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   VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352   

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VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352 (https://dejure.org/2014,21414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2014 - 11 CS 14.352 (https://dejure.org/2014,21414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2014 - 11 CS 14.352 (https://dejure.org/2014,21414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens - Geschwindigkeitsüberschreitung eines Lkw-Führer zwei Monate nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 StVG, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Zweiter Durchlauf des Punktesystems | Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts; Erheblicher Verstoß im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV (verneint); Vorgehen außerhalb des Punktsystems nach vorangegangener Entziehung wegen ; Erreichens ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 StVG, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Zweiter Durchlauf des Punktesystems | Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts; Erheblicher Verstoß im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV (verneint); Vorgehen außerhalb des Punktsystems nach vorangegangener Entziehung wegen ; Erreichens ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Erneute Fahrerlaubnisentziehung nach Geschwindigkeitsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3802
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die nicht selbstständig anfechtbare Anordnung der medizinisch-psycho-logischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - BayVBl 2006, 121).

    Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; B.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12).

  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 CS 08.269

    Entziehung der Fahrerlaubnis; erheblicher Verkehrsverstoß, Straftat und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Im Beschluss vom 25. Juni 2008 (11 CS 08.269 - juris Rn. 13) hat der Senat ausgeführt, dass die Anlage 13 zur FeV (Punktbewertung nach dem Punktsystem) keine Kriterien dafür enthält, welche Verkehrsverstöße als im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV erheblich einzustufen sind.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; B.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Die Interessenabwägung hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 5. Mai 2014 (10 S 705/14 - juris) eine Gutachtensanordnung bei einem Wiederholungstäter für rechtmäßig befunden, der in den 20 Monaten nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vier Verkehrsverstöße begangen hatte, die zur Eintragung von 10 Punkten geführt haben; er hat dazu ausgeführt, eine das Verlassen des Punktsystems rechtfertigende Ausnahmekonstellation für eine Anordnung zur Beibringung eines Eignungsgutachtens liege insbesondere vor, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nach einer vormaligen Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem, der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens und der Neuerteilung der Fahrerlaubnis binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut erhebliche Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begehe.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Soweit in der Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage ein mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß als Verstoß von "einigem Gewicht" bezeichnet wird (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380), ist das wohl nicht mit einem erheblichen Verstoß i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 1. Alt. FeV vergleichbar.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Soweit in der Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage ein mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß als Verstoß von "einigem Gewicht" bezeichnet wird (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227/229; B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380), ist das wohl nicht mit einem erheblichen Verstoß i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 1. Alt. FeV vergleichbar.
  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 11 CS 09.2636

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; erheblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    2.4 Der Senat hat im Beschluss vom 23. Februar 2012 (11 ZB 11.2995) eine Vorfahrtsverletzung mit Verkehrsunfall und eine Unfallflucht als "wohl erhebliche, jedenfalls wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften" und im Beschluss vom 2. Februar 2010 (11 CS 09.2636 - juris Rn. 26) eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h außer Orts als erheblichen Verkehrsverstoß bezeichnet.
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    Der Senat hat im Beschluss vom 7. Februar 2012 (11 CS 11.2708 - juris Rn. 14) die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachten bei einem Wiederholungstäter bestätigt, der innerhalb von 20 Monaten nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vier Geschwindigkeitsverstöße gegangen hatte, die zu einer Eintragung von 10 Punkten geführt hatten; er hat hierzu ausgeführt, auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, würden sie beharrlich und häufig begangen, könnten (ausnahmsweise) in besonders krassen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel oder zumindest die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens wegen (begründeter) Zweifel an der charakterlichen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers rechtfertigen, weil bei dieser besonderen Fallgestaltung auf charakterliche Mängel, die sich in der beharrlichen Missachtung der Rechtsordnung (Verkehrsvorschriften) geäußert hätten, geschlossen werden könne bzw. solche vermutet werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - 16 B 212/11

    Keine erneute Anwendung des Punktsystems nach Wiedererhalt der für ein Jahr

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352
    29 2.2 Es liegt auf der Hand, dass ein Fahrerlaubnisinhaber nach dem Durchlaufen der Maßnahmen des Punktsystems bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis und daran sich anschließend dem Ablauf der Wartefrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 10 Satz 1 und 2 StVG), der Vorlage eines positiven medizinisch-psycho-logischen Gutachtens (§ 4 Abs. 10 Satz 3 StVG) und schließlich der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht ohne Weiteres genauso wie der weit überwiegende Teil der mit Punkten belasteten Fahrerlaubnisinhaber behandelt werden kann, auf die nicht bereits einmal das vollständige Instrumentarium des Punktsystems (§ 4 Abs. 3 Satz 1 StVG) angewendet worden ist (vgl. OVG NW, B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12

    Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Jedenfalls ist im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 FeV ein Verkehrsverstoß, der nicht nur gerade die Grenze zur Eintragungspflichtigkeit überschreitet, sondern deutlich im eintragungspflichtigen Bereich liegt, grundsätzlich als erheblicher Verstoß gegen eine verkehrsrechtliche Vorschrift anzusehen (vgl. in diese Richtung BayVGH, Beschluss vom 07.08.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802).

    So darf sie im Fall einer - hier allerdings nicht vorliegenden - Vorbereitung einer Fahrerlaubnisentziehung (also im Fall einer bestehenden Fahrerlaubnis) nicht außer Acht lassen, dass nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG sowie Senatsbeschluss vom 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - NJW 2015, 1035; BayVGH, Beschluss vom 07.08.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802).

  • OVG Saarland, 21.06.2023 - 1 B 18/23

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des

    [vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 31 ff. m.w.N.] Mit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 85 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, also einer gemessenen Geschwindigkeit von 185 km/h, hat der Antragsteller allerdings nach der Art und der konkreten Intensität der Tat, auch mit Blick auf seine Fahreignung, eine überdurchschnittliche Gefährdung der Sicherheit und der Ordnung des Straßenverkehrs begangen.

    [vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 36, unter Bezugnahme auf dessen Beschluss vom 2.2.2010 - 11 CS 09.2636 -, juris Rn. 5, 23] Umso mehr ist vorliegend von einem erheblichen Verstoß auszugehen.

    [st. Rspr., vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.].

    [Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 20, 35 m.w.N., und Urteil vom 17.10.2022 - 11 B 20.2996 -, juris Rn. 26] In diesem Sinne sind Maßnahmen notwendig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber als möglicherweise fahrungeeignet angesehen werden kann, obwohl ihm die Hilfestellungen des § 4 Abs. 3 StVG nicht angeboten worden sind und obwohl er die Schwelle von acht Punkten noch nicht erreicht hat.

    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 28, und vom 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.].

    [vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 41 f.; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 13.6.2019 - 2 L 1320/19.KS -, juris Rn. 30 ff. m.w.N.; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 90].

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Ls. 2 und Rn. 8 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 29] Fallbezogen lässt die Anordnung des Antragsgegners vom 18.1.2023 insbesondere nicht erkennen, warum er es aus besonderen Gründen im Einzelfall und wegen einer erheblichen Abweichung vom Normalfall anderer "Punktesünder" aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne diesem die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen.

  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 11 CS 21.2148

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach Begehung einer

    Auch sei unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 26 - 28) das Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt worden.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 a.a.O. Rn. 20; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 a.a.O. Rn. 20; B.v. 7.8.2014 a.a.O. Rn. 26; B.v. 7.11.2013, a.a.O. Rn. 13).

  • VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auch sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 26-28) das behördliche Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt worden.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 11 ZB 20.2642 - juris Rn. 20; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 - juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 - juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 11 ZB 20.2642 - juris Rn. 20; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 - juris Rn. 26; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 27.01.2015 - 11 CS 14.2635

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; falsche Tatsachenbasis für

    Der Beschluss des erkennenden Senats vom 7. August 2014, Az. 11 CS 14.352, entspreche dem vorliegenden Sachverhalt.

    Der vorliegende Fall ist auch nicht vergleichbar mit der Fallkonstellation, die dem Beschluss des erkennenden Senats vom 7. August 2014, Az. 11 CS 14.352, juris, zu Grunde lag.

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.01.2023 - 5 LA 200/20

    Forderung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Wird die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert, sind die Anforderungen an die Umstände, die ausnahmsweise ein Abrücken vom Punktesystem ermöglichen, nicht zu überspannen, da die von der Fahrerlaubnisbehörde ergriffene Maßnahme zur Aufklärung der Eignungszweifel in ihrer Eingriffsintensität deutlich hinter der unmittelbaren Entziehung der Fahrerlaubnis zurückbleibt (Anschluss an VGH München, Beschluss vom 7. August 2014 11 CS 14.352 juris Rn. 29).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 5 und 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. März 2010 - 10 S 2234/09 -, BeckRS 2011, 54432; Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 7. August 2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 26 ff.; Beschluss vom 29. Juli 2021 - 11 CS 21.1504 -, juris Rn. 17; Dauer, in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 4 StVG Rn. 33).

    Wird die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert, sind die Anforderungen an die Umstände, die ausnahmsweise ein Abrücken von dem Punktesystem ermöglichen, nicht zu überspannen, da die von der Fahrerlaubnisbehörde ergriffene Maßnahme zur Aufklärung der Eignungszweifel in ihrer Eingriffsintensität deutlich hinter der unmittelbaren Entziehung der Fahrerlaubnis zurückbleibt (VGH München, Beschluss vom 7. August 2014, aaO Rn. 29).

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399

    Keine Punktelöschung durch Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem 1. Mai 2014

    Wie sich aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt, darf ein Fahrerlaubnisinhaber eine Reihe von Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften begehen, ohne fahrungeeignet zu sein und auch ohne Zweifel an seiner Fahreignung zu begründen (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 27).

    Erleichtert ist die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens außerhalb des Fahreignungs-Bewertungssystems lediglich im "zweiten Durchgang" möglich, wenn also schon einmal die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 8 (früher 18) Punkten entzogen wurde und der Fahrerlaubnisinhaber in zeitlichem Zusammenhang mit der Neuerteilung wiederholt und/oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt (s. BayVGH, B. v. 7.8.2014 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Bei Wiederholungstätern, die das Punktesystem zum zweiten Mal durchlaufen, führt aber regelmäßig die trotz der Löschung der Punkte weiter bestehende Verwertbarkeit der vor der Entziehung der Fahrerlaubnis begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten zu flexibleren Reaktionsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 24).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 11 ZB 20.2642

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Anhaltspunkten für ein hohes

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat das in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und 7 FeV eröffnete Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (Art. 40 BayVwVfG), mithin ihr Vorgehen außerhalb des Punktsystems ausreichend und zutreffend zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 = juris Rn. 20; B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1779 - juris Rn. 13).

    Daher genügt es nicht aufzuzeigen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 38), sondern es ist darüber hinaus darzulegen, aus welchen besonderen Gründen die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer die Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O. Rn. 26; B.v. 7.11.2013, a.a.O. Rn. 13).

  • VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872

    Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen

    Im Übrigen entfaltet auch die zwischenzeitliche Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine Sperrwirkung für die Berücksichtigung früher liegender Tatsachen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 - BeckRS 2013, 49765; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802 Rn. 23).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss in der Begutachtungsanordnung näher darlegen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, auf Grund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten (BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3804 Rn. 27).

  • VG Berlin, 04.08.2017 - 4 K 499.16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiederholungstäter abweichend vom

  • VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis -

  • VG Bayreuth, 30.04.2020 - B 1 K 20.110

    Entzug der Fahrerlaubnis - Versperrung einer Rettungsgasse

  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 1 E 21.705

    Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen, Anforderung an

  • VG Bayreuth, 25.09.2018 - B 1 E 18.945

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

  • VG Lüneburg, 06.04.2018 - 1 B 90/17

    Anordnungsgrund; Arzneimittelmissbrauch; Fahrerlaubnis; Neuerteilung

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 11 CS 14.2389

    Gutachtensanordnung wegen hohen Aggressionspotentials; Abweichen vom

  • VG München, 06.02.2018 - M 26 S 17.6095

    Anordnung einer MPU nach Nötigung im Straßenverkehr - Ermessensfehler bei länger

  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 11 CS 20.1061

    Zugriff auf Alttatsachen bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 11 CS 20.1814

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Bayreuth, 02.11.2021 - B 1 K 21.551

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Bayreuth, 11.06.2021 - B 1 E 21.550

    Wirksame Widerspruchseinlegung, Fristwahrung, formgerechter Widerspruch,

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis außerhalb des Fahreignungs-Bewertungssystems -

  • VG Regensburg, 21.03.2017 - RN 8 K 16.1064

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Drogenkonsum

  • VG Köln, 26.05.2023 - 6 L 636/23
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