS 13.2562).
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