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   VGH Bayern, 06.10.2016 - 11 CS 16.1523   

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https://dejure.org/2016,34717
VGH Bayern, 06.10.2016 - 11 CS 16.1523 (https://dejure.org/2016,34717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2016 - 11 CS 16.1523 (https://dejure.org/2016,34717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 11 CS 16.1523 (https://dejure.org/2016,34717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Nichtaufnahme von Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, in das Führungszeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverwertbarkeit nicht mehr in ein aktuelles Führungszeugnis aufzunehmender Straftaten im Rahmen des Fahrerlaubnisverfahrens

  • rewis.io

    Streit um sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 7; FeV § 11 Abs. 8 S. 1
    Unverwertbarkeit nicht mehr in ein aktuelles Führungszeugnis aufzunehmender Straftaten im Rahmen des Fahrerlaubnisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begutachtungsanordnung kann sich nur auf noch verwertbare Taten stützen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2016 - 11 CS 16.1523
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Begutachtungsanordnung in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2013 - 1 M 123/12

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Folgen fehlerhafter Aktenübersendung an

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2016 - 11 CS 16.1523
    Die diesbezüglichen Unterlagen müssten nach § 2 Abs. 9 StVG aus den Behördenakten entfernt werden, da die Übersendung nicht verwertbarer Aktenbestandteile ggf. die Unverwertbarkeit eines darauf beruhenden Gutachtens zur Folge haben kann (vgl. OVG MV, B.v. 22.5.2013 - 1 M 123/12 - VRS 127, 269 = juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 16 E 1138/15

    Verwertbarkeit von nicht in ein Führungszeugnis für Behörden aufgenommenen

    vgl. zu nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmende Verurteilungen: Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 11 CS 16.1523 -, juris, Rn. 16; letztlich offen lassend: VG Mainz, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 3 L 1528/15.MZ -, juris, Rn. 12.
  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Ein Verstoß gegen § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV kann zur Nichtverwertbarkeit des Gutachtens führen, wenn es auf nicht mehr verwertbare Tatsachen gestützt wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2016 - 11 CS 16.1523 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 22.5.2013 - 1 M 123/12 - VRS 127, 269 = juris Rn. 21, 25; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV Rn. 28; Siegmund in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 18.6.2021, § 11 FeV Rn. 114).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 11 ZB 20.84

    Verwertbarkeit eines Gutachtens aus einem früheren

    Bei der Übersendung der Unterlagen an den Gutachter ist sicherzustellen, dass nicht verwertbare Aktenbestandteile nach § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV i.V.m. § 2 Abs. 9 und Abs. 12 Satz 2 StVG entfernt oder geschwärzt werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2016 - 11 CS 16.1523 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 22.5.2013 - 1 M 23/12 - VRS 127, 269 = juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 11 ZB 19.2357

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Verwertbarkeit eines (negativen)

    Bei der Übersendung der Unterlagen an den Gutachter ist darüber hinaus sicherzustellen, dass nicht verwertbare Aktenbestandteile nach § 11 Abs. 6 Satz 4 FeV i.V.m. § 2 Abs. 9 und Abs. 12 Satz 2 StVG entfernt oder geschwärzt werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2016 - 11 CS 16.1523 - juris Rn. 23; OVG MV, B.v. 22.5.2013 - 1 M 23/12 - VRS 127, 269 = juris Rn. 25).
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