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   VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1185   

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https://dejure.org/2016,25028
VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1185 (https://dejure.org/2016,25028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2016 - 11 CS 16.1185 (https://dejure.org/2016,25028)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2016 - 11 CS 16.1185 (https://dejure.org/2016,25028)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Abgestufte Maßnahmen zur Klärung der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit und Berücksichtigung eines etwa vorhandenen Trennvermögens in Ausrutscher-Fällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit; Nachweis einer zurückliegenden und aktuellen Alkoholabstinenz; Vorlage eines Gutachtens über eine Haaranalyse eines kopfhautnahen drei Zentimeter langen Haarstücks ...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Alkoholabhängigkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei einmaliger Alkoholfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Fahreignung; Alkoholabhängigkeit; Suizidversuch; Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit; Nachweis einer zurückliegenden und aktuellen Alkoholabstinenz; Vorlage eines Gutachtens über eine Haaranalyse eines kopfhautnahen drei Zentimeter langen Haarstücks ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Alkoholabhängigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 11 ZB 14.2418

    Alkoholabhängigkeit; MPU zur Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmefalls

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2016 - 11 CS 16.1185
    War der Betreffende in der Vergangenheit alkoholabhängig und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass er erneut alkoholabhängig geworden ist, so ist mittels eines ärztlichen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV zu klären, ob Alkoholabhängigkeit besteht (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 15).

    Darüber hinaus kann in besonderen, allerdings nur ausnahmsweise anzunehmenden Fällen nach Nr. 3 der Vorbemerkung zur Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV bei nachgewiesener oder unterstellter Alkoholabhängigkeit im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV zu klären sein, ob trotz Alkoholabhängigkeit die Fähigkeit besteht, den Konsum von Alkohol vom Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu trennen (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 18 B 1183/20
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. August 2020 - OVG 11 S 5/20 -, juris, Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. August 2016- 11 CS 16.1185 -, juris, Rn. 28; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 138/18 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Bayern, 21.11.2019 - 11 C 19.1971

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Entziehung einer

    War der Betreffende in der Vergangenheit alkoholabhängig und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass er erneut alkoholabhängig geworden ist, so ist grundsätzlich mittels eines ärztlichen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV zu klären, ob Alkoholabhängigkeit besteht (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 21; B.v. 3.3.2015 - 11 ZB 14.2418 - juris Rn. 15).

    Demgegenüber ist im Falle sogenannter Ausrutscher (einmaliger oder seltener Alkoholkonsum) während der Abstinenz nach dem Kriterium A 1.7 N der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.1.2014 [VkBl 2014, 132] als aktueller Stand der Wissenschaft eingeführt, S. 132) im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu prüfen, ob sich diese Vorfälle mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren lassen (BayVGH, B.v. 3.8.2016 a.a.O. Rn. 22).

  • VG Bayreuth, 04.07.2019 - B 1 S 19.454

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgemäßer Beibringung eines

    Die vom Antragsteller am 16.04.2018 vorgelegten Arztberichte und das Gutachten vom 21.06.2018 sind auch, unabhängig davon, ob die Anordnung der Vorlage dieser Unterlagen und die Anordnung zum Beibringen des Gutachtens vom 21.06.2018 nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV rechtmäßig waren, verwertbar, denn der Antragsteller hat diese vorgelegt (so z. B. VGH, B.v. 03.08.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 25).

    Anders als im Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 03.08.2016 - 11 CS 16.1185, auf den sich der Antragsteller im Verwaltungsverfahren bezog, geht es im vorliegenden Fall um die Anordnung eines Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV und nicht um die nochmalige Anordnung eines Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV, zur wiederholten Abklärung einer Alkoholabhängigkeit.

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 19.619

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entzug der Fahrerlaubnis

    Ebenso wie im Falle sogenannter Ausrutscher (einmaliger oder seltener Alkoholkonsum) während der Abstinenz im Rahmen einer festgestellten Alkoholabhängigkeit nach dem Kriterium A 1.7 N der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 132) im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu prüfen ist, ob sich diese Vorfälle mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkohol-abstinenten Lebensweise vereinbaren lassen (BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 22), gilt dies auch im Falle eines Alkoholmissbrauchs, der eine dauerhafte Abstinenz erfordert.
  • VG Bremen, 07.07.2017 - 5 V 555/17

    Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch - Einholung eines ärztlichen Gutachtens

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ein in der Vergangenheit Alkoholabhängiger erneut alkoholabhängig geworden ist, so sei mittels eines ärztlichen Gutachtens gem. § 13 S. 1 Nr. 1 FeV zu klären, ob Alkoholabhängigkeit bestehe (BayVGH, B. v. 03.08.2016 - 11 CS 16.1185, juris Leitsatz 1 und Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 21.04.2020 - B 1 S 20.291

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis:

    Zudem hat der Antragsteller den Gesundheitsfragebogen und den Medikamentenplan vorgelegt, sodass diese auch unabhängig von einer rechtmäßigen Anordnung zu deren Beibringung verwertbar wären (vgl. zur Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens z. B. BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 22.467

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Demgegenüber ist im Falle sogenannter Ausrutscher (einmaliger oder seltener Alkoholkonsum) während der Abstinenz nach dem Kriterium A 1.7 N der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 132) im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu prüfen, ob sich diese Vorfälle mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren lassen (BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 22; B.v. 4.4.2019 - 11 CS 19.619 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 1 S 20.358

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verweigerung der Durchführung einer

    Der Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ist wenig intensiv, da er bereits ein verwertbares Gutachten der Gutachterin vorgelegt hat (vgl. zur Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens bspw. BayVGH, B.v. 3.8.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 25), in dem der Ablauf der Begutachtung geschildert wurde.
  • VG Bayreuth, 14.08.2019 - B 1 S 19.693

    Eilrechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Der vom Antragsteller am 26. April 2019 vorgelegte Arztbericht vom 23. April 2019, ist unabhängig davon, ob die Anordnung der Vorlage dieses Berichtes rechtmäßig war, verwertbar, denn der Antragsteller hat diesen vorgelegt (so z. B. BayVGH, B.v. 03.08.2016 - 11 CS 16.1185 - juris Rn. 25).
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