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VGH Bayern, 30.09.2016 - 11 CS 16.1750 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Keine neuen Maßnahmen bei Punkteänderung innerhalb einer Stufe des Fahreignungsbewertungssystems
- rewis.io
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.08.2016 - RO 8 S 16.1098
- VGH Bayern, 30.09.2016 - 11 CS 16.1750
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.04.2016 - 11 CS 16.338
Aberkennung der Fahrberechtigung
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2016 - 11 CS 16.1750
Wie der Senat bereits entschieden hat ist dann, wenn die zuständige Behörde gegen den Fahrerlaubnisinhaber vor dem 1. Mai 2014 die nach damaliger Rechtslage vorgesehene Maßnahme ergriffen hat (hier: Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Punktabzug, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG a. F.), auch dann keine Maßnahme nach neuem Recht (hier: Ermahnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und Punktabzug, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG) erforderlich, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nach der Einordnung in das Fahreignungs-Bewertungssystem durch eine weitere Straftat oder Ordnungswidrigkeit zwar einen höheren Punktestand, aber hierdurch keine höhere Stufe innerhalb des Stufensystems des § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG erreicht (BayVGH, B. v. 7.4.2016 - 11 CS 16.338 - juris Rn. 15 f.;… vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris Rn. 6;… OVG Hamburg, B. v. 16.11.2015 - 4 Bs 207.15 - juris Rn. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14
Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2016 - 11 CS 16.1750
Wie der Senat bereits entschieden hat ist dann, wenn die zuständige Behörde gegen den Fahrerlaubnisinhaber vor dem 1. Mai 2014 die nach damaliger Rechtslage vorgesehene Maßnahme ergriffen hat (hier: Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Punktabzug, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG a. F.), auch dann keine Maßnahme nach neuem Recht (hier: Ermahnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und Punktabzug, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG) erforderlich, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nach der Einordnung in das Fahreignungs-Bewertungssystem durch eine weitere Straftat oder Ordnungswidrigkeit zwar einen höheren Punktestand, aber hierdurch keine höhere Stufe innerhalb des Stufensystems des § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG erreicht (…BayVGH, B. v. 7.4.2016 - 11 CS 16.338 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris Rn. 6;… OVG Hamburg, B. v. 16.11.2015 - 4 Bs 207.15 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 21.10.2020 - 11 CS 20.1509
Zur Frage einer Verwirkung bei Entziehung der Fahrerlaubnis