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   VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287   

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VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287 (https://dejure.org/2014,12721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2014 - 11 CS 14.287 (https://dejure.org/2014,12721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2014 - 11 CS 14.287 (https://dejure.org/2014,12721)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287
    Das ergibt sich abgesehen vom verwendeten Code "70" mit Angabe der ukrainischen Führerscheinnummer "043614" und dem Kfz-Kennzeichen für die Ukraine "UA" auch daraus, dass im Feld 10 des polnischen Führerscheins das Ausstellungsdatum des ukrainischen Führerscheins vermerkt ist, wie in Anlage I Nr. 4 Buchst. a zur Richtlinie vorgesehen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 16).

    6 Unabhängig davon, ob im Fall eines Umtauschs eines Drittstaatsführerscheins in einen EU-Führerschein nach Art. 11 Abs. 6 der Richtlinie 2006/126/EG die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis liegt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f., BayVGH, U.v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris), gilt nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, dem die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig entzogen worden ist.

  • VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287
    6 Unabhängig davon, ob im Fall eines Umtauschs eines Drittstaatsführerscheins in einen EU-Führerschein nach Art. 11 Abs. 6 der Richtlinie 2006/126/EG die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis liegt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f., BayVGH, U.v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris), gilt nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, dem die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig entzogen worden ist.
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 11 ZB 12.2417

    Inlandsgültigkeit einer ungarischen EU-Fahrerlaubnis, die im Wege des Umtauschs

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287
    Diesem Ergebnis stehen auch keine unionsrechtlichen Regelungen entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2013 - 11 ZB 12.2417 - juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418

    Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. M 1 S 13.5653 und 11 CS 14.287) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Der Senat hat diesen Grund bereits im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B.v. 29.4.2014 - 11 CS 14.287 Rn. 6 ff.) angeführt und den Kläger im Berufungszulassungsverfahren mit Schreiben vom 16. April 2015 hierzu noch einmal angehört.

  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit regelmäßig (vgl. zum Ausnahmefall, der hier nicht vorliegt BayVGH, B.v. 29.4.2014 - 11 CS 14.287 - Blutalkohol 51, 291) aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der EU-Fahrerlaubnis in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - SVR 2012, 468 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 CS 14.1688

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit regelmäßig (vgl. zum Ausnahmefall, der hier nicht vorliegt BayVGH, B.v. 29.4.2014 - 11 CS 14.287 - Blutalkohol 51, 291) aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der EU-Fahrerlaubnis in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - SVR 2012, 468 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit regelmäßig (vgl. zum Ausnahmefall, der hier nicht vorliegt BayVGH, B.v. 29.4.2014 - 11 CS 14.287 - Blutalkohol 51, 291) aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der EU-Fahrerlaubnis in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - SVR 2012, 468 - juris Rn. 24).
  • VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.1129

    Serbische Fahrerlaubnis, prüfungsfreier Umtausch, slowenische Fahrerlaubnis,

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.04.2014 - 11 CS 14.287 - juris Rn. 4; B.v. 28.07.2015 - 11 ZB 15.418 - juris Rn. 15 f.) ist davon auszugehen, dass beim Kläger im Jahr 2008 ein (prüfungsfreier) Umtausch einer serbischen in eine slowenische Fahrerlaubnis im Sinne des Art. 11 Abs. 6 RL 2006/126/EG stattgefunden hatte, nicht aber eine Ersetzung im Sinne des Art. 11 Abs. 5 dieser Richtlinie.
  • VG München, 23.09.2014 - M 1 K 13.5651

    Umtausch einer ukrainischen in eine polnische EU-Fahrerlaubnis

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. April 2014 (11 CS 14.287) zurückgewiesen.
  • VG München, 31.07.2015 - M 1 S 15.1130

    Umtausch einer serbischen in eine slowenische Fahrerlaubnis; Feststellung der

    Das Gericht geht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.04.2014 - 11 CS 14.287 - juris Rn. 4) davon aus, dass beim Antragsteller im Jahr 2008 ein (prüfungsfreier) Umtausch einer serbischen in eine slowenische Fahrerlaubnis im Sinne des Art. 11 Abs. 6 der RL 2006/126/EG stattgefunden hatte, nicht aber eine Ersetzung im Sinne des Art. 11 Abs. 5 dieser Richtlinie.
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