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   VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145   

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https://dejure.org/2015,4885
VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145 (https://dejure.org/2015,4885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2015 - 11 CS 15.145 (https://dejure.org/2015,4885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 11 CS 15.145 (https://dejure.org/2015,4885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Drogenscreening

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens trotz nachgewiesenen Drogenkonsums

  • blutalkohol PDF, S. 238
  • rewis.io

    Fahrerlaubnis, Drogenkontrollprogramm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens trotz nachgewiesenen Drogenkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verzehr von Mohn - Finger weg während eines Drogenkontrollprogramms…

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufklärung einer Drogenabstinenz und der Mohnkonsum im Drogenkontrollprogramm

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beeinflussung des Untersuchungsergebnisses durch Verzehr mohnhaltiger Nahrungsmittel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinflussung des Untersuchungsergebnisses durch Verzehr mohnhaltiger Nahrungsmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verzehr mohnhaltiger Produkte während Drogenkontrollprogramms kann Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen - Behinderung der Aufklärung einer behaupteten Drogenabstinenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 491
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 11 CS 10.991

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin, Kokain und Ecstasy;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Ausschließlich wegen der seit dem Drogenfund verstrichenen Zeit und der vom Antragsteller behaupteten Abstinenz konnte die Antragsgegnerin im Jahre 2013 nicht mehr ohne Weiteres von seiner Fahrungeeignetheit ausgehen, sondern war gehalten, den Antragsteller im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung (vgl. Anlage 4 Nr. 9.5 zur FeV) zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris Rn. 21 ff.; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406.14 - juris Rn. 15 f.; a.A. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404.14 - NJW 2014, 2517 Rn. 10, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Ausschließlich wegen der seit dem Drogenfund verstrichenen Zeit und der vom Antragsteller behaupteten Abstinenz konnte die Antragsgegnerin im Jahre 2013 nicht mehr ohne Weiteres von seiner Fahrungeeignetheit ausgehen, sondern war gehalten, den Antragsteller im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung (vgl. Anlage 4 Nr. 9.5 zur FeV) zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris Rn. 21 ff.; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406.14 - juris Rn. 15 f.; a.A. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404.14 - NJW 2014, 2517 Rn. 10, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist).
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Ausschließlich wegen der seit dem Drogenfund verstrichenen Zeit und der vom Antragsteller behaupteten Abstinenz konnte die Antragsgegnerin im Jahre 2013 nicht mehr ohne Weiteres von seiner Fahrungeeignetheit ausgehen, sondern war gehalten, den Antragsteller im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung (vgl. Anlage 4 Nr. 9.5 zur FeV) zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris Rn. 21 ff.; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406.14 - juris Rn. 15 f.; a.A. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404.14 - NJW 2014, 2517 Rn. 10, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob eine eingetretene Verzögerung auf einer verminderten Dienstleistung der Post, etwa am Wochenende, beruht (BVerfG, B.v. 25.9.2000 - 1 BvR 2104.99 - NJW 2001, 1566; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 u. v. 18.9.2014 - 5 C 18.13 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob eine eingetretene Verzögerung auf einer verminderten Dienstleistung der Post, etwa am Wochenende, beruht (BVerfG, B.v. 25.9.2000 - 1 BvR 2104.99 - NJW 2001, 1566; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 u. v. 18.9.2014 - 5 C 18.13 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Ausschließlich wegen der seit dem Drogenfund verstrichenen Zeit und der vom Antragsteller behaupteten Abstinenz konnte die Antragsgegnerin im Jahre 2013 nicht mehr ohne Weiteres von seiner Fahrungeeignetheit ausgehen, sondern war gehalten, den Antragsteller im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung (vgl. Anlage 4 Nr. 9.5 zur FeV) zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris Rn. 21 ff.; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406.14 - juris Rn. 15 f.; a.A. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404.14 - NJW 2014, 2517 Rn. 10, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145
    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob eine eingetretene Verzögerung auf einer verminderten Dienstleistung der Post, etwa am Wochenende, beruht (BVerfG, B.v. 25.9.2000 - 1 BvR 2104.99 - NJW 2001, 1566; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 u. v. 18.9.2014 - 5 C 18.13 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).

    Der Betroffene ist grundsätzlich nur verpflichtet, an der Aufklärung von aus bekannten Tatsachen resultierenden Eignungszweifeln mitzuwirken (BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 11 CS 15.802

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).

    Der Betroffene ist grundsätzlich nur verpflichtet, an der Aufklärung von aus bekannten Tatsachen resultierenden Eignungszweifeln mitzuwirken (BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen

    Der Senat hat in Kenntnis der genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an seiner Rechtsprechung grundsätzlich festgehalten (vgl. B. v. 2.10.2015 - 11 CS 15.1788 - juris; v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - BayVBl 2015, 568).

    Da der Antragsteller trotz der ausdrücklichen Hinweise und der konkreten Nachfrage der Begutachtungsstelle die Tramadoleinnahme, so sie denn tatsächlich erfolgt ist, nicht angegeben hat, hat er unabhängig davon, ob dies wissentlich oder willentlich oder aus Flüchtigkeit geschah, die Aufklärung der behaupteten Drogenabstinenz in vorwerfbarer Weise, behindert (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, B. v. 27.2.2015 a. a. O. Rn. 20 ff.).

  • VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit

    Schon allein wegen der seit dem Drogenkonsum verstrichenen Zeit und der behaupteten Abstinenz kann die Fahrerlaubnisbehörde im Hinblick auf eine Wiedererlangung der Fahreignung nicht mehr ohne weiteres von einer fortdauernden Ungeeignetheit ausgehen, sondern ist gehalten, den Antragsteller zunächst zu einem engmaschig behördlichen Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - BayVBl. 2015, 568).

    In diesem Fall ist deshalb die Behörde gehalten, die Eignungszweifel im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung abklären zu lassen, inwieweit der Antragsteller noch Betäubungsmittel einnimmt bzw. im Falle eines kontrollierten gelegentlichen und alleinigen Cannabiskonsums das Trennungsvermögen stabil und verlässlich wiederhergestellt ist (vgl. zu harten Drogen etwa BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - juris; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717; B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - BayVBl. 2015, 568; zu Cannabis BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2480 - juris).

  • VG München, 13.05.2016 - M 6 S 16.1354

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Die Fahrerlaubnisbehörde wäre vielmehr gehalten, den Kläger im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinischpsychologischer Untersuchung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 FeV aufzufordern, allerdings ohne jegliches Ermessen (vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - und B. v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - jeweils für Fälle sog. harter Drogen).

    Solches kann und darf jedoch nicht zulasten der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gehen (in diesem Sinne auch: VGH BW, B. v. 7.4.2014 - 10 S 404.14, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist [vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145]; vgl. auch: Künzl/Sinner, Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen des Suchtmittelkonsums von Kraftfahrern, NZA-RR 2013, Heft 11, S. 561, 563, die zudem einen überzeugenden Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem - heute Fahreignungs-Bewertungssystem - ziehen).

  • VG München, 23.07.2015 - M 6b S 15.1593

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Die Fahrerlaubnisbehörde wäre vielmehr gehalten, den Antragsteller im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 FeV aufzufordern, allerdings ohne jegliches Ermessen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - und B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - jeweils für Fälle sog. harter Drogen).

    Solches wird aber überhaupt nur relevant, wenn auch weiterhin an der sog. "verfahrensrechtlichen Einjahresfrist" festgehalten wird (dagegen VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404.14, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist [vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145]; in diesem Sinne auch: Künzl/Sinner, Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen des Suchtmittelkonsums von Kraftfahrern, NZA-RR 2013, Heft 11, S. 561, 563).

  • VG München, 02.11.2016 - M 6 S 16.3333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum und Nachweis einjähriger

    Die Fahrerlaubnisbehörde wäre vielmehr gehalten, den Kläger im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 FeV aufzufordern, allerdings ohne jegliches Ermessen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - und B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - jeweils für Fälle sog. harter Drogen).

    Solches kann und darf jedoch nicht zulasten der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gehen (in diesem Sinne auch: VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S. 404.14, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist [vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145]; vgl. auch: Künzl/Sinner, Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen des Suchtmittelkonsums von Kraftfahrern, NZA-RR 2013, Heft 11, S. 561, 563, die zudem einen überzeugenden Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem - heute Fahreignungs-Bewertungssystem - ziehen).

  • VG München, 17.11.2016 - M 6 S 16.3838

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Die Fahrerlaubnisbehörde wäre vielmehr gehalten, den Kläger im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 FeV aufzufordern, allerdings ohne jegliches Ermessen (vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - und B. v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - jeweils für Fälle sog. harter Drogen).

    Solches kann und darf jedoch nicht zulasten der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gehen (in diesem Sinne auch: VGH BW, B. v. 7.4.2014 - 10 S 404.14, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist [vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145]; vgl. auch: Künzl/Sinner, Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen des Suchtmittelkonsums von Kraftfahrern, NZA-RR 2013, Heft 11, S. 561, 563, die zudem einen überzeugenden Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem - heute Fahreignungs-Bewertungssystem - ziehen).

  • VG München, 20.07.2016 - M 6 K 16.1742

    Keine "verfahrensrechtliche Einjahresfrist" beim Entzug der Fahrerlaubnis wegen

    Die Fahrerlaubnisbehörde wäre vielmehr gehalten, den Kläger im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 FeV aufzufordern, allerdings ohne jegliches Ermessen (vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - und B. v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - jeweils für Fälle sog. harter Drogen).

    Solches kann und darf jedoch nicht zulasten der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gehen (in diesem Sinne auch: VGH BW, B. v. 7.4.2014 - 10 S 404.14, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist [vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145]; vgl. auch: Künzl/Sinner, Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen des Suchtmittelkonsums von Kraftfahrern, NZA-RR 2013, Heft 11, S. 561, 563, die zudem einen überzeugenden Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem - heute Fahreignungs-Bewertungssystem - ziehen).

  • VG München, 13.05.2016 - M 6 S 16.1438

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - "Verfahrensrechtliche

    Die Fahrerlaubnisbehörde wäre vielmehr gehalten, den Kläger im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 FeV aufzufordern, allerdings ohne jegliches Ermessen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - und B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - jeweils für Fälle sog. harter Drogen).

    Solches kann und darf jedoch nicht zulasten der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gehen (in diesem Sinne auch: VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404.14, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist [vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145]; vgl. auch: Künzl/Sinner, Verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen des Suchtmittelkonsums von Kraftfahrern, NZA-RR 2013, Heft 11, S. 561, 563, die zudem einen überzeugenden Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem - heute Fahreignungs-Bewertungssystem - ziehen).

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

  • VG München, 19.09.2016 - M 6 S 16.2656

    Anwendung der sog. verfahrensrechtlichen Einjahresfrist

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.4214

    Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen

  • VG Regensburg, 21.03.2017 - RN 8 K 16.1064

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Drogenkonsum

  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 11 CS 19.1320

    Anforderungen an Beschwerdebegründung

  • VG München, 17.06.2019 - M 26 S 19.1809

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 26.01.2016 - M 26 S 15.5529

    Unglaubhafte und nicht nachvollziehbare Behauptung der Drogenabstinenz

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